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Experten-Antwort

Wann bezahlt die Krankenkasse die Rentenbeiträge bei längerer Krankheit

von Rene17.10.2021 | 01:52
10825 Ansichten
5 Antworten

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Bin seit über einem halben Jahr krank und bekomme Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn ich mir online die aktuellen Zahlen für mein Rentenkonto anschaue, dann enden die Beiträgseingänge mit dem Ende der ersten 6 Woche meiner Krankschreibung; also nur die Meldungen des Arbeitgebers noch im Rentenkonto. Da die Krankenkasse für die Meldung / Zahlung der Beiträge ab der 6 Woche zuständig ist, interessiert mich, wann das passiert. Habe ein wenig Angst, das die Beiträge untergehen würden, wenn ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen würde. Wie kann ich das verhindern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rene,

auch während des Bezugs von Krankengeld werden Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. In Ihrem Versicherungsverlauf wird die Zeit erst zu einem späteren Zeitpunkt ersichtlich sein (siehe auch Beitrag von "Siehe hier").

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4 Antworten

Siehe hieram 17.10.2021 | 06:02
Hallo Rene, auch mit einem online Konto bei der DRV, also Zugang auf Ihren Versicherungsverlauf, sehen Sie nicht die tagesgenauen Buchungen/Zahlungen. Ob Arbeitgeber, Krankenkasse, Agentur für Arbeit (also die üblichen 'Quellen' für eine Betragszahlung zur Rentenversicherung), bezahlen die Beiträge zwar monatlich, melden diese auch entsprechend, aber eine Buchung im (auch für Sie einsehbaren) Versicherungsverlauf erfolgt nur per Jahresende bzw. wenn eine andere Änderung dies erfordert. In Ihrem Fall gilt das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber als (unterjährig) 'unterbrochen', weil dann die Lohnfortzahlung endet. Das hat nur eine beitragsrechtliche Auswirkung (Sie wurden ja nicht gekündigt, aber sind AU), denn dann ist die Krankenkasse zuständig. Und die zahlt auch erst einmal. Was aber von der für das aktuelle Jahr dann ab Ende Lohnfortzahlung bis Jahresende insgesamt bezahlt wurde, wird erst per 31.12. nach den endgültigen Buchungen für das Jahr in Ihrem Versicherungsverlauf auch tatsächlich erfasst. 'Sehen' können Sie es dort also erst ca. 1-2 Monate später(also eher erst im Februar des Folgejahres). Falls es (wegen z.B. einer evtl. Erwerbsminderung) notwendig werden sollte, (ggfs. ebenfalls unterjährig) festzustellen, was ist genau gelaufen bis Datum xy, würde das aber dennoch korrekt berücksichtigt. Also brauchen Sie sich im Moment keine Gedanken zu machen. Einen schönen Sonntag!
franticam 17.10.2021 | 10:17
Deine Krankenkasse müsste dir mitgeteilt haben, wie sich dein Krankengeld berechnet. Da ist auch die Zahlung an die DRV benannt.
Antoniaam 17.10.2021 | 10:52
Keine Erwerbsminderung beantragen.
Reneam 17.10.2021 | 13:57
Vielen Dank, die ersten beiden Antworten haben mir wirklich sehr geholfen. Wünsche noch einen schönen Tag.
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