Hallo JUNI,
das ist leider eine sehr komplexe Fragestellung, die sich im Rahmen dieses Forums leider auch nicht abschließend beantworten lässt. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber folgendes mitteilen:
Bei Ihrer bisher bezogenen eigenen Rente aus der deutschen Rentenversicherung dürften sich aufgrund eines Rückzugs nach Deutschland grundsätzlich keine Änderungen ergeben. Auch bei der Witwenrente der deutschen Rentenversicherung werden dann lediglich die bereits bisher bei der Einkommensanrechnung berücksichtigten Einkommen angerechnet.
Hinsichtlich der Renten aus der Schweiz kann ich hier leider keine abschließenden Aussagen machen. Renten der schweizerischen Ausgleichskasse werden zwar regelmäßig ungekürzt auch nach Deutschland gezahlt. Ob und in welcher Höhe die Ansprüche aus den schweizer Sicherungssystemen bei einem Umzug nach Deutschland jedoch insgesamt weiter gezahlt werden, müssten Sie dennoch direkt bei den zuständigen Schweizer Versorgungssystemen erfragen. Als Hilfestellung kann ich Ihnen in diesem Zusammenhang lediglich die Broschüre „Meine Zeit in der Schweiz – Arbeit und Rente europaweit“ empfehlen, die wichtige Hinweise zu den Rentenansprüchen aus der Schweiz enthält. Die Broschüre können Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweiz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herunterladen.
Steuerrechtliche Fragen können wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung im Übrigen nicht beantworten. Zur Klärung dieser Fragen sollten Sie sich direkt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt oder einen Steuerberater in Verbindung setzen.