Ja, so ist es. Für Minijobber im gewerblichen Bereich mit einem Monatsverdienst von 400 Euro beträgt der Eigenanteil beim Aufstocken 19,60 Euro im Monat. Bei einem Verdienst von 300 Euro müssen geringfügig Beschäftigte 14,70 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, bei einem 200 Euro-Gehalt sind es 9,80 Euro. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten ist es allerdings teurer.
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http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/DE/1__AN/2__aufstockungR…
Der Hauptvorteil der Beitragsaufstockung für den Arbeitnehmer ist, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird. Diese sind beispielsweise Voraussetzung für:
* einen früheren Rentenbeginn,
* Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben),
* Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung und
* Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Förderung) für den Minijobber und ggf. sogar den Ehepartner.