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Wartefrist 24 Monate bei Beitragsrückerstattung

von bezenbu01.03.2009 | 21:38
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 2008 Berufssoldat und möchte mir meine Beiträge vor meiner Bundeswehrzeit erstatten lassen. Beziehen sich die 24 Monate Wartefrist auf das Datum meiner Ernennung zum Berufssoldaten oder auf den Zeitpunkt meiner Ernennung zum Soldaten auf Zeit? Sollte sich die Wartefrist auf die Ernennung zum Berufssoldaten beziehen, kann ich dann trotzdem nun schon den Antrag stellen, oder erst nach den 24 Monaten? Lg

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Wartefrist von 24 Monaten rechnet nicht ab dem Zeitpunkt der Ernennung zum Berufssoldaten bzw. zum Soldaten auf Zeit, sondern ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie nicht mehr versicherungspflichtig sind. Da die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetzes für Berufssoldaten als auch für Soldaten auf Zeit eintritt, dürfte bei Ihnen der frühere Zeitpunkt maßgend sein. Aus Ihrer letzten Renteninformation ersehen Sie, wann der letzte Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt wurde.

Wenn Sie jetzt Antrag auf Beitragserstattung stellen, und die 24 Kalendermonate laufen erst in ein bis zwei Monaten ab, wird der zuständige Sachbearbeiter in der Regel Ihren Antrag zurückstellen und später bearbeiten. Bei einem längerem Zeitraum wird der Sachbearbeiter Ihren Antrag ablehnen und Sie müssen zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Antrag stellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da haben Sie recht, eine Renteninformation erhält man nur, wenn man die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hat.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen aktuellen Versicherungsverlauf beim zuständigen Rentenversicherungsträger anzufordern. Aus diesem ist ebenfalls ersichtlich, wieviele Beiträge man bereits entrichtet hat.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Den Versicherungsverlauf können Sie formlos beantragen (z.B. über Telefon). Für den V900 gibt es keine Ausfüllhilfe. Die Fragen sind auch recht einfach!

7 Antworten

Schiko.am 01.03.2009 | 22:55
Ganz einfach, stellen Sie einfach Antrag, dann erfahren Sie dies. Nehme doch an Sie wissen es , sind bereits für 60 Monate Beiträge abgeführt entfällt die Erstattung. Sie müssen es in Kauf nehmen später Rente beziehen zu müssen. Mit freundlichen Grüßen.
bezenbuam 01.03.2009 | 23:10
ich weiss, das es definitiv keine 60Monate waren, ich weiß nur nicht, ab wann diese 24 Monate Wartefrist gelten! Und bevor ich mir nun die Arbeit mache den Antrag zu schreiben, nutze ich das Expertenforum um adäquate Hilfe zu bekommen. Lg
-_-am 01.03.2009 | 22:55
Nach § 210 Abs. 1 SGB 6 werden Beiträge auf Antrag erstattet. Der Erstattungsanspruch kann jederzeit, im Falle des § 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB 6 aber grundsätzlich erst nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten geltend gemacht werden. Vorher wäre der Antrag zwecklos, da nicht alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt wären. Die Beiträge werden nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist (§ 210 Abs. 2 SGB 6). http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__210.html Da Sie bereits Berufssoldat sind, dürften seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bereits 24 Monate vergangen sein. Das Antragsformular finden Sie unter "V900" im Formularangebot der Deutschen Rentenversicherung oder zum downloaden unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/…
-_-am 01.03.2009 | 23:26
Einfach mal § 210 Absatz 2 SGB 6 nachlesen: "Beiträge werden nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist." http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__210.html
Oder soam 02.03.2009 | 07:41
...und aus der Vers.Pflicht sind Sie mit Ernennung zum SaZ ausgeschieden - Ernennungsurkunden beifügen!
??am 03.03.2009 | 14:45
hallo Expertin, wenn eine Rentenifo vorliegt, hat der Soldat mindestens 60 Km Beiträge entrichtet u. somit kein Anspruch auf Erstattunng. MfG
bezenbuam 03.03.2009 | 23:11
Hallo nochmal, ich bedanke mich hiermit recht herzlich für die vielen und schnellen Antworten, sie haben mir sehr weiter geholfen und meine Frage ist beantwortet! Noch eine Kleinigkeit: gibt es ein Formular für den Versicherungsverlauf anzufordern oder geht das auch formlos? Gibt es des weiteren eine Ausfüllhinweise für das Formular V900? Lg
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