Hallo Herbert,
vollendet ein Empfänger einer Erwerbsminderungsrente des Jahrgangs Juli 1952 das Alter von 65 und 6 Monaten, so besteht ab dem Folgemonat ein Anspruch auf die Regelaltersrente. Zu diesem Zeitpunkt endet die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Auf die Zahlung der bisherigen Rentenhöhe besteht ein Bestandsschutz, so dass die Rentenzahlung in keinem Fall niedriger wird.