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Experten-Antwort

Wann kann ich mit Null Prozent Abschlag in Altersrente gehen

von barbara10.03.2016 | 10:03
1821 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, vor etwa 3 Jahren habe ich bei der Rentensbratungsstelle folgende Auskunft bekommen. Anspruch auf vorzeitige Altersrente ab 01.4.2016 mit 10,8 % Abschlag oder ab 01.07.2018 mit 9,9 % Abschlag Das wäre kaum ein Unterschied, wenn man die Inflationsraten mit berücksichtigt. 10 % Abschlag bei 1067 € kommt für mich nicht infrage. Das sind ja über 100 €. Ist vielleicht meine 50 % Schwerbehinderung nicht berücksichtigt worden? Hier etwas zum mir im Detail: Ich werde im Juni 61 Jahre alt bin 50 % schwerbehindert, das wird, nach dem letzten Gutachten, weiterhin so bleiben, es ist keine Nachprüfung vorgeshen Ich habe 385 belegungsfähige Beitragsmonate und 31,35 Punkte Dazu wird die Ehezeit berücksichtigt 120 Monate. In meinem Rentenbescheid stehen viele Werte, mit denen ich nichts anfangen kann. Welche sind denn relevant? Vergleichsbewertung Gesamtleistungswert Zurechnungszeit 132 Monate 2 Kinder Ich kapiere das leider alles nicht weitere Sachverhalte: etwa 1 Jahr und 3 mal 1 Monat kann nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden. Es wäre schön, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte. Vielen Dank im Voraus

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für eine wirklich verbindliche Auskunft reichen Ihre Angaben nicht aus. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und sich eine aktuelle Rentenauskunft erteilen zu lassen oder einen persönlichen Beratungstermin vor Ort zu vereinbaren, um alle offenen Fragen zu klären bzw. Missverständnisse zu vermeiden.

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6 Antworten

Schadeam 10.03.2016 | 11:07
Wahrscheinlich waren Sie damals vor 3 Jahren noch nicht schwerbeindert und das "45 Jahres Gesetz" gab es da auch noch nicht. Deshalb hat Ihnen der Berater damals gesagt: Bei 50% SB können Sie ab 01.04.16 mit 10,8% Abschlag in Rente Ohne SB frühestens ab 63 = 01.07.18 mit 9,9% War - und ist auch heute noch - alles so richtig und steht genauso auch in einer Rentenauskunft, wenn Sie die jetzt neu anfordern.
Nahlaam 10.03.2016 | 10:21
Dann sind Sie Jahrgang 1955 und können ab dem 01. April 2016 mit max. 10,8 % Abschlag in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen, ohne Abzüge können Sie erst zum 01. März 2019 in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen (da ist Ihre Schwerbehinderung mit berücksichtigt). Ohne Ihre Schwerbehinderung könnten Sie erst zum 01. März 2021 in die Altersrente ohne Abschläge gehen. Das bei Ihnen genannte Datum 01. Juli 2018 betrifft die Altersrente für langjährige Versicherte, mit dem Abschlag von 9,9 %, abschlagsfrei bliebe nur die Altersrente für besonders langjährige Versicherte ab dem 01. Dezember 2018. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für besonders langjährige Versicherte (45 Beitragsjahre) wäre der erste Termin für eine abschlagsfreie Rente der 01. Dezember 2018. Bei der Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte werden neben Ihren eigenen Beitragszeiten auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, aus Minijobs sowie Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten mitgezählt. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium. Ich gehe nach den vorliegenden Informationen davon aus, dass Sie abschlagsfrei erst zum 01. März 2019 in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen können.
barbaraam 10.03.2016 | 11:17
Nochmals recht herzlichen Dank für die schnelle kompetente Antworten, mit denen ich wirklich etwas anfangen kann. (eine Antwort von mir ist leider nicht angekommen, vielleicht dürfen nur Experten antworten) Ich freue mich sehr, dass ich nun ab dem 01.03.2019 ohne Abzug in die Altersrente gehen kann.
barbaraam 10.03.2016 | 15:36
Okay, das mache ich dann sicherheitshalber
barbaraam 10.03.2016 | 15:36
Okay, das mache ich dann sicherheitshalber
barbaraam 10.03.2016 | 15:36
Okay, das mache ich dann sicherheitshalber
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