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Experten-Antwort

Wann in Rente

von früher_oder_später17.06.2017 | 14:47
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, geb. Mitte August 1954, habe lt. Rentenauskunft vom Mai 2017 die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte schon erfüllt. Die Rentenhöhe wurde mir bei Beginn ab Januar 2018 mit 1450 € vorausberechnet. Der höchste Punktwert in den letzten 15 Jahren liegt bei 1,2. Ich möchte aber noch mit meinem monatlichen Gehalt von 3750 € weiterarbeiten. Man sagte mir, dass die „Teilrente“ ab Januar 2018 dann 0 wäre. Jetzt frage ich mich, ob ich denn bei einem späteren Rentenbeginn noch eine Teilrente erhalten kann. Wenn ich das richtig sehe, wird einerseits die volle Rente wohl mit jedem späteren Beginn noch höher. Andererseits steigt doch auch noch die Teilrente. Den höchsten Betrag gibt es dann wohl bei Beginn ab Dezember 2018, aber eben nur noch für einen Monat. Kann mir jemand den Rentenbeginn nennen, der den größten Vorteil bringt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen früher oder später,

ab dem 01.07.2017 können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf ihre Rente angerechnet. Es gibt allerdings eine Obergrenze für den Hinzuverdienst. Rechnet man die gekürzte Rente und den Hinzuverdienst zusammen und liegt dieser Betrag über dem bisherigen Einkommen(höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel) wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Hinsichtlich ihrer Angaben( Rente 1450 Euro, Hinzuverdienst 45000 Euro,1,2 Entgeltpunkte) würde sich bei einem Rentenbeginn 01.01.2018 keine Teilrente ergeben . Ab 01.02.2018 könnte ein Anspruch auf Teilrente bestehen. Wenden sie sich bitte hinsichtlich einer individuellen Berechnung an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Optimierungsberechnungen können allerdings nicht gemacht werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Beaam 17.06.2017 | 15:16
Reicht Ihnen die 1450 € nicht ???
früher_oder_späteram 17.06.2017 | 15:42
Sie meinen wohl die 3750! Nein, wenn die Rente auf der Straße liegt, soll man sie auch einsammeln.
KSCam 17.06.2017 | 20:27
Vielleicht berechnet Ihnen jemand am Wochenende wie hoch die Teilrente wäre, wenn Sie 02/18, 03/18, 04/18 in Rente gehen....nette Fleißarbeit. Buchen Sie einen Termin bei der nächsten Beratungsstelle, mit dem Flexirechner kann man das errechnen......
W*lfgangam 17.06.2017 | 19:13
Zitat von früher_oder_später anzeigenausblenden
Hallo früher-oder-später, was Quatsch ist. Ihr abschlagsfreier Rentenbeginn ist der 01.01.2018. Arbeiten Sie darüber normal mit 3750 EUR weiter neben der Rente (was zunächst mit Ihrem Arbeitgeber sowie ggf. tarifvertraglich zu klären wäre) in den Monaten 01.2018 UND 02.2018 *) erzielen Sie einen Hinzuverdienst von 7500 EUR, somit 1200 über der anrechnungsfreien Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300. Durch Anrechnung von 40 % (480 EUR) ist Ihre Rente für 12 Monate um 40 EUR zu kürzen. Andererseits erwerben Sie mit dem versicherungspflichtigen Einkommen (7500) auch neue Rentenansprüche von rd. 5,60 EUR netto, so dass Sie die Rentenkürzung durch den Rentenmehrbetrag ab Erreichen der Regelaltersgrenze bereits nach rd. 7 Jahren wieder heraus haben – neben den vollen (Netto)Bezügen 01. + 02.2018. Tipp: reduzieren Sie Ihre Arbeitsstunden etwas, so dass Sie auf 2 x 3150 Brutto-Gehalt kommen ...was natürlich auch ein kleineres Netto bedeutet und geringeren späteren Rentenzuwachs. Ein 'Best-Off' kann man Ihnen hier nicht präsentieren, da viel zu viele individuelle Sachen zu berücksichtigen wären. *) arbeiten Sie lediglich den Monat 01.2018 weiter und sonst nichts in 2018, passiert gar nicht – die Hinzuverdienstgrenze/6300 eingehalten, keine Rentenkürzung auf Teilrente. Gruß w.
früher_oder_späteram 17.06.2017 | 19:13
@suchenwi Mir geht es nicht um die 0,5 % mehr ab Mai 2020. Ich möchte weiterarbeiten und zusätzlich die Rente vom günstigsten Zeitpunkt an - also irgendwann in 2018 - zusätzlich kassieren. Immerhin hat der Gesetzgeber das doch beschlossen. Also soll man es doch auch ausnutzen, oder? Also nochmals: Wann sollte die Rente in 2018 beginnen, um den größten Mitnahmeeffekt zu erzielen?
Sofie Amundsenam 18.06.2017 | 01:08
Ein völlig legitimes Anliegen und die Antwort lautet: Größter „Mitnahmeeffekt“ bei Rentenbeginn ab Juni 2019 mit einem „Mitnehmen“ mit Plus von fast 10.700 Euro. Etwa 50 Euro schlechter (als Mitnahmeeffekt betrachtet) wäre der Rentenbeginn Juli 2019. Vom gesamten „Mitnehmen“ von Teilrenten vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze noch interessant könnte aber auch der Juni 2018 sein, hier ist der Effekt zwar ca. 400€ in der Summe weniger, allerdings wird bei Rentenbeginn in 2018 auch 2% weniger Steuer auf die Rente fällig, was sich möglicherweise auch auszahlen könnte… (Für Wolfgang: Rentenbeginn Jan. 2018 und unterstellter Hinzuverdienst von konstant 3750 Euro monatlich (auch wenn es auf die jährliche Betrachtungsweise ankommt!) bedeutet z.B.: Jan 2018: 12 x 0,00 Euro Rente (in 2018) + 12 x 0,00 Euro Rente (in 2019) + 4 x 1.160 Euro Rente (in 2020) = „Mitnahme“ von 4.640 Euro (plus Zuschläge nach § 76d i.V.m. § 76b für 28 Monate ab Regelaltersrente) Feb 2018: 11 x 132,50 Euro Rente (in 2018) + 12 x 0,00 Euro Rente (in 2019) + 4 x 1.163 Euro Rente (in 2020) = „Mitnahme“ von 6.109,50 Euro (plus Zuschläge nach § 76d i.V.m. § 76b für 27 Monate ab Regelaltersrente) (….) Juni 2018: 7 x 800 Euro Rente (in 2018) + 12 x 0,00 Euro Rente (in 2019) + 4 x 1.178 Euro Rente (in 2020) = „Mitnahme“ von 10.300 Euro (plus Zuschläge nach § 76d i.V.m. § 76b für 23 Monate ab Regelaltersrente) (….) Juni 2019: 7 x 836 Euro Rente (in 2019) + 4 x 1.211 Euro Rente (in 2020) = „Mitnahme“ von 10.696 Euro (plus Zuschläge nach § 76d i.V.m. § 76b für 11 Monate ab Regelaltersrente) Juli 2019: 6 x 964 Euro Rente (in 2019) + 4 x 1214 Euro Rente (in 2020) = „Mitnahme“ von 10.640 Euro (plus Zuschläge nach § 76d i.V.m. § 76b für 10 Monate ab Regelaltersrente) …. Im Vergleich dazu: Regelaltersrente: 1.534 Euro) So gesehen: Wer sich rechtzeitig informiert, wird über 10.000 Euro „mitnehmen“ können… Schöne neue Flexiwelt Meint jedenfalls Major Albert Knag auf der RVO37
KSCam 18.06.2017 | 09:04
Danke fürs ausrechnen. Falls der Fragesteller plant bis zum Regelalter zu arbeiten ist das ein toller Mitnahmeeffekt. Oder sollte man es als neuerliches Wahlgeschenk von 10.000 EUR bezeichnen? Hört er früher auf, muss er fürs Restjahr eine neue Prognose abgeben und die Teilrente fürs laufende Jahr erhöht sich, im Folgejahr wäre es dann die volle Rente und mit Regelalter kommen noch Werte dazu, weil ab ursprünglichem Rentenbeginn Beiträge liegen. Selbst wenn die Steuer die "Hälfte auffrisst" bleibt noch nett was übrig. Und jeder Berater freut sich. :)
früher_oder_späteram 18.06.2017 | 15:12
@Sofie Amundsen, recht herzlichen Dank für die umfangreichen Berechnungen bis früh in die Morgenstunden. Das erscheint mir alles sehr plausibel. Ich frage mich nur, was denn eigentlich passiert, wenn in 2019 der Hinzuverdienst von 3750 € (= Teilrente 0) z.B. im April bis Juli sogar 4200 € (= Teilrente definitiv weiterhin 0) ausfällt oder die Teilrente in Höhe von 0 € – aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen – in diesen 4 Monaten entfällt. Ist dann bei erneut niedrigerem Hinzuverdienst z.B. ab August 2019 für die verbleibenden 5 Monate neu zu rechnen? Was passiert, wenn das von dem pietätsvollen W*lfgang angedachte Szenario z.B. im April 2019 eintritt und keine Witwe sondern nur Erben vorhanden sind? Bekommen die dann eine Nachzahlung für die Monate Januar bis April? Beste Grüße an Tochter Hilde von früher-oder-später
W*lfgangam 19.06.2017 | 22:13
Zitat von früher_oder_später anzeigenausblenden
Hallo früher_oder_ später, 'offene' Renten-/Nachzahlungen fließen im 1. Schritt den so genannten Sonderrechtsnachfolgern zu: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__56.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__57.html Sind die nicht vorhanden, geht es in die Erfolge über: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__58.html Ansonsten gilt: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__59.html Gruß w. ...und ja, man muss auch jenseits der Pietät nachdenken/rein rational, wenn es um Geldleistungen (und deren möglichen Verbleib) geht :-)
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