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Wartezeit?

von Klara20.06.2010 | 20:08
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, im Archif las ich folgende Aussage von der Expertin. Zitat" Bei Reha-Bedarf sollte im eigenen Interesse der Beginn der beruflichen Rehabilitation nicht selbst verzögert werden. Das könnte u.a. auch Auswirkungen auf einen evtl. Anspruch auf Zwischenübergangsgeld (zwischen der Leistung zur medizinischen Reha und einer folgenden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) haben. Eine der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld ist, dass Gründe für die Verzögerung nicht selbst vom Versicherten zu vertreten sind." Zitat Ende. Ich hatte am 23. Juli 2009 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nach der Empfehlung der dort arbeitenden Sozialarbeiterin gestelt und gleich abgeschickt. eine erste Reaktion und Zusage erhielt ich am 23.12. 2009 In dieser Zeit musste ich mich arbeitslos melden, da mein Arbeitgeber mich zum 30.06. kündigte und direkt im Anschluss am 02.06.2009 fand die Reha statt, in der man mir berichtete das ich nicht mehr als 3 bis unter 6 Stunden in meinem Beruf Arbeiten kann. Nun ist die zeitliche Verzögerung ( 5 Volle Monate bis zum ersten Bescheid, dann 3 Monate bis zur Berufserprobung und im Mai 2010 dann ein RVL, ab August 2010 vorr. Umschulung)ja nicht von mir aus gegangen, aber ich musste mich arbeitslos melden. Hätte ich evtl. Anspruch auf Zwischenübergangsgeld gehabt, da diese Verzögerung nicht von mir ausging? glg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klara,

ob und inwieweit hier ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld in Ihrem Einzelfall besteht, können wir in diesem Forum nicht klären. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rehabilitationsträger in Verbindung und stellen einen Antrag auf Gewährung von Zwischenübergangsgeld.

18 Antworten

Sozialrechtleram 20.06.2010 | 23:44
Ich habe keine Ahnung von dem, was sie wissen möchten, aber eines bitte ich sie höflichst zur Kenntnis zu nehmen: keine pauschale Schweigepflichtsentbindung unterschreiben! gar niemals nicht!
???am 20.06.2010 | 20:52
Sehen Sie mal hier nach: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Ob bei Abschluss der Kur bereits zwingend (!!!) die Erfordernis der LTA feststand, kann ich nicht beurteilen. Allein die Aussage, dass Sie Ihren letzten Beruf nicht mehr ausüben können, ist nicht in jedem Fall ausreichend, da für die Beurteilung des Reha-Falles nicht immer die letzte Tätigkeit herangezogen wird.
Sozialrechtler ( Original )am 21.06.2010 | 08:54
Ich verbitte mir, in meinem guten Namen hier solche Beiträge zu schreiben. Ich bin außerhalb dieses Forums als international und national tätiger Wissenschaftler bekannt. Ich halte vor kritischem Fachpersonal und auf Hauptversammlungen mit mehreren tausend Zuhörern von weltweit agierenden Unternehmen Reden die frenetisch bejubelt werden. Ich bin wichtiger als der König. Ich bin schöner als jeder andere. Ich bin schlauer als jeder andere. Ich weiss mehr als alle anderen. Ich stehe auf einer Stufe mit Gott, bzw ich stehe weit über Ihm. Kritik an mir darf niemand, ich weiderhole niemand üben. Ich bitte doch höflichst um Beachtung!!!!!
@Fakesam 21.06.2010 | 13:35
Wieviel Dummheit existiert eigentlich in Ihren Gehirnen? PISA läßt grüßen.
Sozialrechtler ( Original )am 21.06.2010 | 13:44
Viele liebe Grüsse zurück. Aber bitte nicht so agressiv. Gehen sie einfach mal an die frische Luft ein bisschen durchatmen. Nicht immer so aufregen, das sagen Ihnen doch alle.
@Fakesam 21.06.2010 | 15:12
Sie sollten mal in den Spiegel gucken. Vielleicht merken Sie dann ja trotz Ihrer Dummheit, wer sich aufregt.
@ Sozialrechtleram 21.06.2010 | 15:33
Seit wann gibt es in der Geschlossenen Psychiatrie Internet?
Gute Frageam 21.06.2010 | 16:18
...sie scheinen ja welches zu haben, daher verstehe ich die Frage nicht wirklich.
Sozialrechtler ( Original )am 21.06.2010 | 16:16
Na, sie wollten sich doch nicht so aufregen. Nicht so agressiv. Sie scheinen ja äusserst verbittert zu sein. Kein wirklich schönes Leben?? Wohl nicht. Wer direkt so agressiv wird, wegen solch Lappalien. Armes Kerlchen
@Fakesam 21.06.2010 | 18:44
Schauen Sie mal in den Spiegel. Vielleicht können Sie da trotz Ihrer offensichtlichen Dummheit erkennen, wer sich aufregt. Muß ja richtig weh tun, wenn jemand außerhalb des Systems erkannt hat, wo es beim System DV hakt. Eines ist jedenfalls klar: Zu substantiellen Enrgegnungen sind die Freunde des DRV-Systems nicht fähig. Irgendwie beruhigend, dass man auf den harten Hörsaal- und Seminarsitzen nicht umsonst seine Zeit abgesessen hat.
Sozialrechtler ( Original )am 22.06.2010 | 08:27
Irgendwie beunruhigend, das die eit auf den harten Stühlen beim Grossteil der Schlaumeier nur dazu geführt hat, das sie Ihre Arroganz und Selbstherrlichkeit bis zum Äussersten ausgebildet haben, und ausser Agressivität nichts zustande bringen. Aber gut, ist ja hinlänglich bekannt. Alles alles Gute, und versuchen sie Ihre Agressivität in den Griff zu bekommen.Toi toi toi ;-)
@Fakesam 22.06.2010 | 12:31
Was Sie betrifft, so kann man nur feststellen: Dumm geboren und nix dazugelernt. Wie gut, dass unsereins nicht mit dem Pöbel länger als vier Jahre gemeinsam lernen mußte.
Sozialrechtler ( Original )am 24.06.2010 | 10:29
Dumm geboren und nix dazugelernt. Wie gut, dass unsereins nicht mit dem Pöbel länger als vier Jahre gemeinsam lernen mußte. Wie gut, das man solche , ich nenne sie mal Menschen, obwohl sie wohl mit einem intelligenten Menschen sehr wenig gemeinsam haben, immer nur kurz ertragen muss. Spass beiseite, man könnte fast denken, das Ihre Beiträge Ernst gemeint sind. Aber soviel Arroganz und Selbstherrlichkeit kann es nicht wirklich geben. So krank wäre kein Mensch. Daher, guter Fake ;-))
???am 24.06.2010 | 21:37
?
Klaraam 25.06.2010 | 20:26
Guten Abend, @Expertin, vielen Dank dass wenigstens Sie auf meine Fragestellung eingegangen sind, wobei Sie mich jedoch an meinen Rehaberater verweisen, welchen ich bis heute nicht zu gesicht bekommen habe, geschweige denn ich diesen noch nicht einmal namentlich kenne, da dieser aus zeitlichen Gründen es nicht schafft, seine ihn anvertrauten Rehabilitanten persöhnlich zu betreuen. @all die anderen, ich habe hier eine für mich interessante Frage gestellt und wollte nur daraufbezogene Antworten, muss jedoch sagen das mein Fragethread hier für Auseinandersetzungen benutzt wurde von Menschen, welche ich weder kenne noch kennen lernen wollen würde und bitte für die weitere Zukunft, diese Personen, sich einen eigenen Thread zu eröffnen , in welchem sie nach Lust und Laune Diskutieren können, vielen Dank im vorraus! MfG
Klaraam 20.07.2010 | 13:16
Hallo, nach wie vor musste ich feststellen, das mein Rehaberater nicht die Zeit hat für ein Gespräch. Inzwischen haben wir Juli und nach wie vor erhalte ich ALG1, obwohl ich nun auch den RVL erfolgreich absolviert habe. Ein Jahr ( 14.07.2009) nun seit der Antragstellung vergangen und ich weis immer noch nicht wie es finanziell wohl weiter geht. Alle zusätzlichen Ausgaben habe ich von meinem Erspartem bezahlt und dieses ist nun weg, jedoch habe ich Ausgaben, welche ich bald nicht mehr decken kann. Das Einzige was ich bekommen habe, ist die Zusage für eine Ausbildung zur Bürokauffrau. In dem Jahr erwähnte das Arbeitsamt ständig, dass ich nicht vermittelbar sei, weil ja ein antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben laufen würde, und somit ist mein ALG1 inzwischen verflossen. Bescheid bekam ich ja wie erwähnt erst am 23.12.2009 das mir diese Teilhabe genehmigt wird. Bis sie anfing mir Arbeitserprobung vergingen 3 Monate, dann wieder ein Monat dazwischen bis zum RVLWie soll ich jetzt weiter verfahren, und sind meine 12 Monate ALG1 nun damit vollkommen weg? Einen freundlichen Gruss Klara
Klaraam 21.07.2010 | 07:37
Hallo, das ist nun enlich einmal eine für mich vernünftige Antwort, mit der ich weitere Schritte unternehmen kann. Da ich noch nichteinmal Bescheid habe in welcher Höhe mein Übergangsgeld ausfallen wird, werde ich mich also mit der Bearbeiterin, welche mir die Genehmigung für die Umschulung geschickt hat in Verbindung setzen und hoffe das dann ich endlich besser bescheid weis wie es weitergeht. Ihnen danke ich für die ausführliche Antwort welche mir weiterhelfen wird vom ganzen Herzen und wünsche einen wunderbaren Tag.
Nixam 21.07.2010 | 07:26
Zitat von Klara anzeigenausblenden
Hallo Klara! Reha-Fachberater sind die Aussendienstmitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung und können nicht immer die richtige Antwort bezüglich Ihres Anspruchs auf Übergangsgeld geben. Der richtige Ansprechpartner für Ihre finanzielle Sicherstellung während/nach der Umschulung bzw. zwischen zwei Massnahmen ist Ihr Sachbearbeiter, der Ihnen auch den Bewilliigungsbescheid für die Umschulung erteilt hat. Wenden Sie sich also bitte telefonisch an Ihre Sachbearbeitung! Diese hat Ihren Aktenvorgang und kann reinschauen und aufgrund der genauen Aktenlage genau prüfen, ob ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld besteht oder nicht. Beim Anspruch auf Zwischenübergangsgeld kommt es immer auf spezielle Feinheiten an, die wir hier im Forum mit Ihnen nicht alle "durchkauen" können. So ist zu prüfen, ob der Anspruch beim Arbeitsamt ausgeschöpft ist und auch von dort eine entsprechende Bescheinigung hierüber an Ihren Sachbearbeiter gegangen ist. Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann dann endlich Ihr Anspruch auf Zwischenübergangsgeld geprüft werden. Viele Grüsse Nix
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