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Experten-Antwort

Wann müssen die 40 Jahre Wartezeit für die abschlagsgeminderte Erwerbsminderungsrente erfüllt sein?

von EM- Rentnerin17.01.2025 | 14:39
413 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 62 und habe die 40 Jahre jetzt voll. Müssen die 40 Jahre zum Beginn der Erwerbsminderungsrente am 1.2.2025 vorliegen oder bereits beim Leistungsfall, der sieben Monate eher war? Ich habe eine befristete EMR, die jetzt im März beginnt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EM-Rentner,

 

für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit  verbleibt es hinsichtlich der Bestimmung des Zugangsfaktors bei der bis zum 31.12.2007 geltenden Rechtslage, wenn Versicherte  40 Jahre mit bestimmten rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben..

An die Stelle der Vollendung des 62. beziehungsweise 65. Lebensjahres  tritt die Vollendung des 60. beziehungsweise 63. Lebensjahres, wenn der Berechnung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 40 Jahre mit bestimmten rentenrechtlichen Zeiten zugrunde liegen. Maßgebend sind die Zeiten bis zum Leistungsfall einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

EMRam 17.01.2025 | 14:51
Nachtrag: 63 bin ich ja leider noch nicht. Dann wäre ja meine Erwerbsminderungsrenteabschlagsfrei. Im Bescheid würde ich es sehen. Ich vermute, die 40 Jahre müssen zum Beginn der Zahlung erfüllt sein. Ich hoffe es jedenfalls.
KSCam 17.01.2025 | 14:54
Wenn Sie eine Rente haben, sehen Sie doch im Rentenbescheid ob Sie Abschläge haben oder nicht, also ob mit Faktor 1,0 oder 0,xx gerechnet wird.
EMRam 17.01.2025 | 15:17
Ich finde halt, man kann es aus dem Satz nicht richtig rauslesen, wann die 40 Jahre voll sein müssen Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit …, deren Berechnung 40 Jahre mit den in § 51 Abs. 3a und 4 und mit den in § 52 Abs. 2 genannten Zeiten zugrunde liegen ……..
EM-Rentneram 17.01.2025 | 15:23
Sorry, ich wollte nicht den Experten zitieren. Vielen Dank. Hätte ich mal paar Monate eher mit Arbeiten angefangen. Na gut, aber jetzt weiß ich wenigstens, dass der Leistungsfall gilt.
EM-Rentnerinam 17.01.2025 | 17:16
Ha ha selten so gelacht. Wenn man keine Ahnung hat sollte man auch nicht kommentieren. Es ging ausschließlich darum, ob ich weniger als 10,8 % Abzug habe.
Überraschtam 17.01.2025 | 17:30
Ohne Bescheid sollten Sie besser vorsichtiger mit Ihren Aussagen sein. Sie wären nicht die erste, die „glaubt“ eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten und dann einen ablehnenden Bescheid erhält.
EM-Rentneram 17.01.2025 | 17:41
Der SoVD hat ihn schon und hat mich heute angerufen, das hatte ich dort vergessen zu fragen. Meine Güte. Nächste Woche hole ich mir den Bescheid dort ab und dann lese ich auch, ob der Zugangsfaktor 0,892 oder mehr ist. Es hat mich jetzt halt interessiert, wo ist das Problem?
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