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Zur Experten-Antwort springenHallo Daniel 33,
Endzeitpunkt für die Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen Hochschulausbildung ist tatsächlich der letzte Prüfungstag und nicht der Tag der Exmatrikulation. Bei der Zeit zwischen dem Ende der Hochschulausbildung und der Beschäftigungsaufnahme handelt es sich damit um eine kleine Lücke in Ihrem Versicherungsleben, die jetzt nicht mehr geschlossen werden kann.
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