Hallo, Annette,
Silvia und Schorsch haben die gestellte Frage bereits gänzlich beantwortet. Der früheste Rentenbeginn ohne Abschläge wäre für Sie also mit 63 + 10 Jahren, wenn Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen würden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist nicht möglich. Soll die Rente vor dem genannten Zeitpunkt beginnen, hätten Sie die Möglichkeit aufgrund der vorliegenden Schwerbehinderung, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, dann allerdings mit Abschlägen, zu beantragen. Um Ihre eigene individuelle Situation besser einschätzen zu können (Schwerbehinderung unbefristet? Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs), empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.