Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich, Rentensplitting und geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt. Außerdem zählen noch Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten als weitere rentenrechtliche Zeiten mit.
Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören auch die freiwilligen Beiträge. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt z.Zt. 79,80 Euro.
Danke !
Gilt der so aufgestockte Monat dann als Pflichtbeitragsmonat ?
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