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Wann Verlängerungsantrag?

von Klausi12.10.2020 | 22:11
141 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, meine befristete volle EMR endet zum ersten Mal Ende April 2021. Wann sollte Mann im Zuge auch mit Corona-Verzögerungen den Verlängerungsantrag stellen? Macht das Sinn, oder sollte Mann erst das Anschreiben der DRV abwarten? Welche Formulare muß ich denn dann schicken? Danke Euch vorab.... Mit freundlichen Grüßen Klausi

5 Antworten

-am 13.10.2020 | 07:39
Hallo Klausi, den Weiterzahlungsantrag stellen Sie mit dem Vorduck R0120 (Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung) und ggf. R0215 (Selbsteinschätzungsbogen). Wir empfehlen, den Weiterzahlungsantrag ca. 4 bis 5 Monate vor Ablauf der Befristung zu stellen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
W°lfgangam 12.10.2020 | 23:41
Hallo Klausi, etwa 6 Monate vor Ende der befristeten EM-Rente sollte der Weiterzahlungsantrag gestellt werden. Entweder selbst via Vordruck: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… oder in der nächsten Beratungsstelle Termin absprechen, um das in weniger als 5 Min. persönlich/oder aktuell grundsätzlich nur telefonisch zu erledigen - dieser Antrag geht wie geschnitten Brot, da müssen Sie sich nicht mal für hinsetzen ...und in Coronazeiten lümmeln Sie bequem ein paar Min. auf dem heimischen Sofa im Morgenmantel und hören den Fragen einfach zu/antworten drauf /bei der telefonischen Antragsaufnahme. Das erforderliche Unterschriftenblatt zur Schweigepflichtsentbindung Ihrer aktuell behandelnden Ärzte wird Ihnen dann per Post/oder sogar E-Mail zugesandt ...mit dem Rücklauf ist dann alles vorhanden, um Ihren Weiterzahlungsantrag bearbeiten zu können. Gruß w.
Klausiam 13.10.2020 | 06:10
Danke für die Ausführung W•lfgang. Ein weiteres Attest meines Arztes dann mit der Post separat zur DRV senden? Oder als Scan per Mail? Habe schon mal etwas mit diesem „sicheren Mailsystem“ (diesen e- Service?) gesendet. Reicht das dann? Mit freundlichen Grüßen Klausi
W°lfgangam 13.10.2020 | 20:37
Hallo Ältester, meine Listen *) über Ärzte, Krankenhäuser, etc., also alle Listen im lange laufenden eAntrag/vormals noch aus Antrag-Online, sind schon sehr gut gefüllt, um das per *Klick in die Eingabemaske zu übernehmen. Evtl. erforderliche neue Daten werden via Google und c&p ziemlich schnell übernommen. Okay, 5 Min. ist schon recht sportlich :-)) 'Etwas' länger wird es, wann man noch 17 neue Gutachten einscannen muss, um diese mit dem Antrag zu verknüpfen. Und ja, die Schweigepflichtsentbindung _gleich_ dem Antrag vor Absenden beizufügen, erfordert auch ein paar Verrenkungen. (Wie auch andere/wenige noch zu unterschreibende Vordrucke zu anderen Antragsverfahren ...die DRV-IT arbeitet ganz sicher dran, hier eine praktikablere/schnellere Lösung (unkomplizierter Vorabausdruck _dieses_ einen Formulars etwa?!) zu finden ;-)) Der zeitliche Aufwand für den Antragssteller ist in der Tat recht kurz, für den Aufnehmenden mit erwähntem Mehr-/Folgeaufwand schon deutlich länger. Gruß w. *) legen Sie sich davon ja Sicherungskopien (sogar editierbar, aber mühsam) an. Wie heißt es so treffend: Kein Backup, kein Mitleid ;-)
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