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Experten-Antwort

Wann kann ich frühestens aufhören ?

von Raus !22.08.2010 | 15:55
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 1961 geboren und inzwischen zu 90% schwerbehindert. Können Sie mir bitte schreiben wann ich frühestens aufhören kann zu arbeiten ? Aufgrund meiner Schwerbehinderung habe ich immer größere Probleme im Berufsleben. Die Chefs weden immer jünger und werden immer rücksichtsloser gegenüber Schwerbeinderten wie mir. Nun steht schon wieder ein Wechsel der Führungsrige an, die Intervalle werden immer kürzer. Bitte keine Vorschläge zu Reha, Umschulung, Arbeitsplatzwechsel oder sonstige Maßnahmen zur Teilhabe am Arb eitsleben. Das habe ich alles schon zigfach inzwischen hinter mir.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung können Sie frühestens ab dem 01.10.2022 eine Rente bekommen mit einem Rentenabschlag von 10,8 %

Der Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab diesem Zeitpunkt besteht allerdings nur dann, wenn

- bei Rentenbeginn die Schwerbehinderung noch vorliegt (mindestens 50 %) und

- gleichzeitig die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist.

Falls Sie ihr Arbeitsverhältnis –nach Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren- eventuell beenden wollen, dann sollten Sie unbedingt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorsprechen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einer persönlichen Beratung kann man Ihnen zum einen bestätigen, dass die erforderliche Wartezeit erfüllt ist und gleichzeitig kann man Sie aufklären, was die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses für Sie bedeutet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Raus !am 22.08.2010 | 17:43
Hallo, ich dachte hier wird man beraten ?
Raus !am 22.08.2010 | 21:45
Hallo, der Rentenrechner funktioniert bei mir irgendwie nicht. Ich weiß nicht woran das liegt ? Habe einen vorkonfigurierten Rechner vom Geschäft, vermut Java Script und Cookies sind generell deaktiviert. Proxi dazwischen ? Ich bin am 05.03.1961 geboren. GDB 90. Ich habe seit 18 immer gearbeitet, 2,5 Jahre für Umschulung müßte man abziehen. Da wurden aber so viel ich weiß auch Soz-Beiträge entrichtet. Kann man die EM beantragen, während man noch in das Geschäft geht ? Der Soziale Dienst hat mir das empfohlen. Aber irgendwie ist es doch widersprüchlich eine Rente zu beantragen während man noch arbeitet. ? Macht das überhaupt Sinn ? Aussicht auf Erfolg ?
-_-am 22.08.2010 | 18:10
Zitat von Raus ! anzeigenausblenden
Es dürfte Ihnen doch sicherlich bekannt sein, dass es Altersrente noch nie vor dem 60. Lebensjahr gab. Selbst das liegt beim Jahrgang 1961 noch weit in der Zukunft und löst Ihre geschilderten Probleme wohl kaum. Ob Sie dafür die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen ...??? Eine Rente wegen Erwerbsminderung, auch das dürfte bekannt sein, kann man jederzeit beantragen. Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt - neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - voraus, dass der teilweise oder voll erwerbsgeminderte Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Da hier im Forum die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht geprüft werden können hier nochmals die gewünschte Beratung: Lassen Sie sich eine Rentenauskunft zusenden. Da steht alles schwarz auf weiß zu lesen. Bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung sofort mitzunehmen (auf Wunsch mit entsprechender Beratung) oder hier online beantragen: https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-ren…
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