Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wann wird die eigene AU Rente durch Erhalt von Witwen- und Betriebsrente des verstorbenen Ehemannes gekürzt

von JUNI18.03.2021 | 08:20
103 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich finde keine Antworten bisher auf meine Fragen und hoffe sehr, dass Sie helfen können. Mein Fall ist wie folgt: Ich beziehe seit 2005 BU Rente (DE). Vor einigen Jahren bin ich meinem Partner (Deutscher Staatsbürger) in die Schweiz gefolgt und wir haben dort geheiratet. Mein Mann ist vor 2 Jahren unerwartet an einem Krankenhauskeim verstorben. Seitdem finde ich keine Fragen mehr auf meine Situation, die dadurch sehr kompliziert wurde. Ich möchte zurück nach Deutschland. Finde jedoch nicht heraus, auch nicht mit "landesübergreifend tätigen Steuerberatern", die ich angefragt habe, was ich tatsächlich an Rente zum Leben habe, wenn ich zurück bin. Was wird angerechnet? Was wird abgezogen? Mein Mann war in Deutschland tätig bevor er in die Schweiz zog. Die Witwenrente aus Deutschland wurde bereits gekürzt mit meiner eigenen Rente. Was passiert mit seiner Rente aus seiner schweizer Zeit, die ich hier bekomme und was mit der Betriebsrente aus der schweizer Firma, wenn ich nach Deutschland komme? Was bleibt mir, was muss ich versteuern? Ich finde tatsächlich niemanden, auch nicht gegen Bezahlung, der mir das beantworten kann. Ich sollte doch wissen, welches Budget mir bleibt, wenn ich in mein Land zurückgehe. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen. Freundliche Gruesse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo JUNI,

das ist leider eine sehr komplexe Fragestellung, die sich im Rahmen dieses Forums leider auch nicht abschließend beantworten lässt. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber folgendes mitteilen:

Bei Ihrer bisher bezogenen eigenen Rente aus der deutschen Rentenversicherung dürften sich aufgrund eines Rückzugs nach Deutschland grundsätzlich keine Änderungen ergeben. Auch bei der Witwenrente der deutschen Rentenversicherung werden dann lediglich die bereits bisher bei der Einkommensanrechnung berücksichtigten Einkommen angerechnet.

Hinsichtlich der Renten aus der Schweiz kann ich hier leider keine abschließenden Aussagen machen. Renten der schweizerischen Ausgleichskasse werden zwar regelmäßig ungekürzt auch nach Deutschland gezahlt. Ob und in welcher Höhe die Ansprüche aus den schweizer Sicherungssystemen bei einem Umzug nach Deutschland jedoch insgesamt weiter gezahlt werden, müssten Sie dennoch direkt bei den zuständigen Schweizer Versorgungssystemen erfragen. Als Hilfestellung kann ich Ihnen in diesem Zusammenhang lediglich die Broschüre „Meine Zeit in der Schweiz – Arbeit und Rente europaweit“ empfehlen, die wichtige Hinweise zu den Rentenansprüchen aus der Schweiz enthält. Die Broschüre können Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweiz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herunterladen.

Steuerrechtliche Fragen können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung im Übrigen nicht beantworten. Zur Klärung dieser Fragen sollten Sie sich direkt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt oder einen Steuerberater in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026