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Experten-Antwort

Wann endet das Mitspracherecht der Krankenkasse für meine Rente / Krankenversicherung Aussteuerung

von Fred28.05.2022 | 14:42
548 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, gehe bald in eine Reha aufgrund der Aufforderung meiner Krankenkasse, da ich als Angestellter lange krank geschrieben bin. Frage mich natürlich wie es nach der Reha weiter geht, insbesondere weil ich auch bald ausgesteuert werde. Vom Alter her könnte ich in die Rente für langjährige Versicherte, also mit Abschlägen in Rente gehen. Meine Fragen daher: 1) Falls es bei der Reha nicht auf eine EMR herausläuft würde ich gerne nach der Reha in Rente mit Abschlägen für langjährige Versicherte. Wie lange hat die Krankenkasse noch ein Mitspracherecht hierbei, wann endet das Mitspracherecht der Krankenkasse hinsichtlich meiner Rentenart etc. ? 2) Ich muss zum Arbeitsamt wegen der Aussteuerung, falls ich die Rente für langjährige Versicherte nach der Reha / nach der Aussteuerung beantrage, bekomme ich dann Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bis diese "normale" Rente bewilligt ist (klar das dann Leistung und Rente verrechnet wird) und vor allem wie ist es mit meiner Krankenversicherung in dieser Zeit? Die Rehe endet und eine Woche später ist die Aussteuerung! Danke für jede hilfreiche Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fred,

nach § 51 SGB V hat die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Sie aufzufordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1) oder einen Antrag auf Regelaltersrente (Abs. 2) zu stellen. Die Einschränkung Ihres Dispostionsrechts bezieht sich insoweit nur auf die Reha-Antragstellung (und eine sich daraus ggf. ergebende Umdeutung in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente) sowie die Regelaltersrente. Hinsichtlich einer vorgezogenen Altersrente besteht seitens der Krankenkasse kein Recht auf Einschränkung Ihres Dispositionsrechts.

Zur Frage eines Anspruchs aus der Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung kann ich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung allerdings keine Auskünfte geben. Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Sie mit diesen Fragen an Ihre zuständige Arbeitsagentur und Ihre zuständige Krankenkasse verweisen muss.

Abschließen kann auch ich nur empfehlen, im Zweifel auch die Angebote der Rehaklinik (Sozialdienst/Sozialberatung)und der gesetzliche Rentenversicherung (Auskunfts- und Beratungsstellen) wahrzunehmen und sich hier nochmals individuell beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Alter Nomadeam 28.05.2022 | 14:57
In meiner Reha gabs ein Angebot zur "Sozialberatung" - bei einem solchen Termin lässt sich Deine spezifische Situation klären. Wenn das nicht ausreicht kann man sich vom VDK unterstützen lasssen. Mich hat auch mal ein Rentenberater gut gegen meine GKV unterstützt. https://www.rentenberater.de/
Abschlägeam 28.05.2022 | 17:45
Hallo Fred, das Dispositionsrecht der KK beinhaltet nur, dass Sie nun die Reha nicht ablehnen oder ändern dürfen ohne Rücksprache mit der KK. Da Sie noch keinen Anspruch auf die Regelaltersrente (diese ist ohne Abschläge) haben, kann die KK Sie NICHT auffordern, eine andere Rentenart (mit Abschlägen) zu beantragen. Da Sie dann aber nach der Reha ausgesteuert werden und deshalb ALGI im Rahmen der Nahtlosigkeit (§145 SGB III) beantragen können (sofern grundsätzlich Anspruch auf ALGI besteht), kann dann die Agentur für Arbeit - je nach Reha-Ergebnis - darauf hinwirken, dass Sie eine EM-Rente beantragen. Dieser § wird MMn hier recht gut erklärt: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… Nehmen Sie also bitte tatsächlich, wie vom Vorredner schon angeraten - den Sozialdienst in der Rehaklinik in Anspruch, um sich dort über Ihre bestmöglichen Optionen (in Kenntnis Ihrer Krankenakte, die dort vorliegt) beraten zu lassen. Zunächst viel Erfolg bei der Reha und alles Gute!
KSCam 28.05.2022 | 18:31
Sie schreiben, dass die Altersrente jederzeit möglich wäre. Damit könnten Sie jederzeit "ab sofort" ( z.B. 01.06.22) Rente beantragen. Ab diesem Zeitraum wäre die Krankenkasse und auch die Agentur aus der Zahlung raus. Oder Sie spielen auf Zeit, beantragen irgendwann vor Ablauf des KG die EM Rente und bekommen In der Zeit bis zur Rentenentscheidung das KG/ALG weiter. PS: wenn Sie am Montag AR zum 01.06.22 beantragen würden, könnte die DRV möglicherweise die Reha Bewilligung überdenken
Abschlägeam 28.05.2022 | 19:02
Zitat von KSC anzeigen
'Auf Zeit spielen' funktioniert aber auch noch, wenn z.B. aus der Reha heraus ein Antrag auf EM-Rente gestellt wird. Dann müsste auch erst mal (weil Aussteuerung kurz nach der Reha) ALGI bezahlt werden. Vorteil der EM-Rente wäre, dass zwar auch Abschläge anfallen, aber eine Zurechnungszeit mit berücksichtigt wird, die es bei 'normaler' vorgezogener Altersrente nicht gibt. Und sollte die EM-Rente abgelehnt werden, bleibt immer noch der 'Joker' vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. 'Falls' eine EM-Rente bewilligt werden würde, könnte dann aber auch - je nachdem, wann der Leistungsfall festgestellt wird - die KK einen Erstattungsanspruch haben (nachzulesen in §§ 103 ff. SGB X). Dies wäre bei einer vorgezogenen Altersrente (Beginn dann nach Reha) nicht der Fall. Es bestünde auch die Möglichkeit, nach der Reha 'ganz normal', also arbeitsuchend, ALGI zu beantragen und dies so lange wie Anspruch besteht auszuschöpfen. Denn die Agentur für Arbeit kann Sie nicht in eine Rente mit Abschlägen schicken (außer, Sie sind weiterhin AU und beantragen ALGI nach §145 SGB III - s.o.) Also besser nichts über`s Knie brechen, die Reha erst einmal absolvieren und sich dort auch noch mal beraten lassen. Außer natürlich, die vorgezogene Altersrente (mit Abschlägen) ist deutlich höher als das KG. Die mögliche Rentenhöhe (auch für eine EM-Rente) können Sie Ihrer letzten Rentenauskunft entnehmen oder sich diese aktuell bei der DRV anfordern. Unabhängig davon, ob Sie Altersrente oder EM-Rente beantragen, wären Sie als Rentenantragsteller bereits krankenversichert. Je nachdem, ob die Agentur für Arbeit dann auch noch mit im Boot wäre, würde diese die Beiträge übernehmen oder Sie müssten diese erst einmal selbst verauslagen und es wird dann verrechnet. Hierzu erhalten Sie bei Ihrer KK direkt nähere Informationen.
Fredam 28.05.2022 | 19:35
Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten. Toll und sehr wichtig für mich die Unterstützung hier. Hätte nicht gedacht das ich nach 40 Jahren durchgehender Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis nochmals beim Arbeitsamt antreten werde. Ja, die Altersrente wäre (auch mit den Abschlägen) höher als das ALG1, von daher wird nach der Reha der eine oder andere Antrag bei der Rentenversicherung von mir gestellt werden (wenn ich nicht wieder hinsichtlich meiner Gesundheit fit werden kann durch die kommende Reha). Meine Sorge ist, das die KK mich nach der Reha nicht die "normale" Altersrente stellen läßt, bzw. ich wegen deren fehlenden Zustimmung nicht frei agieren kann und ich in der Luft hänge, weil bsp. die EMR für die KK die Aussicht auf rückwirkende Erstattung bringt. Zudem die Reha fast zeitgleich endet mit der Aussteuerung. Ich habe zwar den genehmigten Rehaantrag damals gestellt, aber weiß nicht (und das ist die entscheidende Frage für mich hier) ob dieser damalige Rehaantrag auch als Antrag auf eine EMR vom Arbeitsamt gewertet wird, damit ich die Voraussetzung für die Nahtlosigkeitregelung überhaupt erfülle. Und natürlich will ich nach der Aussteuerung auch krankenversichert sein ohne erstmal mich selbst zu versichern. Will nicht das die Arbeitsagentur mich erstmal wegschickt und sagt, das alles ja noch in der Schwebe ist und ich nach der Aussteuerung ohne Krankenversicherung und ohne Geld dastehe.
Abschlägeam 28.05.2022 | 20:07
Zitat von Fred anzeigen
Hallo Fred, die KK kann Sie NICHT in eine (vorgezogene) Altersrente schicken! Hier nochmal ein Verweis zu Sozialversicherung-kompetent, diesmal § 51 SGB V https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leis… Und weder die KK noch die Agentur für Arbeit kann den Reha-Antrag umdeuten! Dort (Agentur für Arbeit) aber würden Sie das Procedere 'Medizinischer Dienst' durchlaufen müssen, der dann wiederum Sie zu einer EM-Rentenantragstellung auffordern kann, aber auch nur, wenn dort das Ergebnis herauskommt, dass Sie vermutlich bereits erheblich erwerbsgemindert und deshalb nicht 'normal' vermittelbar sind. Ansonsten ist es eine 'Alternative' zum Krankengeld, das Sie dann ja nicht mehr erhalten, aber Sie weiterhin 'AU' sind (sollte dies der Fall sein). Sonst gehen Sie nach der Reha, so die denn Sie wieder 'aufrichtet', einfach wieder zur Arbeit und stellen dann einen Rentenantrag, welchen genau auch immer. Ich fürchte, wir werden hier im Forum Ihr Problem heute nicht abschließend lösen können. Aber da Sie bereits das notwendige Alter und die Beitragsjahre erreicht haben, die Ihnen eine vorgezogene Altersrente 'erlaubt', haben Sie eigentlich die besten Voraussetzungen, erst einmal die Reha zu absolvieren (!! - siehe Hinweis von KSC: wenn Sie die Rente vor der Reha beantragen, könnte es passieren, dass die DRV darüber nachdenkt, was der Fred mit einer Reha will, wenn er doch jetzt schon Rente haben will...) und dann zu entscheiden. Lesen Sie sich die diversen Links einfach auch noch mal in Ruhe durch und genießen dann erst Mal den letzten Mai-Sonntag dieses Jahres! Alles Gute!
Icham 30.05.2022 | 09:22
Zitat von Fred anzeigen
Versuchen Sie, EMR zu bekommen. Die ist höher als die vorgezogenen Altersrente.
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