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Experten-Antwort

Wann muss ich spätestens zurück in die GKV um mit 67 noch die 9/10 Regel zu Erfüllen?

von Michael B07.02.2017 | 11:01
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13 Antworten

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Hallo Forum, Aktuell überlege ich von der PKV wieder zurück in die GKV zu wechseln. Per Entgeldumwandlung um unter die 2017 Pflichtgrenze von 4800 EUR Brutto zu kommen. Wann muss ich spätestens zurück in die GKV um mit 67 noch die 9/10 Regel zu Erfüllen? Oder wenn der Zeitpunkt schon vorbei ist, wann dürfte ich frühestens einen Rentenantrag stellen? Gibt es dafür irgendwo ein online Rechner? Google brachte nur alte Ergebnisse wo ich keinen Rechner mehr gefunden habe. Zählt als Erwerbstätigkeit Start die Lehre oder das ende vom Studium? Meine Daten: Geburtsdatum 14.11.1971 Lehre Start 08.1989 Start Studium mit FOS: 08.1992 Start Arbeit nach dem Studium: 09.1997 Start PKV 01.2009 bis jetzt Geplant Rente mit 67 wäre dann glaube ich 01.2038 Danke für eure Antworten. Gruß Michael

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael B,

über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner entscheidet die Krankenkasse - nicht die Rentenversicherung. Allein die Krankenkasse prüft, ob die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt ist. An die Entscheidung der Krankenkasse ist der Rentenversicherungsträger grundsätzlich gebunden.

Ein aktueller Online-Rechner für die Vorversicherungszeit ist mir leider nicht bekannt.

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12 Antworten

Blockwartam 07.02.2017 | 12:05
Du bist ja ein ganz schlauer. Immer die Rosinen rauspicken. Die doofen werden es schon richten.
KPJMKam 07.02.2017 | 12:25
Hallo. Die Rahmenfrist beginnt mit der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Bei Dir 8.1989. Endet mit Stellung des Rentenantrags. In der zweiten Hälfte der Rahmenfrist müssen 9/10 der Tage in der GKV versichert sein. Mit einem Tagerechner im Netz kannst Du die Tage Deiner einzelnen Zeiten ohne Probleme ausrechnen. Es ist nur zu beachten. Die GKV rechnet die Tage nach SGB in Jahren, Monaten und Tagen. Dabei gibt es viele Rundungen. Der Unterschied zur taggenauen Zählung kann ein paar Tage betragen. Aber das kann man ja berücksichtigen oder es selbst auch so machen. Einen kostenlosen KVDR Rechner für Vorversicherungszeit kenne ich nicht mehr.
GEK lightam 07.02.2017 | 15:40
Zitat von Michael B anzeigenausblenden
Annahme Beginn Rahmenfrist: 08/89 gKV wieder ab 03/2017 Antrag Regelaltersrente 09/2038 => KVdR nicht mehr erfüllbar, es fehlt ca. 7 Monate Bei späterem Rentenbeginn grds. schaffbar, dann aber erst ca. Oktober 2039 den Antrag stellen Ob sich das lohnt, sei dahingestellt
Michael Bam 07.02.2017 | 16:11
Danke! für die Schnellen Antworten. OK dann rechne ich mal: Start: 08.1989 Ende: 12.2038 (im Ursprünglichen Post von mir stand 01.2038) In Tagen gerechnet mit http://www.topster.de/kalender/tagerechner.php?styp=datum&st… = 18019 Tage Davon die Hälfte / 2 = 9009,5 Dann 9/10 = 8108,55 Tage. 01.12.2038 - 8108,55 Tage = 19.09.2016 Stichtag für Wechsel in die GKV bei Rente mit 67 Also das Heist ich hab den Zeitpunkt schon Verpasst und müsste wenn ich heute in de GKV wechsel ca. 6-12 Monate Später den Rentenantrag stellen damit die 9/10 Regel erfüllt ist. Ich denke das Werde ich eh nicht machen bis 68 arbeiten, vielleicht doch, mal schauen. Vielleicht sollte ich auch Versuchen bis 55 in der PKV zu bleiben damit ich nicht mehr rausfallen kann. Wer weiß wo die Beitragsprozente bei der KVdR hin entwickelt von derzeit 7,3% die Plus ca. 1% je nach Krankenkasse plus Pflegeversicherung. Zumindest der Eigenanteil wird sich sicher noch steigern auf sagen wir ca. 5% im Jahr 2038
KPJMKam 07.02.2017 | 19:07
Wenn Du doch noch von der PKV in die GkV kommst kannst Du als Rentner auch in der GKV als freiwilliges Mitglied bleiben. Deine Beitragsprozente sind gleich. Nur die Bemessungsgrundlage ist etwas anders und es gibt einen Mindestsatz. Aber alles trotzdem sehr human. Wenn man wechselt kann man ja in der PKV Zusatzversicherungen machen für das was einem wichtig ist. Ich schreibe das nur weil bei manchen PKV Wechsel zur GKV dann bei Abschluss der Zusatzversicherung die Beitragsrückstellung nicht ganz verloren ist.
Michael Bam 08.02.2017 | 08:41
Hallo KJMK, danke für den Hinweis. So ganz verstehen tu ich im Moment nicht die Aufregung über die 9/10 Regel. Weil als Freiwillige Mitglied in der GKV zahlt man doch quasi das gleiche unter normalen Umständen? Wirkt sich diese 9/10 Regel nur negativ auf Personen aus, die eine geringe Rente, und gleichzeitig Witwenrente, Mieteinkünfte haben? http://www.michael-opoczynski.blog.gtvh.de/blog/diskriminierung-… Als Beispiel würde ich gerne mal ein Beispiel von meinem Vater durchrechnen. Einmal mit und einmal ohne 9/10 Status. Der hat den 9/10 Status, und ist damit in der KVdR: Rente Brutto: 1725,00 EUR Davon wird abgezogen: Krankenversicherung: 125,98 (7,3% die anderen 7,3% werden ja von der Rentenkasse direkt an die GKV überwiesen) Zusatz: 17,26 (1% je nach Kasse) PV: 40,56 Betriebsrente Netto: 145,49 Bereits abgezogen: Kranken: 27,25 (hier werden ja auch 14,6% abgezogen) PV: 4,16 Wäre er jetzt Freiwillig versichert würde sich doch im Endeffekt nur wenig ändern? Dann wäre das so: Rente Brutto: 1850,00 EUR um (7,3% erhöht wegen Antrag) Davon wird abgezogen: Krankenversicherung: 252 ( 14,6% diesmal geht es komplett von ihm zur GKV) Zusatz: 18,5 (1% je nach Kasse) PV: 40,56 Betriebsrente Netto: 145,49 Bereits abgezogen: Kranken: 27,25 (hier werden ja auch 7,3% abgezogen, bleibt der Abzug hier gleich?) PV: 4,16 Hinzugezogen würden doch nur noch einnahmen wie Miete Witwerrente Wenn man sowas nicht hat bleibt das ganze doch fast komplett gleich? Oder hab ich da einen Rechenfehler? Gruß Michael
KPJMKam 08.02.2017 | 13:30
Hallo. Hab ich ja geschrieben ist auch fast gleich. Ganz grob einmal. KVdR Beiträge nur von Versorgungsbezügen. Als Freiwilliges Mitglied von allen Einkünften. Wenn der Ehepartner nicht in einer GKV ist wird auch ein Teil seines Einkommens zur Berechnung mit einbezogen. Es gibt auch einen Mindestbeitrag für Rentner, etwa 150€. Der etwa hälftige Beitrag zur KV für die gesetzliche Rente wird von der Rentenversicherung als Zuschuss ausbezahlt.
Michael Bam 08.02.2017 | 20:36
aha Okay das heißt wenn der Ehepartner pkv Versichert ist muss man von seiner Rente auch noch mal 14.6 % an seine eigene GKV zahlen? So ganz logisch ist das ja nicht oder? Da müsste man sich ja scheiden lassen um finanziell besser zu stehen? Bei Witwenrente kann ich es ja verstehen. Das ist ja einfach wie eine andere Einnahme Wie Miete usw.
KPJMKam 08.02.2017 | 21:14
Hallo. Ist ja nicht vom ganzen Einkommen des PKV Partners. Nur das was dem GKV Mitglied zugerechnet wird. Und das ist auch gut so, sonst wäre es ungerecht zu den GKV Mitgliedern. Beispiel. PKV Mitglied verdient gut. GKV Mitglied ist ohne Enkommen zum Mindestbeitrag etwa 150 € versichert. Die ganze Kinderschar ist über die Familienversicherung ohne Beitrag auch in der GKV. Würde ich auch nicht gut finden. Wie das Partnereinkommen einbezogen wird steht hier gleich auf Seite 3. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversich…
W*lfgangam 08.02.2017 | 21:26
Zitat von Michael B anzeigenausblenden
Hallo Michael B., den gab es sogar mal hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Naja, man /Red. muss nicht alle alten Infos Nachpflegen ;-) Grob übergerechnet, sehe auch ich die 9/10-Belegung nicht erfüllbar, sondern erst bis zu 12 Monaten späterer Rentenantragstellung bei spontanem Eintritt in die GKV erreichbar. Nur, ist das zwingend erforderlich? PKV mit hohen Alterseinkünften ist finanziell grundsätzlich ein Vorteil. Von der Rente werden Ihnen rd. 11 % nicht abgezogen, Sie bekommen sogar noch 7,3 % oben drauf. Von Betriebsrenten und/oder anderen Altersversorgungen kein Abzug von rd. 18 % für die GKV ...da können Sie Ihre späteren PKV-Beiträge locker finanzieren - wenn die Alterseinkünfte ausreichend hoch sind! Später – wer weiß, was dann gilt ... > Okay das heißt wenn der Ehepartner pkv Versichert ist muss man von seiner Rente auch noch mal 14.6 % an seine eigene GKV zahlen? Der nur freiwillig versicherte Ehepartner (meist Frau) in der GKV wird mit dem halben Einkommen des PKV-Versicherten (Mann) beitragsmäßig belastet ...von irgendwas muss die GKV ja auch leben, wenn Frau nicht in die PKV übernommen wird - Gerüchteweise auch dort nicht ganz umsonst ;-) Gruß w. PS: Vielleicht suchen Sie mal den Weg zur GKV Ihrer Frau/Ihrer eigenen letzten und lassen sich das Modellhaft errechnen, auch was Sie an Beiträgen dann zu leisten haben und wie die kostenfreie Familienversicherung funktioniert. Ansonsten könnte ich Ihnen noch den Weg in dieses Forum weisen/da da geht es um GKV/PKV: http://www.krankenkassenforum.de/
Michael Bam 09.02.2017 | 09:43
Danke an alle! Jetzt bin ich sehr gut informiert. Wenn es geht, versuche ich in der PKV zu bleiben. Wenn es nicht geht falle ich in die freiwillig Versicherte GKV, kostet mich aber nicht mehr als 9/10 Status. 9/10 Ist wohl nur negativ wenn man viel andere Einkünfte wie Miete, Witwenrente, usw. hat die dann auch mit 14,6% an die GKV geht. Gruß Michael
KPJMKam 09.02.2017 | 09:56
Bei andere Einkünfte stimmt es. Bei Witwenrente liegst Du falsch. Entweder der halbe Satz oder voller Beitrag aber dann gibt es etwa die Hälfte Zuschuss wie bei Deiner eigenen Rente.
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