Hallo Pusteblume,
sofern Ihr bisheriger Ehemann kein Bundesbeamter ist, werden seine Pensionsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen. Ihre Erwerbsminderungsrente würde ab dem Folgemonat der Rechtskraft des Beschlusses über den Versorgungsausgleich um die entsprechend begründeten Anrechte erhöht. Sie müssten also nicht bis zum Beginn Ihrer Altersrente warten.
Sollte Ihr bisheriger Ehemann aber ein Bundesbeamter sein, würde der Versorgungsausgleich innerhalb der Beamtenversorgung stattfinden. Sie müssten sich dann an den Versorgungsträger der Beamtenpension bezüglich Ihrer Frage wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung