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Experten-Antwort

Wartezeit

von Summpas24.03.2022 | 06:26
81 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, wird die Zeit der Teilweise eu Rente auf die Wartezeit für die Altersrente angerechnet. Ich hätte im Normalfall mein 35 Jahre für die Rente mit 63 erfüllt, beziehe aber die letzten 4 Jahre nur Teilweise eu Rente oder fehlen mir dann die 4 Jahre? Danke Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.03.2022 | 10:14

Hallo,

auch diese Zeit wird für die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 24.03.2022 | 08:19
Moin Summpas! Die teilweise EM-Rente wird begleitet durch reduzierte Arbeit (samt Pflichtbeiträgen)? Wenn ja, dann liegen ja auch weitere Pflichtbeitragszeiten vor. Wenn nicht, auch Rentenbezugszeiten (genauer gesagt die für die EM-Rente beschrieben Zurechnungszeit) sind rentenrechtliche Zeiten für die Rente mit 63 (Rente für langjährig Versicherte). Für andere Rentenarten mit anderen Wartezeiten sind die gesetzlichen Vorgaben anders. Hier zählt ein REntenbezug ggf. nicht für die Wartezeit. Das könnten Sie nachlesen im § 51 ff. SGB VI.
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