Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Wartezeit ?

von Schwerbehinderter25.08.2010 | 06:16
3610 Ansichten
11 Antworten
Hallo, kann mir bitte jemand auflisten welche Zeiten alle zu der Wartezeit von 35 Jahren für die Schwerbehindertenrente zählt ? Einen schönen Tag wünsche ich allen und keinen Regen. :-) Schwerbehinderter

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 25.08.2010 | 09:43

Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich, Rentensplitting und geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt. Außerdem zählen noch Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten als weitere rentenrechtliche Zeiten mit.

Experten-Antwortam 25.08.2010 | 11:16

Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören auch die freiwilligen Beiträge. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt z.Zt. 79,80 Euro.

9 Antworten

Schwerbehinderteram 25.08.2010 | 06:21
Äh hab was vergessen. Insbesondere interessiert mich ob man diese Wartezeit auch mit freiwilligen Mindestbeiträgen voll machen kann ? Wie viel muß man da momentan zahlen ? So jetzt gilts aber, schönen Tag ! Schwerbehinderter
Batrixam 25.08.2010 | 07:33
Auf die Wartezeit werden ALLE rentenrechtliche Zeiten angerechnet. Somit auch freiwillige Beiträge. Der freiwillige Mindestbeitrag liegt derzeit bei 79,60 Euro mtl.
Schwerbehinderteram 25.08.2010 | 10:22
Danke für die Auskunft ! Werden bei einer Rentenauskunft oder ist das der Rentenverlauf ? Alle diese Zeiten mit berücksichtigt ? Kann man davon aus gehen, daß das stimmt wenn da steht daß einem noch 5 Jahre fehlen bis die 35 Jahre voll sind ? Also könnte ich diese 5 Jahre auch noch mit einem 400 Euro Job voll machen. Schwerbehinderter
RFn am 25.08.2010 | 12:45
Nein. mit fünf Jahren Minijob werden keine fünf Jahre für die Wartezeit erwirtschaftet. Ein Minijob ist nicht rentenversicherungspflichtig. Aber weil der AG einen Pauschalbeitrag abzuführen hat, ergibt sich später daraus ein Zuschlag zur Rente (dargestellt in der Anlage 20 zum Rentenbescheid oder einer Rentenauskunft). Gleichfalls wird ein Zuschlag für die Wartezeit ermittelt: § 52 SGB VI 2) Sind Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung ermittelt, wird auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn die Zuschläge an Entgeltpunkten durch die Zahl 0,0313 geteilt wird. Zuschläge an Entgeltpunkten aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung, die in Kalendermonaten ausgeübt wurde, die bereits auf die Wartezeit anzurechnen sind, bleiben unberücksichtigt. Bei fünf Jahren Minijob kommen nur einige zusätzliche Monate Wartezeit heraus. ------------------------------------------- Kein Problem haben Sie, wenn Sie durch eine zusätzliche Beitragszahlung den Minijob zu einer versicherungspflichtigen Tätigkeit erheben.
Schwerbehinderteram 25.08.2010 | 13:08
Hallo RFn, wie hoch ist derzeit der Betrag den man mindestens zuzahlen muß um den Minijob-Monat zu einem vollwertigen Beitragsmonat zu pushen ? Gilt der ganze Monat dann als vollwertiger Pflichtbeitrags-Monat ? Schwerbehinderter
RFn am 25.08.2010 | 15:39
Gegenüber dem Arbeitgeber muss schriftlich ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach § 5 Absatz 2 Satz 2 SGB VI erklärt werden. Der der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden. Der AG muss diese Erklärung annehmen und umsetzen. Der AG regelt das Weitere mit seiner Meldung an die Minijobzentrale. Die genaue Höhe der Zuzahlung, die den Beitragsanteil des Arbeitnehmers darstellt, ist mir nicht bekannt. Erinnerlich ist mir ein monatlicher Betrag um die 15 EUR. Den genauen Betrag müsste Ihnen aber der AG sagen können.
Schwerbehinderteram 25.08.2010 | 17:49
Danke ! Gilt der so aufgestockte Monat dann als Pflichtbeitragsmonat ?
RFn am 25.08.2010 | 19:25
Ja, denn das ist ja gerade der Sinn der Aufstockung bzw. des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit. Übrigends, wenn gleichzeitig mehrere Minijobs ausgeübt werden (das ist ja möglich), dann muss diese Aufstockung gleichzeitig bei allen zum gleichen Zeitpunkt erfolgen.
-_-am 25.08.2010 | 20:02
Schwerbehinderter schrieb

Danke !

Gilt der so aufgestockte Monat dann als Pflichtbeitragsmonat ?

Ja, so ist es. Für Minijobber im gewerblichen Bereich mit einem Monatsverdienst von 400 Euro beträgt der Eigenanteil beim Aufstocken 19,60 Euro im Monat. Bei einem Verdienst von 300 Euro müssen geringfügig Beschäftigte 14,70 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, bei einem 200 Euro-Gehalt sind es 9,80 Euro. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten ist es allerdings teurer. Guckst du hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/DE/1__AN/2__aufstockungR… Der Hauptvorteil der Beitragsaufstockung für den Arbeitnehmer ist, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird. Diese sind beispielsweise Voraussetzung für: * einen früheren Rentenbeginn, * Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben), * Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung und * Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Förderung) für den Minijobber und ggf. sogar den Ehepartner.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026