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Experten-Antwort

Wann wird die eigene AU Rente durch Erhalt von Witwen- und Betriebsrente des verstorbenen Ehemannes gekürzt

von JUNI18.03.2021 | 08:20
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich finde keine Antworten bisher auf meine Fragen und hoffe sehr, dass Sie helfen können. Mein Fall ist wie folgt: Ich beziehe seit 2005 BU Rente (DE). Vor einigen Jahren bin ich meinem Partner (Deutscher Staatsbürger) in die Schweiz gefolgt und wir haben dort geheiratet. Mein Mann ist vor 2 Jahren unerwartet an einem Krankenhauskeim verstorben. Seitdem finde ich keine Fragen mehr auf meine Situation, die dadurch sehr kompliziert wurde. Ich möchte zurück nach Deutschland. Finde jedoch nicht heraus, auch nicht mit "landesübergreifend tätigen Steuerberatern", die ich angefragt habe, was ich tatsächlich an Rente zum Leben habe, wenn ich zurück bin. Was wird angerechnet? Was wird abgezogen? Mein Mann war in Deutschland tätig bevor er in die Schweiz zog. Die Witwenrente aus Deutschland wurde bereits gekürzt mit meiner eigenen Rente. Was passiert mit seiner Rente aus seiner schweizer Zeit, die ich hier bekomme und was mit der Betriebsrente aus der schweizer Firma, wenn ich nach Deutschland komme? Was bleibt mir, was muss ich versteuern? Ich finde tatsächlich niemanden, auch nicht gegen Bezahlung, der mir das beantworten kann. Ich sollte doch wissen, welches Budget mir bleibt, wenn ich in mein Land zurückgehe. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen. Freundliche Gruesse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo JUNI,

das ist leider eine sehr komplexe Fragestellung, die sich im Rahmen dieses Forums leider auch nicht abschließend beantworten lässt. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber folgendes mitteilen:

Bei Ihrer bisher bezogenen eigenen Rente aus der deutschen Rentenversicherung dürften sich aufgrund eines Rückzugs nach Deutschland grundsätzlich keine Änderungen ergeben. Auch bei der Witwenrente der deutschen Rentenversicherung werden dann lediglich die bereits bisher bei der Einkommensanrechnung berücksichtigten Einkommen angerechnet.

Hinsichtlich der Renten aus der Schweiz kann ich hier leider keine abschließenden Aussagen machen. Renten der schweizerischen Ausgleichskasse werden zwar regelmäßig ungekürzt auch nach Deutschland gezahlt. Ob und in welcher Höhe die Ansprüche aus den schweizer Sicherungssystemen bei einem Umzug nach Deutschland jedoch insgesamt weiter gezahlt werden, müssten Sie dennoch direkt bei den zuständigen Schweizer Versorgungssystemen erfragen. Als Hilfestellung kann ich Ihnen in diesem Zusammenhang lediglich die Broschüre „Meine Zeit in der Schweiz – Arbeit und Rente europaweit“ empfehlen, die wichtige Hinweise zu den Rentenansprüchen aus der Schweiz enthält. Die Broschüre können Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweiz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herunterladen.

Steuerrechtliche Fragen können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung im Übrigen nicht beantworten. Zur Klärung dieser Fragen sollten Sie sich direkt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt oder einen Steuerberater in Verbindung setzen.

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