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ab dem 01.07.2017 können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf ihre Rente angerechnet. Es gibt allerdings eine Obergrenze für den Hinzuverdienst. Rechnet man die gekürzte Rente und den Hinzuverdienst zusammen und liegt dieser Betrag über dem bisherigen Einkommen(höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel) wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Hinsichtlich ihrer Angaben( Rente 1450 Euro, Hinzuverdienst 45000 Euro,1,2 Entgeltpunkte) würde sich bei einem Rentenbeginn 01.01.2018 keine Teilrente ergeben . Ab 01.02.2018 könnte ein Anspruch auf Teilrente bestehen. Wenden sie sich bitte hinsichtlich einer individuellen Berechnung an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Optimierungsberechnungen können allerdings nicht gemacht werden.