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wann in altersrente mit abzügen

von Hans Gerd28.12.2009 | 13:36
1894 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich kanns selbst nicht errechnen!!! ich geb10.11,52 38 versicherungsjahre Teilweise EMR bei berufsunfähigkeit nach §240 seit 3.2003.auf Dauer. volle EMR auf zeit seit 12.2006. GdB 50 seit6.2008.bis zu diesem Zeitpunkt wurde ich über einen gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt als Schwerbehinderter geführt. wann kann ich bei der jetzigen gesetzeslage frühestes in Vorgezogene Altersrente Mfg HG

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hans Gerd,

"Beitrag" hat völlig recht, nach beginnender Anhebung der Altersgrenezen ab 2012 können Sie 2013 mit 60 Jahren und 6 Monaten (allerdings natürlich mit 10,8% Abschlag) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Besonderen Vertrauensschutz haben bei der Anhebung der Regelaltersgrenze ebenso wie bei der Anhebung der vorzeitigen Altersgrenzen (§§ 236; 236a SGB 6) Versicherte,

die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung

i. S. der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 Altersteilzeitgesetz vereinbart haben.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss als weiteres Erfordernis für den

besonderen Vertrauensschutz am Stichtag 01.01.2007 Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mind. 50)vorgelegen haben.

Würden Sie diese Vorausetzungen erfüllen, hätten Sie einen Rentenanspruch mit 60 Jahren.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Hans Gerd,

es gibt 2 Fallgruppen:

1. Fallgruppe

Jahrgang 1952 bis 1954; GdB 050 zum Rentenbeginn - dann frühestmöglicher Rentenbeginn (mit Abschlägen) mit 60 Jahren und 6 Monaten; also ohne Vertrauensschutz

2. Fallgruppe

Jahrgang 1952 bis 1954; GdB 050 zum Rentenbeginn und am 01.01.2007 und ATZ-Vertrag am 01.01.2007 - dann frühestmöglicher Rentenbeginn (auch hier mit Abschlägen) jedoch mit dem 60. Lebensjahr, also mit Vertrauensschutz ( ohne Anhebung ab 2012 um 6 Monate)

Nochmals, Sie haben nach den von Ihnen dargestellten Fakten KEINEN Vertrauensschutz und können daher erst mit 60 Jahren und 6 Monaten die Altersrente für Schwerbehinderte beanspruchen.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Hallo Hans Gerd,

es muss beides zusammen vorliegen, nachzulesen in § 236a Absatz 2 SGB 6: "Für Versicherte, die..1.)..... und 2.).....!

8 Antworten

Beitragam 28.12.2009 | 13:59
Mit 60 Jahren und 6 Monaten Altersrente wegen Schwerbehinderung (GdB zum Rentenbeginn mind.50) - also ab 01.06.2013.
Hans gerdam 28.12.2009 | 16:18
So weit so gut ,aber da ich den antrag auf vorgezogene Altersrente erst 2013 stellen kann,und ab 2012 sich da die altersgrenzen verschieben,könnte ich nicht zu dem Personenkreis gehören,??? und, ich war am 01.01.2007 stichtag noch nicht im besitz der des ausweises GdB 50.???
Beitragam 28.12.2009 | 16:42
Die Anhebung ist doch bereits eingerechnet: 60 Jahre und 6 Monate!
Hans Gerdam 29.12.2009 | 09:05
Liste gefunden (Anhebung der Altersgrenzen)stimmt genau so wie Sie schreiben. Aber immer taucht beim suchen zu ,vertrauensschutz, dieser Stichtag 01.01.2007 (schwerbehindert waren) auf, oder ist dieser wichtig bei der vorgezogenen Altersrente ohne Abzüge??? Mfg HG
Beitragam 29.12.2009 | 11:46
Die Vertrauenschutzregelung wurde vom Experten eindeutig dargestellt. Die Altersrente wegen Schwerbehinderung greift NUR bei Vorliegen eines GDB von 50 oder mehr. Dies muß mindestens zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen. Damit sind alle Fragen klar beantwortet! Guten Rutsch für Sie!
Hans Gerdam 29.12.2009 | 11:05
Also stimmt die Pauschale Aussage in der liste (Anhebung der Altersgrenzen)bei Schwerbehinderung!! so nicht,wenn man zu dem Personenkreis ab 01.01.1952 bis 31.12.1954 gehört ,und am 01.01.2007 nicht ein GdB von 50 vorlag ? Bei mir lag erst 06 2008 der Ausweis vor! Aber über jahre zuvor eine Anerkennung über einen gleichstellungsantrag ,der ja aussagt das man zum personenkreis der schwerbehinderten gehört vorlag. Bei Ämtern Behörden wurde das immer Berücksichtigt Ist die Frage ob die DRV das auch anerkennt??? MfG HG
Hans Gerdam 29.12.2009 | 13:11
dann bedanke ich mich für die allseitige Unterstützung zu dem für Nichtexperten doch kniffeligem Thema,und nehme die doch überwiegende meinung ja mit 60 u 6monaten als richtig an. Ps obwohl sich die Experten doch nicht einheitlich äussern. Danke HG
Hans Gerdam 29.12.2009 | 14:37
Man lernt immer was hinzu Also ist die differez mit/ ohne vertrauensschutz 6 Monate OK Ist es im Fall 2 Jahrgang 1952 bis 1954 plus GdB 50 zum Renterbeginn plus GdB 50 am 01 01.2007 plusATZ Oder ist die ATZ alternetiv oder muss beides zusammen vorliegen ???
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