Hallo Luftpumpe,
der Gesetzesentwurf zur Anpassung von Renten liegt in der Regel ca. im März des betreffenden Jahres vor. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt immer kurz vor der Rentenanpassung ca. im Juni des betreffenden Jahres.
Bei vorherigen Veröffentlichungen handelt es sich dementsprechend nur um Prognosen und Schätzungen, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind.