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Experten-Antwort

Wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen ?

von Annette 195729.01.2019 | 14:00
117 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 1957 geb. Habe über 45 Jahre gearbeitet bin Schwerbehindert 50 Prozent habe ein Kind,habe aus Gesundheitlichen Gründen am 31.12.2018 kündigen müßen.habe mich arbeitslos melden müßen.Über eine Antwort würde ich mich freuen!! Danke Annette

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Annette,

Silvia und Schorsch haben die gestellte Frage bereits gänzlich beantwortet. Der früheste Rentenbeginn ohne Abschläge wäre für Sie also mit 63 + 10 Jahren, wenn Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen würden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist nicht möglich. Soll die Rente vor dem genannten Zeitpunkt beginnen, hätten Sie die Möglichkeit aufgrund der vorliegenden Schwerbehinderung, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, dann allerdings mit Abschlägen, zu beantragen. Um Ihre eigene individuelle Situation besser einschätzen zu können (Schwerbehinderung unbefristet? Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs), empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Silviaam 29.01.2019 | 14:16
Hallo Annette nutzen sie doch den rechts nebenstehenden/angebotenen Rentenberechner der Forenseite! Dazu nur etwas auf der Seite herunterscrollen und ihr Geburtsdatum eingeben. Ihre Möglichkeiten: Reguläre (normale) Altersrente = Regelaltersrente mit 65 Jahren und 11 Monaten Frühestmögliche Rente ohne Abschlag = Altersrente für schwerbeh. Menschen mit 63 Jahren und 11 Monaten Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 10 Monaten Frühestmögliche Rente mit Abschlag = Altersrente für schwerbeh. Menschen bereits ab 60 Jahren und 11 Monaten (36 Monate vorzeitig mit 10,8% Abschlag)
Schorscham 29.01.2019 | 14:25
Deutsche Rentenversicherung
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