Hallo Bernhard Höppener,
die von Ihnen geschilderte Verhaltensweise der BA-Mitarbeiterin kann ich gerade nicht ganz nachvollziehen, es wäre ja sicher ein Leichtes, die Antwort nochmal zu geben, wenn sie denn offenbar verloren gegangen ist - statt die RV im Glauben zu lassen, die BA wäre untätig...
Und natürlich sollten Sie sich eigentlich nicht darum kümmern müssen - hier wäre es aber vielleicht schon sinnvoll, dem RV-Sachbearbeiter entsprechend zu informieren, damit der wiederum nochmal versuchen kann...
Auch der Hinweis von Schorsch ist sinnvoll, dass Sie auch dafür den VDK "einspannen" könnten, wenn Sie diesem eigentlich die Beantragung der Rente übertragen haben.
Und letztlich ist auch den Aussagen von Schade zuzustimmen - mit einer Zahlung der Rente können Sie erst zum 31.07.2016 rechnen.