Hallo Mecki,
Sie erfüllen sowohl das Alter, die Wartezeit und auch der Grad der Behinderung liegt vor, der für den Bezug einer Altersrente wegen Schwerbehinderung erforderlich ist.
Diese Altersrente könnten Sie erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei beziehen, d.h. ab 07/ 2013. Für jeden Monat, den Sie diese Rente früher in Anspruch nehmen, ergibt sich eine Rentenminderung von 0,3 %.