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Experten-Antwort

wann muss der Antrag gestellt sein

von durcheinander10.10.2014 | 09:10
1696 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle, ich lese immer den § 99......, ich kann ihn lesen so oft ich will, langsam, schnell mit Komma, ich verstehe ihn einfach nicht. Es geht bei mir um den Antrag der vollen EURente. Derzeit beziehe ich seit ein paar Wochen Krankengeld. Vorher war ich schon Alg 1 bezieher, wurde aber zum Ende krank, so dass jetzt KG läuft. Eine unbefr. Teil-Eu-Rente beziehe ich schon seit jahren. Da man miir rät, den Antrag auf volle EU-Rente zu stellen, bin ich weg. des § unsicher , da ich natürlich , die ab 1.07. besseren Grundlagen mit hinein nehmen möchte. Ich wollte jetzt im November den Antrag auf volle EU-Rente stellen, käme ich damit in den Genuss der Besserstellung zum 01.07.? Wer kann mir das Chaos besser vermitteln, als der §.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.10.2014 | 11:42

Hallo „durcheinander“,

der Antwort von „ABC“ wird mit dem Hinweis von „Platzverweis“ zugestimmt.

Experten-Antwortam 14.10.2014 | 10:42

Wegen des Rentenbeginns und auch der Frage der Arbeitsunfähigkeit verweisen wir auf unsere Antwort vom 09.10.2014 zum Eintrag von Mike vom 08.10.2014 „Erwerbsminderungsrente, hätte ich noch etwas warten sollen?

Experten-Antwortam 16.10.2014 | 17:46

Zunächst vorab: Sie würden nach den von Ihnen geschilderten Umständen in jedem Fall von dem ab 01.07.2014 geltenden Recht profitieren.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Rentenversicherung tatsächlich ab August 2014 eine volle Erwerbsminderung annimmt. Wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung dann UNBEFRISTET geleistet, ist der Rentenbeginn der 01.09.2014, sofern der Antrag bis zum 30.11.2014 (3-Monatsfrist) gestellt wurde. Wird der Antrag verspätet – also nach dem 30.11.2014 – gestellt, beginnt die Rente erst mit dem Beginn des Antragsmonats. BEISPIEL: Versicherungsfall 01.08.2014, Antrag 15.12.2014, Antrag ist zu spät gestellt, da Antragsfrist nur bis 30.11.2014 läuft, Rentenbeginn ist der 1. des Antragsmonats, also der 01.12.2014.

Ist im August 2014 der Versicherungsfall einer vollen Erwerbsminderung eingetreten, die NUR BEFRISTET geleistet werden soll, wird die Rente bei rechtzeitiger Antragstellung erst ab Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt, ansonsten erst mit Beginn des Antragsmonats. Der Antrag ist bei einer befristeten Rente jedoch erst nach Ablauf des 7. Kalendermonats nach Eintritt des Versicherungsfalls verspätet gestellt. BEISPIEL: Bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente, Versicherungsfall August 2014, ist Rentenbeginn der 01.03.2015 (Beginn des 7. Kalendermonats nach Versicherungsfall), sofern der Antrag bis 30.03.2015, also bis Ende des 7. Kalendermonats, gestellt ist. Wird der Antrag erst ab April 2015, also nach Ablauf des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt, z. B. am 15.04.2015, ist Rentenbeginn der 1. des Antragsmonats, also der 01.04.2015.

10 Antworten

von PXYam 10.10.2014 | 10:12
Die Zurechnungszeit von 60 auf 62 gilt für NEURENTNER
durcheinanderam 10.10.2014 | 10:45
Mit Antrag auf die volle EU-Rentner, bin ich doch dann Neurentner. Es wird doch dann alles neu und nochmals berechnet! Sehe ich das falsch?
BWam 10.10.2014 | 12:28
Vielleicht wird es so berechnet, dass für den einen Teil der Rente das alte und für den neuen Teil der Rente das neue Recht verwendet wird? Also hälftig bis 60, die andere Hälfte bis 62 gerechnet wird?!
von PXYam 10.10.2014 | 12:57
nein, sie sind kein Neurentner. Bei Verlängerungen einer Erwerbsminderungsrente ist es auch so.
ABCam 10.10.2014 | 13:19
Wenn anstatt einer Teil-EU-Rente eine Rente wegen voller Erwerbsminderung anerkannt wird, dann wird seitens der Rentenversicherung ein neuer Leistungsfall emittelt. Sprich ab welchem Zeitpunkt bin ich voll erwerbsgemindert. Liegt der Rentenbeginn nach dem 01.07.2014 dann findet natürlich auch die Neuregelung der verbesserten Zurechnungszeit Anwendung. Im § 99 Abs. 1 ist der Rentenbeginn von Versichertenrente geregelt. Wird der Antrag innerhalb von 3 Kalendermonate ab dem Monat der Anspruchserfüllung gestellt, so beginnt die Rente mit dem Folgemonat der Anspruchserfüllung, ansonsten erst mit Antragsmonat (Bsp: volle EM seit 15.06.2014 = 3 Monatsfrist vom 01.07.2014-31-102014, wird innerhalb dieser Zeit ein Antrag gestellt so ist der Rentenbeginn der 01.07.2014 sofern die Rente auf Dauer bewilligt wird. Bei Zeitrente n sieht das ganze wieder etwas anders aus da hier § 101 Abs.1 einschlägig ist). Wird der Antrag später gestellt so orientiert sich der Rentenbeginn nach dem Antragsmonat.
durcheinanderam 13.10.2014 | 12:05
An den Experten. Mit dem Hinweis von Platzverweis. Dann müsste ich also, wenn ich im Nov. den Antrag stelle, dieser dann im Mrz. 2015 kommen und solange würde ich dann noch Krankengeld erhalten. Welches wäre aber dann der Tag der Erwerbsminderung für den RV-Träger? Der 1. Tag der AU, also im August oder der zuletzt ausgestellte Zahlschein von der Krankenkasse ?
durcheinanderam 15.10.2014 | 10:54
Hallo Experte, erst mal vorweg, bisher danke. Obwohl ich immer noch nicht viel verstehe. An den Experten: Bei mir wird es sicher entweder die Arbeitsmarktrente geben oder die volle EU-Rente. Ist Arbeitsmarktrente das sie immer befristet ist, ja dann , wenn ich im Nov. den Antrag stelle, im 7. Monat zu erhalten. Würde ich eine volle EWR eben aus Gründen der Gesundheit erhalten, würde die Teil-EWR in eine volle gewandelt werden, auch die volle würde ja höchst warscheinlich befristet, und im 7. Monat z. tragen kommen? richtig bis hierin? Würde eine volle EWR als gesundh. Folge des chr. Verlauf , weil nicht mehr zu erwarten ist, dass eine erwerbsfähigkeit wiederherstellbar ist, als unbefritet zu leisten, dann wäre die Rentenzahlung hier dann: 01.09? Weil AU im im August begann. Liege auch hier so richtig? Mit dem Versehen, des bisherigen geschriebenen Ihrerseits und von den anderen? Danke
durcheinanderam 15.10.2014 | 11:00
An den Experten: Natürlich habe ich auch die Mitteilung von Ihnen und den Kontekt von "Mike" gelesen, aber es ist immer schwer zu verstehen, wenn nach § geantwortet wird. Sinnvolle Antworten, wie ja, nein, oder zahlen wären hier hilfreicher, als von irgendwelchen Zeiträumen zu schreiben, weil ich gerade das nicht verstehe.
durcheinanderam 17.10.2014 | 08:16
Hallo Experte/n: Danke. Jetzt habe ich es besser verstanden.
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