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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo algarve,
natürlich werden Sie einen Bescheid über die Rente erhalten. Wann das sein wird, kann ich jedoch hier im Forum nicht beurteilen, da es auch darauf ankommt, ob noch Ermittlungen erforderlich waren.
Im Zweifel sollten Sie einfach mal bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe nachfragen.
Die Rente beginnt in Ihrem Fall zwar am 01.06. - das heißt, Sie bekommen für Juni das erste Mal Rente ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt aber immer erst am Ende des Monats.
Die Auskunft Ihres Rententrägers ist also völlig korrekt.
Hallo Anton,
Vorschüsse können zwar geleistet werden, wenn der Anspruch dem Grunde nach besteht und die Höhe der Leistung noch nicht festgestellt werden kann. Sobald aber ein Rentenbescheid rechtzeitig erteilt werden kann (und das ist hier ja durchaus noch möglich), fehlt es an der 2. Vorraussetzung.
Selbst wenn die Voraussetzungen für den Vorschuss gegeben wären, würde dies hier nichts "bringen": Da Vorschüsse zu den laufenden Geldleistungen gehören, bestimmt sich auch hier die Auszahlung und damit die Fälligkeit nach § 118 Abs.1 SGB VI - auch der Vorschuss wäre erstmalig am Monatsende zu zahlen.
Fazit: Mit einem Vorschuss kann die gesetzlich geregelte nachschüssige Rentenzahlung nicht umgangen werden.
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