Hallo Angelika,
alles was ich zu Ihrer Frage sagen könnte, wäre reine Spekulation. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten - warten Sie bitte den Bescheid ab.
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Hallo Angelika,
alles was ich zu Ihrer Frage sagen könnte, wäre reine Spekulation. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten - warten Sie bitte den Bescheid ab.
Dann hieße das, dass ich in Widerspruch gehen müsste.................. Wenn nun aber mein AG meint, mich auch für 5 Stunden am Tag beschäftigen zu können, bin ich dann verpflichtet, die Arbeit wieder aufzunehmen? .... AngelikaNatürlich müssen Sie dann die Arbeit annehmen. Sonst würde die DRV doch das alles nicht machen. Genau darin liegt doch das größte Sparpotential der Agenda 2010. Deshalb wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und halbiert, in eine halbe und ganze Erwerbsgemindertenrente aufgeteilt.
Vorsicht: das Ganze gilt NUR, wenn die DRV ein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 - unter 6 Stunden festgestellt hat!!! Alleine eine lange Krankheitszeit beweist noch keine Erwerbsminderung. Nachzulesen in der rechtlichen Arbeitsanweisung der DRV zu § 43 SGB VI http://h24kv066.lva24.drv:8080/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R3.2.2.1&…Im Allgemeinen ist es so: Ist ein Versicherter länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank UND liegen Hinderungsgründe für eine Teilzeitbeschäftigung vor, wird eine volle EM-Rente (auf Zeit) gezahlt. Wird die Beschäftigung nach der AU als Teilzeitbeschäftigung wieder aufgenommen, steht nur noch die teilweise EM-Rente zu. Wird eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt und MUSS AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN aufgegeben werden, wird wieder die teilweise EM-Rente gezahlt. Das Ganze ist etwas kompliziert und man müßte alle Details kennen.Hallo, können Sie mir sagen, wo das zu finden ist? Arbeitsanweisungen o.ä.? Ich habe da jemanden in der Familie, der nach 18 Monaten Krankschreibung aus dem Krankengeld ausgesteuert wurde, dann 6 Monate später als Arbeitsunfähig aus der Reha der RV entlassen wurde und dann wiederum 12 Monate später als nicht erwerbsgemindert die EM-Rente verweigert wurde, da bei weiterer Behandlung eine Verbesserung zu erzielen wäre (der Gesundheitszustand - organische Erkrankung- war aber seit Jahren nicht verbesserbar). Danke im Voraus
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