Es gibt keine gesetzliche Regelung, die ausdrücklich bestimmt, wann ein Antrag auf Altersrente frühestens gestellt werden kann bzw. welche Zeitspanne zwischen dem Antrag und dem begehrten Rentenbeginn maximal liegen darf. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben sich jedoch auf folgende Grundsätze zur Behandlung frühzeitig (früher als 3 Monate vor Rentenbeginn) gestellter Altersrentenanträge geeinigt:
– Anträge auf Altersrente, die früher als 12 Monate vor dem begehrten Rentenbeginn gestellt werden, sollen abgelehnt werden.
– Wird ein Antrag auf Altersrente früher als drei und bis zu 12 Monate vor dem begehrten Rentenbeginn gestellt, ist dem Versicherten anzubieten, den Rentenantrag zurückzustellen und zu gegebener Zeit unaufgefordert wiederaufzugreifen (dies entspräche der von Ihrem Arbeitgeber gewünschten Eingangsbestätigung).