Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wartezeit Studium und nicht versicherungspflichtige Beschäftigung

von Jim28.10.2022 | 11:59
531 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, neben dem Studium habe ich während und etwas davor vor diesem auch gearbeitet. Jedoch war die Beschäftigung nicht versicherungspflichtig (die wird ja aber trotzdem zu einem geringen Teil in die Wartezeit mit eingerechnet als Anrechnungszeit). Nun habe ich eine Wartezeitauskunft bekommen. Dort ist einerseits das Studium als Anrechnungszeit aufgeführt. Und rund 20 Monate "aus geringfügig nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung" berücksichtigt werden, jedoch "davon nur 2 Monate aus geringfügig nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung für die Wartezeit von 35 Jahren. Warum ist das so? Also warum wurden von den 20 nur 2 berücksichtigt? Kann es sein, das entweder nur das Studium oder nur die Beschäftigung als Anrechnungszeit/Wartezeit angerechnet wird? Dann wären die 2 Monate vermutlich die Zeit, die ich vor dem Studium gearbeitet habe bzw. durch die nicht gezahlte Rentenversicherung so wenig :) Oder ist es generell möglich, dass beides als Wartezeit gleichzeitig angerechnet wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jim,

die Zahl der Arbeitsmonate in einem rentenversicherungspflichtigen 450-Euro-­Minijob (seit 01.10.2022 520 Euro) entspricht auch der Zahl der Monate, die Sie als Wartezeit für eine Rente erwerben. Üben Sie hingegen eine rentenversicherungsfreie oder von der Rentenversicherungspflicht befreite geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, kann diese Zeit nur zu einem gewissen Teil als Wartezeit berücksichtigt werden: Abhängig von der Höhe Ihres Verdienstes können Sie höchstens ein Drittel der Arbeitsmonate als Wartezeitmonate erwirtschaften. Sie müssten also zum Beispiel bei einem Verdienst von monatlich 450 Euro drei Jahre im Minijob arbeiten, um daraus eine ähnliche Wartezeit wie für ein Jahr mit vollen Rentenversicherungsbeiträgen zu erhalten. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurden und auch über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von regelmäßig höchstens 400 Euro ausgeübt werden, sind rentenversicherungsfrei.

Eine individuelle Aussage zu Ihren Wartezeitmonaten kann hier nicht getroffen werden, wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung in einer nahegelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle oder eine Videoberatung. Auch am Servicetelefon unter 0800 1000 4800 können wir Ihnen sicher schon behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Mondkindam 28.10.2022 | 14:28
ein Jahr hat nur 12 Monate, wenn hierfür schon 12 Monate Anrechnungszeiten wegen des Studiums berücksichtigt sind können nicht noch weiter Monate aufgrund der geringfügigen Beschäftigung für die Wartezeit angerechnet werden.
rentennachfrageram 28.10.2022 | 17:55
Die maximal 12 Monate / Jahr sind klar. Aber was wird denn als Zeiten gewählt, wenn parallel zum Studium a) 3 Monate als Minijob versicherungspflichtig oder b) 3 Monate als Minijob ca. 250 EURO nicht versicherungspflichtig gearbeitet werden. Werden denn die Anrechnungszeiten durch Beitragszeiten überlagert?
Schadeam 28.10.2022 | 19:12
Sie können doch nicht wirklich erwarten dass ein Jahr Minijob, bei dem Sie die "Eigenbeteiligung abgewählt" haben, mit 12 Monaten als Zeit zählt. Wenn Sie das gewollt hätten, hätten Sie beim Minijob den 3,6% Eigenanteil zahlen können. Es gibt halt eine Formel, dass dennoch nicht 12 aber 2-4 Monate als Wartezeit zählen, aber die rauszusuchen bin ich jetzt am Wochenende zu bequem. Grundsatz: wer nix einzahlt, kann doch auch nix erwarten, oder? Schulk und Studienzeiten sich ab 17 für maximal 8 Jahre sogenannte Anrechnungszeiten.
W°lfgangam 28.10.2022 | 19:15
Hallo Jim, PASST! Wenn Sie die Hintergründe zur Anrechnung diverser/konkurrierender Versicherungszeiten - zudem gemessen an/nur Zählzeit für die diversen Wartezeiten - wissen möchten, empfehle ich ein 2. Studium zum SV-/speziell Rentenrecht. Sie nun hier komplett durch die Tiefen des SGB 6 zu führen, wäre etwas mühsam ...und, ist auch nicht durch meine 'Entschädigungspauschale' seitens Foren-Betreiber für nur 'Low-Beratung' gedeckt ;-)) Gruß w.
DRVam 29.10.2022 | 07:12
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Warum ist das so?
Hallo Jim, PASST! Wenn Sie die Hintergründe zur Anrechnung diverser/konkurrierender Versicherungszeiten - zudem gemessen an/nur Zählzeit für die diversen Wartezeiten - wissen möchten, empfehle ich ein 2. Studium zum SV-/speziell Rentenrecht. Sie nun hier komplett durch die Tiefen des SGB 6 zu führen, wäre etwas mühsam ...und, ist auch nicht durch meine 'Entschädigungspauschale' seitens Foren-Betreiber für nur 'Low-Beratung' gedeckt ;-)) Gruß w.
Es gibt spezielle Seminare zur Erläuterung der Rentenberechnung (seit Corona auch online). Informieren Sie sich auf der Website Ihres zuständigen Rententrägers, melden sich dort an und werden über Stunden in die Tiefen der Rentenberechnung eingeweiht oder Sie haben Glück, dass @Abschläge Ihnen seine Zeit widmet und einen seitenweisen Exkurs anbietet. Letztendlich kann eine derartig umfassende Erklärung kein Forum bieten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026