Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Die Rente "aus Gesundheitsgründen" heißt heute "Rente wegen Erwerbsminderung" statt Erwerbsunfähigkeitsrente und für die von Ihnen angesprochenen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gilt:
Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt - neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - voraus, dass der teilweise oder voll erwerbsgeminderte Versicherte
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.
Vertrauensschutzregelungen bezüglich der Abschläge bei Altersrenten nach dem Altersgrenzenanpassungsgesetz wurden für eine Übergangszeit für "ältere" Versicherte eingeführt. Der letzte Jahrgang, für den sie gelten, ist Jahrgang 1954.
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