Hallo Anton,
die befristete Rente beginnt entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 101 SGB VI frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Leistungsfall.
Ein Minijob im Rahmen von maximal 450 Euro ist auch in dieser Zeit für die Rente unschädlich. Die Frage, ob ggf. eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgt, muss mit der Agentur für Arbeit geklärt werden.