Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Wann bezahlt die Krankenkasse die Rentenbeiträge bei längerer Krankheit

von Rene17.10.2021 | 01:52
10809 Ansichten
5 Antworten
Bin seit über einem halben Jahr krank und bekomme Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn ich mir online die aktuellen Zahlen für mein Rentenkonto anschaue, dann enden die Beiträgseingänge mit dem Ende der ersten 6 Woche meiner Krankschreibung; also nur die Meldungen des Arbeitgebers noch im Rentenkonto. Da die Krankenkasse für die Meldung / Zahlung der Beiträge ab der 6 Woche zuständig ist, interessiert mich, wann das passiert. Habe ein wenig Angst, das die Beiträge untergehen würden, wenn ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen würde. Wie kann ich das verhindern?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.10.2021 | 10:17

Hallo Rene,

auch während des Bezugs von Krankengeld werden Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. In Ihrem Versicherungsverlauf wird die Zeit erst zu einem späteren Zeitpunkt ersichtlich sein (siehe auch Beitrag von "Siehe hier").

4 Antworten

Siehe hieram 17.10.2021 | 06:02
Hallo Rene, auch mit einem online Konto bei der DRV, also Zugang auf Ihren Versicherungsverlauf, sehen Sie nicht die tagesgenauen Buchungen/Zahlungen. Ob Arbeitgeber, Krankenkasse, Agentur für Arbeit (also die üblichen 'Quellen' für eine Betragszahlung zur Rentenversicherung), bezahlen die Beiträge zwar monatlich, melden diese auch entsprechend, aber eine Buchung im (auch für Sie einsehbaren) Versicherungsverlauf erfolgt nur per Jahresende bzw. wenn eine andere Änderung dies erfordert. In Ihrem Fall gilt das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber als (unterjährig) 'unterbrochen', weil dann die Lohnfortzahlung endet. Das hat nur eine beitragsrechtliche Auswirkung (Sie wurden ja nicht gekündigt, aber sind AU), denn dann ist die Krankenkasse zuständig. Und die zahlt auch erst einmal. Was aber von der für das aktuelle Jahr dann ab Ende Lohnfortzahlung bis Jahresende insgesamt bezahlt wurde, wird erst per 31.12. nach den endgültigen Buchungen für das Jahr in Ihrem Versicherungsverlauf auch tatsächlich erfasst. 'Sehen' können Sie es dort also erst ca. 1-2 Monate später(also eher erst im Februar des Folgejahres). Falls es (wegen z.B. einer evtl. Erwerbsminderung) notwendig werden sollte, (ggfs. ebenfalls unterjährig) festzustellen, was ist genau gelaufen bis Datum xy, würde das aber dennoch korrekt berücksichtigt. Also brauchen Sie sich im Moment keine Gedanken zu machen. Einen schönen Sonntag!
franticam 17.10.2021 | 10:17
Deine Krankenkasse müsste dir mitgeteilt haben, wie sich dein Krankengeld berechnet. Da ist auch die Zahlung an die DRV benannt.
Antonia am 17.10.2021 | 10:52
Keine Erwerbsminderung beantragen.
Reneam 17.10.2021 | 13:57
Vielen Dank, die ersten beiden Antworten haben mir wirklich sehr geholfen. Wünsche noch einen schönen Tag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026