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Experten-Antwort

wann kann ich frühestens den Rentenantrag stellen?

von Klesing24.06.2014 | 22:33
17889 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte am 01.01.2015 in Rente gehen. Alle Anträge sind dazu ausgefüllt. Jetzt sagte man mir, das ich jetzt noch nicht den Antrag abgeben kann,da es zur Ablehnung kommen könnte. Ich müßte bis September damit warten. Mein Arbeitgeber (ÖD) möchte aber jetzt schon wegen Personalbelegungsplan eine Eingangsbestätigung haben. Was kann oder soll ich tun?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die ausdrücklich bestimmt, wann ein Antrag auf Altersrente frühestens gestellt werden kann bzw. welche Zeitspanne zwischen dem Antrag und dem begehrten Rentenbeginn maximal liegen darf. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben sich jedoch auf folgende Grundsätze zur Behandlung frühzeitig (früher als 3 Monate vor Rentenbeginn) gestellter Altersrentenanträge geeinigt:

– Anträge auf Altersrente, die früher als 12 Monate vor dem begehrten Rentenbeginn gestellt werden, sollen abgelehnt werden.

– Wird ein Antrag auf Altersrente früher als drei und bis zu 12 Monate vor dem begehrten Rentenbeginn gestellt, ist dem Versicherten anzubieten, den Rentenantrag zurückzustellen und zu gegebener Zeit unaufgefordert wiederaufzugreifen (dies entspräche der von Ihrem Arbeitgeber gewünschten Eingangsbestätigung).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Irene Hoffmann,

bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihren RV-Träger und schildern Sie das genauso, wie hier. Möglicherweise kann Ihnen dann in Ihrem Einzelfall eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Rentenbeginn ausgestellt werden, die Ihren Arbeitgeber zufrieden stellt. Einen Bewilligungsbescheid werden Sie jetzt sicher noch nicht bekommen (geht schon technisch gar nicht).

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6 Antworten

W*lfgangam 24.06.2014 | 23:09
JHallo Klesing, was nützt einem Arbeitgeber eine Eingangsbestätigung für einen Rentenantrag, die keine Aussage/Zusage für eine Rente enthält? Ich hol mal Popcorn, das wird amüsant ...können Sie den Arbeitgeber dazu animieren, seine Beweggründe für diese nutzlose Eingangsbestätigung hier ins Forum zu stellen ;-) Gruß w. PS: Eine Ablehnung/Bewilligung ist bereits Monate/Jahre vorher identifizierbar, anhand der bisherigen Versicherungszeiten und sonstigen erforderlichen Voraussetzungen zum Tag X für die jeweilige Altersrentenart. *Ausdrucken, dem AG vorlegen - der verschmilzt mit seiner vollen Wiedervorlage 'kindischer' Gedankenspiele zur Rechtsbereichen, die er bisher gemieden hat.
KSCam 24.06.2014 | 23:04
Wenn die Versicherungszeiten geklärt sind, reicht es vollkommen, den Antrag 2-3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen, also im Oktober. Aber wenn Sie unbedingt meinen es bereits jetzt tun zu müssen, dann machen Sie, was Sie nicht lassen können oder wollen. Die Sachbearbeitung schickt den Antrag entweder (weil zu früh gestellt) zurück oder lässt ihn halt 4 Monate unbearbeitet liegen. Nützen tut es Ihnen nicht bereits jetzt übereifrig zu agieren....aber verboten ist es nicht. (Auch so kann man Verwaltungen zumüllen)
gackiam 25.06.2014 | 00:09
Zitat von W*lfgang anzeigen
Eingangsbestätigung haben.
JHallo Klesing, was nützt einem Arbeitgeber eine Eingangsbestätigung für einen Rentenantrag, die keine Aussage/Zusage für eine Rente enthält? Ich hol mal Popcorn, das wird amüsant ...können Sie den Arbeitgeber dazu animieren, seine Beweggründe für diese nutzlose Eingangsbestätigung hier ins Forum zu stellen ;-) Gruß w. PS: Eine Ablehnung/Bewilligung ist bereits Monate/Jahre vorher identifizierbar, anhand der bisherigen Versicherungszeiten und sonstigen erforderlichen Voraussetzungen zum Tag X für die jeweilige Altersrentenart. *Ausdrucken, dem AG vorlegen - der verschmilzt mit seiner vollen Wiedervorlage 'kindischer' Gedankenspiele zur Rechtsbereichen, die er bisher gemieden hat.
Wichtigtuer
Jonasam 25.06.2014 | 09:18
Hallo, stellen Sie den Antrag ruhig jetzt schon. Der Antrag wird erfasst. Eine Ablehnung erfolgt nur, wenn die Rente 9 Monate vor dem Rentenbeginn beantragt wird. Einen Bescheid werden sie jedoch erst im November oder Dezember bekommen. Das hängt u. a. mit den Berechnungswerten zusammen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn eine Rente 2 - 3 Monate vor Rentenbeginn beantragt wird, sofern das Versicherungskonto geklärt ist (bei Altersrenten ist dies meistens der Fall). MfG Jonas
GroKoam 25.06.2014 | 09:19
Zitat von gacki anzeigen
JHallo Klesing, was nützt einem Arbeitgeber eine Eingangsbestätigung für einen Rentenantrag, die keine Aussage/Zusage für eine Rente enthält? Ich hol mal Popcorn, das wird amüsant ...können Sie den Arbeitgeber dazu animieren, seine Beweggründe für diese nutzlose Eingangsbestätigung hier ins Forum zu stellen ;-) Gruß w. PS: Eine Ablehnung/Bewilligung ist bereits Monate/Jahre vorher identifizierbar, anhand der bisherigen Versicherungszeiten und sonstigen erforderlichen Voraussetzungen zum Tag X für die jeweilige Altersrentenart. *Ausdrucken, dem AG vorlegen - der verschmilzt mit seiner vollen Wiedervorlage 'kindischer' Gedankenspiele zur Rechtsbereichen, die er bisher gemieden hat.
Wichtigtuer
Gack Gack Gacki
Irene Hoffnannam 31.07.2016 | 09:20
Da ich wegen Mobbing krankgeschrieben bin und nun das KK ausläuft, muss ich ALG beantragen und mein Arbeitgeber würde ein Zahlung machen, damit ich bis zur Rente abgesichert bin. Allerdings möchte er da ich offiziell zum 1.6.2017 in Rente gehe, einen Rentenbescheid was nicht machbar ist, da zu früh. Kann ich diese online schon machen,damit er irgend etwas hat obwohl es zwar im Versicherungsverlauf steht. Es ist ein Rechtsfall und denke auch das Arbeitsamt will so etwas.Habe keine Erfahrung, da ich noch nie irgend etwas in Anspruch genommen habe und auch schon 18 Jahre im Unternehmen bin und die letzen 1.5 Jahre extrem gemoppt wurde und es gesundheitlich nicht mehr ausgehalten habe und es lange dauert bis ich wieder normal leben kann. Was kann ich tun, vorher stellen? Herzliche Grüße Irene Hoffmann
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