Je nach Rentenart gibt es unterschiedliche Fristen. Bei den Fristen zählen Monate immer als volle Kalendermonate.
Für Renten aus eigener Versicherung - also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten - gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.
Hier können Sie den Antrag auf Altersrente online stellen - eAntrag - Startseite -.