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Experten-Antwort

Warten auf den Rentenbescheid

von Bernhard Höppener03.06.2016 | 14:16
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich werde im Juli 2016 65 Jahre, habe im Januar 2017 meine Rente mit Beginn zum 1. Juli 2017 mit Hilfe des VDK´s beantragt. Mit dem 3. Juli 2017 läuft meine Bewilligung ALg I aus. Nach den mir zugegangenen Rentenbescheiden sind die Beitragszeiten abgeklärt. Die einzige Rückfrage der DRV war, ob ich die Rente ab 1. Juli 2016 mit 0,3% Abzügen oder ab 1. August 2016 ohne Abzüge beziehen möchte. Diese Nachfrage wurde über den VDK beantwortet. Bis zum heutigen Tag habe ich keinen Rentenbescheid oder sonstige Nachricht erhalten. Nach Rückfrage über den VDK bei der DRV über den Sachstand, kam die Rückmeldung, dass für die Bearbeitung noch ein Formblatt der Agentur für Arbeit fehle, welches schon mehrfach angefordert wurde, jedoch noch nicht von der Agentur für Arbeit beantwortet wurde. Ich solle bei dem Sachbearbeiter mal nachfragen. Ich habe dort nachgefragt und bekam von der Sachbearbeiterin die Antwort: Die DRV habe das besagte Formblat im Feb. 2016 angefordert und die erforderlichen Auskünfte erhalten. Desweiteren erfolge die Datenübermittlung laufend online. Eine weitere Anforderung dieses besagten Formblattes durch die DRV erfolgte im März 2016. Diese wurde aber seitens der Agentur für Arbeit nicht nochmals beantwortet, weil das ja schon im Feb. 2016 erfolgt sei. Die dritte Anforderung dieses Formblattes durch die DRV erfolgte dann im April 2016 die der Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit vorliegt, aber auch hier gäbe es keine Veranlassung darauf zu reagieren, weil. nach Darstellung der Sachbearbeiterin dieses Formblatt ja im Feb. 2016 bereits beantwortet sei und laufend die Onlinedaten zur DRV übermittelt werden. So schieben sich die Sachbearbeiter beider Institutionen den schwarzen Peter zu und ich warte bis jetzt vergebens auf meinen Rentenbescheid für eine Rente, die mit dem 1. Juli 2016 in Kraft treten soll. Es kann doch nicht angehen, dass ich, als Rentenempfänger, mich um Daten kümmern muß, die weder von mir verwaltet werden noch ich Einfluß darauf habe. Was kann ich tun, damit mein Vorgang weiter bearbeitet wird, die Rente dann mit Juli 2016 gezahlt wird und ich somit nicht in eine finanzielle Lücke falle wenn der Rentenbescheid irgendwann später zugestellt wird? Nach langer Krankheit (1,5 Jahre) anschließend 2 Jahre ALg I, kann ich mir eine solch finanzielle Lücke nicht leisten, da meine Rücklagen aufgebraucht sind.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard Höppener,

die von Ihnen geschilderte Verhaltensweise der BA-Mitarbeiterin kann ich gerade nicht ganz nachvollziehen, es wäre ja sicher ein Leichtes, die Antwort nochmal zu geben, wenn sie denn offenbar verloren gegangen ist - statt die RV im Glauben zu lassen, die BA wäre untätig...

Und natürlich sollten Sie sich eigentlich nicht darum kümmern müssen - hier wäre es aber vielleicht schon sinnvoll, dem RV-Sachbearbeiter entsprechend zu informieren, damit der wiederum nochmal versuchen kann...

Auch der Hinweis von Schorsch ist sinnvoll, dass Sie auch dafür den VDK "einspannen" könnten, wenn Sie diesem eigentlich die Beantragung der Rente übertragen haben.

Und letztlich ist auch den Aussagen von Schade zuzustimmen - mit einer Zahlung der Rente können Sie erst zum 31.07.2016 rechnen.

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11 Antworten

Schadeam 03.06.2016 | 14:31
Noch hat die DRV ca 4-5 Wochen Zeit. Die Juli Rente wird schließlich erst am 31.07. fällig, selbst wenn der Bescheid am 9. Juli freigegeben wird, reicht es noch. PS: da jedes Jahr die Renten im Juli erhöht werden, hätte Ihnen jeder Kundige gesagt, dass der Rentenbescheid frühestens Mitte/Ende Mai kommen kann, weil erst da die neuen Werte im Programm hinterlegt sind.So gesehen beträgt die "Verspätung" noch nicht mal 2 Wochen. Eigentlich war ein Rentenantrag bei geklärtem Konto im Januar viel, viel zu früh; ein Antrag im April hätte auch gereicht.... Schönes WE ich hoffe es reicht noch.
Bernhard Höppeneram 03.06.2016 | 15:00
Hallo Experte, da ich den meinen Rentenantrag über den VDK gestellt habe, wird auch nur der VDK-Sachbearbeiter mit dem Rentensachbearbeiter in meiner Angelegenheit kommunizieren. Ich habe lediglich mit der Sachbearbeiterin der BA kontakt aufgenommen, weil ich hierzu die entsprechenden Kontaktdaten wie Kundennummer usw. hatte. Wenn es bei der Beschaffung von Daten zwischen der DRV und der BA zu Problemen kommt, sollte sich der betroffene künftige Rentenbezieher nicht noch einschalten müssen. Da sollte doch die DRV auf die Beantwortung drängen. Ich kann zwar als Betroffener, dennoch Außenstehender, keinen der Beteiligten dazu bewegen in der einen oder anderen Richtung tätig zu werden. Zumal ich die Aussagen beider Sachbearbeiter nur glauben kann oder auch nicht. Jedenfalls bin ich über solche Praktiken in der Sachbearbeitung beider Einrichtungen nicht sehr erfreut, weil ich solchen Verhaltensweisen machtlos gegenüberstehe obwohl es um meine finanzielle Zukunftsperspektiven geht.
Lisam 03.06.2016 | 15:50
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Wenn es bei der Beschaffung von Daten zwischen der DRV und der BA zu Problemen kommt, sollte sich der betroffene künftige Rentenbezieher nicht noch einschalten müssen. Da sollte doch die DRV auf die Beantwortung drängen.
Die DRV hat die BA ja durch die erneute Übersendung des Formblattes darauf hingewiesen, dass bisher noch keine Antwort eingegangen ist und da hätte es beim verantwortlichen BA-SB eigentlich "klingeln" müssen. Im eigenen Interesse sollten Sie daher entweder die DRV oder den VdK über das schlampige Verhalten des BA-SB informieren. MfG
Das wollte ich auch gerade schreiben. Abgesehen davon, sind Sie der Einzige, der eine Direktwahl zu Ihrer AfA hat. Die Nummern werden an Behörden nicht rausgerückt und man muss jedes mal über die Zentrale gehen. Die vereinbaren dann einen Rückruf, der innerhalb von 48 Stunden erfolgen soll. Auf manche Anrufe würde ich immer noch warten, hätte ich da nicht noch 3x angerufen. Wenn ich Anfragen doppelt und dreifach bekomme, rufe ich da an und frage nach, ob meine erste Antwort nicht angekommen ist, oder wenn es keinen Aufwand ist schicke ich es eben noch mal raus. Aber ich muss mich zum Glück nicht Fragen, wie dusslig die AfA oder das Jobcenter manchmal sind, da habe ich ausreichend negative Erfahrungen gesammelt. Dann wünsche ich Ihnen viel Glück, dass die Ihren Erstattungsanspruch dann schneller bearbeiten... Da bis 03.07. Anspruch besteht, wird 07/2016 vorläufig einbehalten und die AfA abgeschrieben. MfG Lis
tussiam 03.06.2016 | 16:39
Hallo Herr Höppener, beschweren Sie sich direkt in Nürnberg Beschwerdemanagement zu finden im Internet funktioniert wunderbar. Schildern Sie Ihren Fall dort und benennen Sie den Namen des Sachbearbeiters der offensichtlich nochmals zur Schulung muss:-))
Bernhard Höppeneram 03.06.2016 | 17:10
Servus, ich denke, diese Beschwerde würde nichts bringen, da alle Auskünfte der Sachbearbeiter telefonisch getätigt wurden und keine verwertbaren schriftlichen Aussagen hierfür vorhanden sind. Ich gehe mal davon aus, das bei einer, im Beschwerde Management geregelten Nachfrage, die Begründung der jeweiligen Sachbearbeiter, regelkonform und dem Standard entsprechend ausfallen wird. Ich danke allen für ihre Beiträge zu meinem Problem. B. Höppener
Garstigam 03.06.2016 | 17:29
Genau, genau, kräftig beschweren! Und den BA-Sachbearbeiter brauchen wir nicht zu schulen, sondern der kommt an den Strang, dort wird der Hals ganz eng und lang! Hängt ihn höher!
Bernhard Höppeneram 08.06.2016 | 12:11
Servus Experte, mir geht es primär nicht um den Zeitpunkt der Zahlung. Da gehe ich von aus, dass diese pünktlich erfolgen wird. Dennoch stehen bei mir andere Fragen im Raum. - Ohne Rentenbescheid habe ich keine Krankenkassenversicherung nach dem 01.07.16 ? - Muss ich mich bei meiner Krankenkasse diesbezüglich melden ? - Muss ich mir kurzfristig zum 1. 7. 16 einen Job suchen (so es denn überhaupt möglich ist) um weiter Krankenversichert zu sein? - Muss ich doch den Weg zum Sozialamt wählen? Bei einem Zeitraum von fast 5 Monaten zwischen Antragsstellung und beantragten Rentenbeginn, bei abgeklärten Zeiten im Rentenverlauf, sollte eine Benachrichtigung bzw. Rentenbescheid so erfolgen, dass dem Rentenempfänger rechtzeitig ein Rentenbescheid zugestellt wird. Ich halte da 4 Wochen vorher für angemessen. Grüsse B. Höppener
Deep Throatam 08.06.2016 | 12:32
Ich kann die ganze Angelegenheit überhaupt nicht nachvollziehen. Die Anfrage über Ihr Arbeitslosengeld I erfolgt doch maschinell, wieso sollte man da noch irgendwelche Vordrucke an die Agentur für Arbeit schicken ? Die Anfrage über das Arbeitslosengeld erfolgte doch bloß früher per Vordruck und wird schon seit 2011 maschinell beim IT-Servicehaus der BA Nürnberg angefordert. Klären das doch bitte nochmal mit Ihrer DRV ab.
Bernhard Höppeneram 08.06.2016 | 12:11
Servus Experte, mir geht es primär nicht um den Zeitpunkt der Zahlung. Da gehe ich von aus, dass diese pünktlich erfolgen wird. Dennoch stehen bei mir andere Fragen im Raum. - Ohne Rentenbescheid habe ich keine Krankenkassenversicherung nach dem 01.07.16 ? - Muss ich mich bei meiner Krankenkasse diesbezüglich melden ? - Muss ich mir kurzfristig zum 1. 7. 16 einen Job suchen (so es denn überhaupt möglich ist) um weiter Krankenversichert zu sein? - Muss ich doch den Weg zum Sozialamt wählen? Bei einem Zeitraum von fast 5 Monaten zwischen Antragsstellung und beantragten Rentenbeginn, bei abgeklärten Zeiten im Rentenverlauf, sollte eine Benachrichtigung bzw. Rentenbescheid so erfolgen, dass dem Rentenempfänger rechtzeitig ein Rentenbescheid zugestellt wird. Ich halte da 4 Wochen vorher für angemessen. Grüsse B. Höppener
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