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Wann ist Rentenbezug möglich?

von Franck09.02.2008 | 21:48
1358 Ansichten
5 Antworten

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Wann kann ein 1956 Geborener mit heute 45 Entgeltpunkten frühestens, mit Abschlägen seine Rente beziehen und wann kann er seine Regelaltersrente beziehen? Gruß Frank J. Kontz

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 11.02.2008 | 10:01

Ein 1956 Geb. kann die Regelaltersrente mit 65 und 10 Monate bekommen. Bei 45 Jahren Pflichtbeiträge (nicht EP) kann die Altersrente für bes. langj. Versicherte mit 65 bekommen.

Moderatoren-Antwortam 11.02.2008 | 10:19

Ohne Vertrauensschutzprüfung, Erwerbsminderungsprüfung oder Schwerbehinderung kann diese Person frühestens mit 63 und 9% Kürzung die Rente erhalten. Die Regelaltersrente mit 65 und 6 Monate. Bei 45 Jahren Pflichtbeitragszeiten mit 65 und ohne Kürzung.

3 Antworten

?-?am 09.02.2008 | 22:58
zum gleichen Zeitpunkt wie mit 5 oder mit 100 Punkten
Schiko.am 10.02.2008 | 08:45
Ohne auf arbeitslosigkeit oder behinderung einzugehen, die altersrente mt 65 jahren und 9 monate ohne abschlaege. Natürlich immer vorausgesetzt, mindestens 60 monate beit- tragszeit müssen es sein. Die EP. spielen hierbei keine rolle. Aber auch schon mit 63 jahren und 9,9% lebenslangen ab- schlaegen. MfG.
Heinzam 10.02.2008 | 22:57
Wann kann ein im Februar 1952 Geborener mit heute 41 Versicherungsjahren frühestens, mit Abschlägen seine Rente beziehen und wann kann er seine Regelaltersrente beziehen?
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