Hallo Hans Gerd,
"Beitrag" hat völlig recht, nach beginnender Anhebung der Altersgrenezen ab 2012 können Sie 2013 mit 60 Jahren und 6 Monaten (allerdings natürlich mit 10,8% Abschlag) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.
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Hallo Hans Gerd,
"Beitrag" hat völlig recht, nach beginnender Anhebung der Altersgrenezen ab 2012 können Sie 2013 mit 60 Jahren und 6 Monaten (allerdings natürlich mit 10,8% Abschlag) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.
Besonderen Vertrauensschutz haben bei der Anhebung der Regelaltersgrenze ebenso wie bei der Anhebung der vorzeitigen Altersgrenzen (§§ 236; 236a SGB 6) Versicherte,
die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung
i. S. der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 Altersteilzeitgesetz vereinbart haben.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss als weiteres Erfordernis für den
besonderen Vertrauensschutz am Stichtag 01.01.2007 Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mind. 50)vorgelegen haben.
Würden Sie diese Vorausetzungen erfüllen, hätten Sie einen Rentenanspruch mit 60 Jahren.
Hallo Hans Gerd,
es gibt 2 Fallgruppen:
1. Fallgruppe
Jahrgang 1952 bis 1954; GdB 050 zum Rentenbeginn - dann frühestmöglicher Rentenbeginn (mit Abschlägen) mit 60 Jahren und 6 Monaten; also ohne Vertrauensschutz
2. Fallgruppe
Jahrgang 1952 bis 1954; GdB 050 zum Rentenbeginn und am 01.01.2007 und ATZ-Vertrag am 01.01.2007 - dann frühestmöglicher Rentenbeginn (auch hier mit Abschlägen) jedoch mit dem 60. Lebensjahr, also mit Vertrauensschutz ( ohne Anhebung ab 2012 um 6 Monate)
Nochmals, Sie haben nach den von Ihnen dargestellten Fakten KEINEN Vertrauensschutz und können daher erst mit 60 Jahren und 6 Monaten die Altersrente für Schwerbehinderte beanspruchen.
Hallo Hans Gerd,
es muss beides zusammen vorliegen, nachzulesen in § 236a Absatz 2 SGB 6: "Für Versicherte, die..1.)..... und 2.).....!
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