Ihr Ehemann bekommt eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum 31.05.2012.Für diesen Rentenanspruch war nur eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren erforderlich.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzestext mit der erforderlichen Wartezeit von 20 Jahren trifft deshalb auf Ihren Ehemann nicht zu. Es handelt sich hierbei nur um Personen, die bereits von Geburt an behindert sind. Dieser Personenkreis ist meistens in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt und hat erst nach einer Wartezeit von 20 Jahren einen Rentenanspruch.