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Experten-Antwort

Warten auf Nachzahlung

von Dirgis17.08.2017 | 17:09
1454 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nach Klage beim Sozialgericht wurde mir die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 1.1.2015 anerkannt. Seit Februar warte ich nun auf die Nachzahlung. Auf Nachfrage im Juni, warum das so lange dauert, wurde mir gesagt, daß auf eine Software zum Errechnen der Rente gewartet werden würde

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.08.2017 | 09:55

Hallo Dirgis,

leider kann in diesem Forum keine Stellungnahme zur Bearbeitungsdauer laufender Verfahren abgegeben werden. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach.

9 Antworten

aqam 17.08.2017 | 17:35
schön
Herz1952am 17.08.2017 | 17:35
Hallo Dirgis, am besten mal die zuständige Stelle weiternerven. Da Sie ja nicht für die Verzögerung verantwortlich sind, können Sie zur "Beschleunigung" auch eine Schadenersatzforderung ankündigen (z.B. Zinsen für einen Kredit). Fragen Sie am besten auch nach einer Abschlagszahlung. Dies könnte durchaus möglich sein.
=//=am 17.08.2017 | 18:03
??? Was soll das sein? Kein RV-Träger muss auf eine Software zum Errechnen der Rente warten! Bei welchem RV-Träger sind Sie denn versichert? Vielleicht haben Sie es auch missverstanden. Haben Sie tatsächlich seit Februar noch keinen Rentenbescheid erhalten oder wurde nur die Rentennachzahlung noch nicht ausgezahlt?
Fortitude oneam 17.08.2017 | 18:34
Hallo Dirgis, Sie warten seit Februar auf Ihr Geld und fragen erst im Juni nach wo es bleibt. Diese Software muss wahrscheinlich extra für Sie geschrieben werden. Ist ja nicht einfach auszurechnen rückwirkend zum 01.01.2015 . Jetzt können Sie ja auch ein paar Monate noch warten. Mfg
zyam 17.08.2017 | 19:15
Wovon haben Sie denn bis jetzt gelebt? Alg II oder Krankengeld? Dann wird es auch keine Nachzahlung geben, da diese mit den bisherigen Leistungsträgern direkt verrechnet wird.
Herz1952, das Richtigeam 17.08.2017 | 18:57
Hallo Dirgis, vielleicht hatten Sie währen dieser Zeit Krankengeldbezug. Dann würde es keine Nachzahlung geben, sondern nur eine Verrechnung. Als ehemaliger Programmierer und Lohn-/Gehaltsbuchhalter könnte ich mir allenfalls vorstellen, dass ein Teil des Programms für Rückrechnung angepasst werden müsste. Aber meistens sind es Eingabefehler eines Sachbearbeiters (ist ja alles nicht so einfach). Dies sagte mir eine Mitarbeiterin des Softwarehauses, das für die RV arbeitet. Das war natürlich nicht speziell Ihr Fall, aber so was kann auch immer wieder mal passieren.
Schlaubi123am 17.08.2017 | 19:26
Derzeit wartet die DRV auf einige Programmänderungen. Da hilft auch tägliches anrufen nichts. Wenn die Technik noch nicht bereit steht, dann muss man warten.
Dirgisam 17.08.2017 | 20:24
6 Monate??
Sschlaubi123am 17.08.2017 | 22:18
Es dauert schon einige Wo, bis die Akten vom SG zur DRV zurückgehen. Bis sie dann über die Rechtsmittelsbteilung zum zuständigen Bearbeiter sind, dauert nochmals. Dann muss man erst einmal klären, was man zum getroffenen Rentenbeginn noch klären muss. Erst dann kommt noch das technische hinzu....
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