Hallo Dasa,
eine Voraussetzung, um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten zu können, ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.
Die Wartezeit ist die Zeit, die Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens angehört haben müssen, um einen Rentenanspruch zu erwerben.
Zeiten in einem berufsständischen Versorgungswerk können nicht dazu gerechnet werden.