Hallo Jim,
die Zahl der Arbeitsmonate in einem rentenversicherungspflichtigen 450-Euro-Minijob (seit 01.10.2022 520 Euro) entspricht auch der Zahl der Monate, die Sie als Wartezeit für eine Rente erwerben. Üben Sie hingegen eine rentenversicherungsfreie oder von der Rentenversicherungspflicht befreite geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, kann diese Zeit nur zu einem gewissen Teil als Wartezeit berücksichtigt werden: Abhängig von der Höhe Ihres Verdienstes können Sie höchstens ein Drittel der Arbeitsmonate als Wartezeitmonate erwirtschaften. Sie müssten also zum Beispiel bei einem Verdienst von monatlich 450 Euro drei Jahre im Minijob arbeiten, um daraus eine ähnliche Wartezeit wie für ein Jahr mit vollen Rentenversicherungsbeiträgen zu erhalten. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurden und auch über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von regelmäßig höchstens 400 Euro ausgeübt werden, sind rentenversicherungsfrei.
Eine individuelle Aussage zu Ihren Wartezeitmonaten kann hier nicht getroffen werden, wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung in einer nahegelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle oder eine Videoberatung. Auch am Servicetelefon unter 0800 1000 4800 können wir Ihnen sicher schon behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung