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Wann EM-Rente umwandeln in Altersrente

von Sibille11.04.2013 | 12:05
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Experten, derzeit erhalte ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bis 30.November 2015. Ich bin auch schwerbehindert. Ab 1.9.13 könnte ich eine Schwerbehinderten-Altersrente erhalten, die wegen Abschläge gekürzt wird. Ab 1.9.2016 kriege ich diese Altersrente ohne Abschläge. Eigentlich wollte ich wenn die Rente wegen Erwerbsminderung zu ende ist die Altersrente beantragen. Jetzt habe ich gelesen, dass es besser ist, man wartet mit der Altersrente so lange wie möglich, weil diese dann höher wird. Also sollte ich wohl eher beantragen, dass die Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt wird? Aber es bleibt doch bei den Abschlägen, oder? Welcher Weg ist denn nun besser? Es grüß herzlichst, Sibille

6 Antworten

öhaam 11.04.2013 | 12:45
- wenn Sie 'riestern', dann bleiben Sie mit der EM-Rente förderfähig - wenn Sie 'minijobben', dann sammeln Sie noch Zuschläge bis zur Altersrente, solange Sie in der EM-Rente bleiben Trifft keines von beidem zu, dann spricht nichts gegen die frühzeitige Umwandlung in die Altersrente - insb. finden dann keine Untersuchungen bzgl. Fortbestehen der EM mehr statt. Wenn Sie die EM-Rente zw. 60 und 63 (bzw. jew. +X Monate, sofern kein Vertrauensschutz)beziehen, dann bleibt Ihnen der Abschlag auch in der späteren Altersrente erhalten, egal wann Sie umwandeln. Hat sich die EM-Rente mit hohem Kranken- und/oder Arbeitslosengeld überschnitten, dann können diese Zahlung bei der Altersrente (minimal) rentensteigernd wirken - wobei nach neuer Auslegung durch die RV Zurechnungszeit angeblich keine Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mehr wird, wenn daneben 'Sozialleistungen' bezogen wurden - da dies den Sinn der bisherigen Regelung auf den Kopf stellen würde gehe ich über diese Brücke noch nicht...! Also: gehen Sie mit Ihrem Bescheid zur nächsten Rentenberatung oder auf Ihr Rathaus und lassen Sie sich Ihren Einzelfall dort erklären!
-am 11.04.2013 | 13:34
Dies kann nur individuell für den Einzelfall beantwortet werden, deshalb sollten Sie ab Mitte Mai zu Ihrer Beratungsstelle gehen und sich ausrechnen lassen, ob Ihre Altersrente höher ist als Ihre Erwerbsminderungsrente. Dann können Sie sich entscheiden ab welchem Zeitpukt Sie in die Altersrente gehen möchten.
Schadeam 11.04.2013 | 14:24
......nd deswegen brauchen Sie noch nicht mal zur nächsten Beratungsstelle fahren - ein einfacher Brief an die DRV tuts auch. "Wie hoch wäre meine Altersrente ab 01.09.2013, wenn ich dies beantragen würde". Dann bekommen Sie eine Berechnung und sehen ob die AR höher ist oder alles gleich geblieben ist.
KSCam 11.04.2013 | 18:34
Nein, da gibt es keine realistische Möglichkeit.
Sibilleam 11.04.2013 | 18:00
@öha: Lieber Öha, Sie haben Folgendes geschrieben: "Wenn Sie die EM-Rente zw. 60 und 63 (bzw. jew. +X Monate, sofern kein Vertrauensschutz)beziehen, dann bleibt Ihnen der Abschlag auch in der späteren Altersrente erhalten, egal wann Sie umwandeln" Gäbe es denn die Möglichkeit - oder hätte es sie gegeben - die Abschläge wegzukriegen oder wenigstens zu mindern? Im Übrigen: Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten!!
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