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Wann Pflichtbeiträge erfüllt ?

von Karin's Mann14.01.2009 | 18:40
1049 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

meine Frau, Jahrg.Aug.1951 hat weit über 15 Beitragsjahre erfüllt, und war mehrere Jahre selbstständig. Ab Aug.2000 arbeitet sie wieder als Angestellte und führt demnach die Pflichtbeiträge ab. Sept.2010 hätte sie die Forderung von 10 Jahren + 1 Monat Pflichtbeiträge nach dem 40.Lebensj. erfüllt, wenn sie mit 60 in Rente gehen will. Wenn sie jetzt arbeitslos wird, wie lange und überhaupt werden für sie Pflichtbeiträge noch abgeführt ? Werden sie und wie viel mit dazu gezählt ? Was ist evtl. zu beachten, damit das auch wirklich so funktioniert, damit sie auch mit 60 (natürlich minus 18%) in Rente gehen kann. Ich denke, rechnerisch habe ich es erst einmal erfasst, aber wie funktioniert es praktisch ? Wir wollen jetzt kurz vor der Zielgeraden keine Fehler machen.

2 Antworten

Schadeam 14.01.2009 | 22:43
solange wie sie ALG 1 oder 2 bekommt ist sie weiterhin pflichtverschert - wenn das ALG bis August 2010 gezahlt wird, müsste es passen - wie lange der Anspruch besteht, entscheidet die Ag für Arbeit...
Wolfgangam 14.01.2009 | 22:21
Hallo Karin's Mann, die Dauer des ALG I ergibt sich aus dieser Tabelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/… So bald sie 58 ist, wird Ihre Frau wahrscheinlich 24 Monate Anspruch auf ALG I haben. > Ab Aug.2000 arbeitet sie wieder als Angestellte und führt demnach die Pflichtbeiträge ab. Sept.2010 hätte sie die Forderung von 10 Jahren + 1 Monat Pflichtbeiträge ...mit Erreichen Aug. 2010 hat sie die erforderlichen 121 Monate erreicht (Aug. bis Juli ist 1 Jahr, der 'neue/nächste' Aug. ist schon der erforderliche 12_1_. Monat ;-)) > Wenn sie jetzt arbeitslos wird, wie lange und überhaupt werden für sie Pflichtbeiträge noch abgeführt ? So lange Sie ALG erhält, zahlt das Arbeitsamt auch brav Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die alle bei den 121 Monaten mitzählen. Ich denke, Sie können ganz beruhig in die Zukunft schauen. Über ALG I kommen die notwendigen Pflichtbeiträge für die AR für Frauen zusammen, wenn sie von heute auf morgen alo werden sollte. Allerdings, der Gang zum Arbeitsamt wird kein Zuckerschlekken ...die tun alles Mög- und Unmögliche, Ihre Frau über 'sinnvolle' Maßnahmen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern versuchen - durchhalten und alles mitmachen ! ...sonst kann es sein, dass Ihre Frau erst mit 65 und 5 Monaten die Rente sieht. Gruß w.
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