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Wann fließt das Anschluss-Übergangsgeld?

von Esther Wert06.08.2021 | 19:22
924 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, meine Umschulung endete im Juni, ab September habe ich nun einen Arbeitsplatz gefunden. Die Agentur für Arbeit hat mir schon im Juli geschrieben, dass ich kein ALG bekommen kann. Habe denen bei meinem Antrag auch die 3 Durchschläge für die DRV mitgeschickt. Stand heute habe ich nun seit Ende Juni kein Geld mehr bekommen. Ist es üblich, dass das Anschlussübergangsgeld sehr spät ausgezahlt wird? Oder hätte icb auch noch etwas an die DRV schicken müssen? MfG

3 Antworten

Grokoam 07.08.2021 | 14:19
Einfach den Geldhahn aufdrehen.
Siehe hieram 07.08.2021 | 15:29
Hallo Esther Wert, ja, Sie selbst müssen einen Antrag auf Anschlussübergangsgeld stellen bei der DRV. Dass die Agentur für Arbeit nur bescheinigt, dass Sie dort keinen Anspruch haben, reicht nicht aus. Sofern bei den drei Durchschlägen auch 'IHR Antrag' dabei war, fragen Sie nach, wann die Agentur für Arbeit diesen an die DRV (zusammen mit den anderen Bescheinigungen) weiter geleitet hat und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Damit wenden Sie sich dann wieder an Ihre zuständige DRV. Viel Erfolg!
-am 09.08.2021 | 06:43
Hallo Esther Wert, eine Prüfung des Anschlussübergangsgeldes erfolgt nicht von Amtswegen, es ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit vorzulegen, sodass eine Anspruchsprüfung in die Wege geleitet wird. Bitte nehmen Sie Kontat zur zuständigen Sachbearbeitung auf und erkundigen sich, ob eine Anspruchsprüfung bzgl. des Bezuges von Anschlussübergangsgeldes bereits erfolgt ist und Unterlagen der Agentur für Arbeit. Erforderlich ist das Formular G5432 (Erstbescheinigung Anschlussübergangsgeld). Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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