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Experten-Antwort

Wann EMR bantragen?

von Rolf20.04.2024 | 18:32
188 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin erst 12 Wochen krank geschrieben. Kann ich jetzt schon EMR beantragen? Oder erst nach 26 Wochen krank geschrieben?

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7 Antworten

Ralfam 20.04.2024 | 18:34
Erst nach 26 Wochen. Dann ist die EM-Rente safe(nicht)!
Sonntagsam 20.04.2024 | 18:34
Das geht nur Sonntags bei den Voraussetzungen. Also morgen früh gleich loslegen.
Bockam 20.04.2024 | 19:13
Wann immer Sie Bock haben
Jederzeitam 21.04.2024 | 06:45
Die Dauer einer AU spielt keine Rolle bei der Frage, ob jemand auf Antrag eine EM-Rente bekommt oder nicht. Auch wenn hier die immergleichen Wochenend-Trolldeppen gerne das Gegenteill behauptet. Jeder, der mag , kann jederzeit einen EM-REntenatrag stellen. Dann prüft die DRV den Antrag individuell und entscheidet dann. Aber nicht zu früh freuen, die DRV prüft streng und detailliert, und das ist gut so.
Olle Kamellenam 21.04.2024 | 07:34
Die DRV-Experten schreiben dazu regelmäßig zum BSG-Urteil vom vom 31. Oktober 2012 - Aktenzeichen B 13 R 107/12 B: „Diese Frage wird seit etwa drei Jahren sinngemäß immer wieder hier gestellt. An der damals gegebenen Antwort hat sich nichts geändert, deshalb stellen wir sie hier noch einmal ein: Das besagte Urteil ist im Rahmen eines Streitverfahrens über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ergangen. Es ist rechtskräftig und bindet zunächst die Prozessbeteiligten. Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Bei der Auslegung der Frage der Erwerbsminderung wird die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes berücksichtigt. Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihnen aufgrund dieses Urteils ein Rentenanspruch zusteht, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und so eine Entscheidung herbeiführen.“
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