Aufgrund Ihrer Schwerbehinderung können Sie frühestens ab dem 01.10.2022 eine Rente bekommen mit einem Rentenabschlag von 10,8 %
Der Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab diesem Zeitpunkt besteht allerdings nur dann, wenn
- bei Rentenbeginn die Schwerbehinderung noch vorliegt (mindestens 50 %) und
- gleichzeitig die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist.
Falls Sie ihr Arbeitsverhältnis –nach Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren- eventuell beenden wollen, dann sollten Sie unbedingt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorsprechen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einer persönlichen Beratung kann man Ihnen zum einen bestätigen, dass die erforderliche Wartezeit erfüllt ist und gleichzeitig kann man Sie aufklären, was die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses für Sie bedeutet.