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Experten-Antwort

Wartezeit, Übergangsgeld, ALG, nach 45 Beitragsjahren ab in den Ruhestand ?

von Jonas D15.12.2020 | 12:00
290 Ansichten
4 Antworten

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Ich, Baujahr 10.1963, seit 08.1979 ( Ausbildung ) im Berufsleben. Theoretisch hätte ich ( wenn alles so weiter läuft ) ja dann mit 63 Jahren schon 47 Beitragsjahre/Berufsjahre voll. Mehr als genug wenn´s nach mir ginge ;) Von 1987 bis 1992 mit kleineren Unterbrechungen an Umschulungsmaßnahmen teilgenommen. Arbeitslosengeld bzw. Übergangsgeld für diese Zeit bezogen. Nach mehreren Wohnortwechseln sind die meisten Dokumente wohl irgendwo auf der Strecke geblieben. Bis auf 2 Zeugniskopien ( leider keine Originale ) habe ich keine aussagekräftigen Dokumente mehr von dieser Zeit. Bei den entsprechenden Stellen ( Arbeitsagentur, Umschulungsstätten ) verweist man auf die Verjährungsfristen und kann mir keine Nachweise zukommen lassen. Lediglich meine damalige Krankenkasse konnte mir die Versicherungszeiten bestätigen, aufgelistet ist der Bezug von wann bis wann ich Arbeitslosengeld bzw. Übergangsgeld bekommen habe. Wird diese Bestätigung der Krankenkasse ausreichen um den Zeitraum 1987 bis 1979 ( fast 5 volle Jahre ) von der RV als Wartezeit zu berücksichtigen ? Habe diese im Nov bei der RV eingereicht. Ich würde mich schon gerne so früh als nur irgendwie möglich in den Ruhestand verabschieden, ggf. auch mit Abzügen. Hoffe auch auf eine Alterszeitregelung mit meinem Arbeitgeber. Das kann ich aber erst nach Klärung der Lücke mit der RV angehen. Welche Möglichkeiten sehen denn die Experten hier ? Leider gibt´s ja zur Zeit keine persönlichen Beratungsgespräche. Grüße, JD

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonas D,

Sie haben bereits einen Antrag auf Anerkennung dieser zusätzlichen Kalendermonate für die Jahre 1987 bis 1992 für die Wartezeit von 45 Jahren eingereicht. Warten Sie das Verfahren ab. Im Anschluss erhalten Sie eine aktuelle Rentenauskunft aus der Sie entnehmen können, wann Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen und der frühestmögliche Renteneintritt ohne Abschlag ist.

Benötigen Sie die Rentenauskunft dringend zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber zwecks Altersteilzeitangebot, so empfehlen wir den Sachbearbeiter darüber telefonisch oder per E-Mail zu informieren.

Möchten Sie so früh wie möglich eine Altersrente in Anspruch nehmen, so können die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 13,8 % in Anspruch nehmen. Bei Schwerbehinderung ist der frühste Renteneintritt mit 61 Jahren und 10 Monaten mit einem Abschlag von 10, 8 % möglich.

Auch in Corona-Zeiten sind unsere Auskunfts-und Beratungsstelle für Sie erreichbar. Sie können sich, am besten nach Erhalt der neuen Rentenauskunft, telefonisch oder per Video beraten lassen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Berateram 15.12.2020 | 12:14
Die Durch die Krankenkasse bestätigten Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges zählen zu den 45 Beitragsjahren. Nach Bearbeitung durch Ihren Rententräger (was schon mal einige Monate dauern kann, da noch kein zeitnaher Leistungsfall vorliegt) erhalten Sie dann eine aktualisierte Rentenauskunft, aus der Sie alle Angaben entnehmen können. Falls Sie diese Rentenauskunft eher benötigen, sollten Sie dies Ihrer zuständigen Sachbearbeitung schriftlich oder telefonisch mitteilen. Einen Beratungstermin vor Ort, dürfte es wegen der aktuellen Corona-Situation nicht geben, der ist allerdings auch nicht erforderlich.
DaViam 15.12.2020 | 12:28
Hallo, es stehen mehrere Rentenansprüche zur Verfügung: - Regelaltersrente mit Rentenbeginn 66+10 Monate - Altersrente für besonders langjährige Versicherte (Wartezeit 45 Jahre) mit 64 + 10 Monate - Altersrente für langjährige Versicherte (Wartezeit 35 Jahre) mit Rentenbeginn 63 und Abschlag 13,8% - Altersrente wegen Schwerbehinderung (Wartezeit 35 Jahre) mit Rentenbeginn 61+ 10 Monate mit Abschlag von 10,8 %. Was die Anerkennung der Wartezeit von 45 Jahren angeht, warten Sie auf das Ende der aktuellen Bearbeitung. Wenn Sie ausschließlich Arbeitslosengeld I sowie Unterhaltsgeld bekommen haben, sollte die Sachbearbeitung dies anerkennen. Die Folge wäre, dass diese Zeiten für die 45 Jahre mitzählen.
Jonas Dam 15.12.2020 | 12:56
:) schon sehr beruhigende Antworten :) Besten Dank ! ! ! Beste Grüße, schöne Feiertage und guten Rutsch ! JD
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