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Wartezeit

von sp18.09.2007 | 16:42
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2 Antworten

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Frau S ist im März 1945 geboren und hat von 08/1961 bis 12/1968 Pflichtbeiträge geleistet und von 06/1970 - 05/1971 Kindererziehungszeiten bescheinigt. Weiter hat sie seit 04/1999 - 08/2007 eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung. Einen Aufstockungsbetrag zur Rentenversicherung leistete sie nicht. Sie ist derzeit also 62 Jahre alt. Kann Sie mit Abschlägen die Altersrente für Frauen erhalten oder reichen die Wartezeiten nicht aus?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf eine Altersrente für Frauen besteht unter anderem nur dann, wenn nach dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zurückgelegt worden sind.

Da diese Voraussetzung vor Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr erfüllt werden kann, besteht gemäß der geschilderten Erwerbsbiografie kein Anspruch auf eine Altersrente für Frauen.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

KSCam 18.09.2007 | 19:08
für die AR für Frauen müssten ab dem 40. Lj mehr als 10 Jahre Pflichtversicherung liegen. Das ist im geschilderten Fall nicht gegeben - hier dürfte erst die Regelaltersrtente mit 65 zum Tragen kommen.
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