Guten Tag Andy,
ja.
Sie können durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Anzahl der anrechenbaren Zeiten auf die 35-jährige Wartezeit erhöhen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Zahlung freiwilliger Beiträge beantragen und die freiwilligen Beiträge für ein Kalenderjahr spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt haben müssen.
Weitere Informationen zum Thema „Freiwillige Versicherung“ finden Sie in der Broschüre „Freiwillig versichert: Ihre Vorteile“
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Neben Pflichtbeiträgen aus abhängiger Beschäftigung oder freiwilligen Beiträgen gibt es aber auch noch andere rentenrechtlichen Zeiten, die auf die 35-jährige Wartezeit angerechnet werden, wie z.B. Anrechnungszeiten wegen Schul-/Fachschul-/Hochschulbesuch oder wegen Arbeitslosigkeit oder Pflichtbeiträgen aufgrund nicht-erwerbsmäßiger Pflege.
Weitere Informationen dazu und zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen finden Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/Altersrente_fuer_schwerbehinderte_Menschen.html
Haben Sie Ihren Versicherungsverlauf schon einmal auf seine Vollständigkeit im Rahmen einer sogenannten Kontenklärung bei Ihrem Rentenversicherungsträger prüfen lassen?
Haben Sie schon einmal in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre Fragen besprochen?
Dann könnten Sie auch Ihren Versicherungsverlauf auf seine Vollständigkeit prüfen bzw. Ihren Antrag auf Zahlung freiwilliger Beiträge aufnehmen lassen.
Einen Beratungstermin in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie online buchen unter:
https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp