Hallo Robert K., korrekte Angaben zum Altersrenteneintritt für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurden in den vorangegangenen Beiträgen bereits getroffen:
Sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, kann die Rente mit Abschlag frühestmöglich ab 62 in Anspruch genommen werden.
Ein Antrag auf Altersrente hat zudem keine negativen Auswirkungen auf ein laufendes Klageverfahren.