Hallo Tyrael,
sofern dem Rentenversicherungsträger alle erforderlichen Unterlagen (Antrag und Nachweise) für die Berechnung des Übergangsgeldes vorliegen, erfolgt die erste Abschlagszahlung zumeist nachdem die Rehaklinik Ihre Ankunft/Aufnahme bestätigt.
Ggf. klären Sie das bitte nochmal in einem kurzen Telefonat mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ab.