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Experten-Antwort

Wann kann ich mit einem GDB von 50 in Rente gehen

von Mecki01.12.2010 | 14:42
4521 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin im Juni 1950 geboren und werde ab Januar 2011 arbeitslos. Seit 5. Monaten habe ich einen GDB von 50. Kann ich mit 62 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen, wenn ich 2. Jahre arbeitslos war? Oder, wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehe habe ich dann noch Abschläge zu erwarten. Ich habe 44 Jahre in der Rentenkasse eingezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mecki,

Sie erfüllen sowohl das Alter, die Wartezeit und auch der Grad der Behinderung liegt vor, der für den Bezug einer Altersrente wegen Schwerbehinderung erforderlich ist.

Diese Altersrente könnten Sie erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei beziehen, d.h. ab 07/ 2013. Für jeden Monat, den Sie diese Rente früher in Anspruch nehmen, ergibt sich eine Rentenminderung von 0,3 %.

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7 Antworten

RFnam 01.12.2010 | 16:00
Am einfachsten wäre es, wenn Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Darin ist für alle Rentenarten angeführt, ab wann Sie diese mit und ohne Abschlag erhalten können.
W*lfgangam 01.12.2010 | 22:30
Hallo Mecki, Sie können bereits mit 60 die Altersrente wegen Schwerbehinderung mit 7,2 % Abschlag erhalten - was nach dem 60. passiert kann nur Ihre Rente erhöhen, sprich: die Arbeitslosenzeiten (ALG 1) erhöhen weiter Ihre Rente und der Abschlag wird immer kleiner. Mit 62 + 6 haben Sie bei der Altersrente noch einen Abschlag von 1,8 % ...insofern lohnt es sich schon, die Arbeitslosigkeit durchzuziehen. Und wenn's zu unbequem beim Arbeitsamt wird, gehen Sie eben gleich in die Altersrente - der Abschlag wird dann aber größer. Bis 63 zu warten (nach Auslaufen ALG1) - ohne weitere ALG-Leistungen/Hartz4 - macht meist keinen Sinne. Das hängt aber von Ihrer Rentenhöhe und den bis 63 mögliche Leistungen ab. Mit 44 Rentenjahren dürften Sie oberhalb der 'Bedürftigkeitssätze' von Hartz4/ALG2 liegen. Aber, wenn es um genaue Zahlen geht - ab in die nächste Beratungsstelle, die schlüsselt das auf. Gruß w.
B´sonam 02.12.2010 | 09:09
Hallo W*lfgang, es gab jetzt gerade ganz kurzfristig eine Gesetzesänderung, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 60 einen Abschlag von 10,8 % hat ;o) Gruß B´son
B´sonam 02.12.2010 | 12:50
Hallo Mecki, nein, das Arbeitsamt kann nicht von Ihnen verlangen, dass sie sofort in Rente gehen. Gruß B´son
Meckiam 02.12.2010 | 12:43
Kann das Arbeitsamt von mir verlangen das ich sofort in Rente gehe mit Abschlag? Ich bin im Juni 1950 geboren und werde ab Januar 2011 arbeitslos. Seit Mitte des Jahres 2010 habe ich einen GDB von 50.
Anitaam 02.12.2010 | 14:09
Nein kann es nicht. Aber es kann verlangen, dass Sie sich dann ernsthaft um Arbeit bemühen und das auch nachweisen - wäre mir schon zu blöd!
W*lfgangam 02.12.2010 | 19:49
Hallo B' son, stimmt natürlich, hatte mich wohl irgendwie an 63 aus dem Beitrag festgeklammert und den 2 Jahren vorgezogener Rente. Gruß w. > es gab jetzt gerade ganz kurzfristig eine Gesetzesänderung, (...) Ach...so ist's, wenn man sich auf die Post von Herrn Wulff verlässt; ich rede morgen früh gleich mal mit unserem Hausbotendienst, dass er den Wagen etwas schneller durch die Ämter schiebt - aber erst nach dem Frühstück ;-)
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