Hallo Jonas D,
Sie haben bereits einen Antrag auf Anerkennung dieser zusätzlichen Kalendermonate für die Jahre 1987 bis 1992 für die Wartezeit von 45 Jahren eingereicht. Warten Sie das Verfahren ab. Im Anschluss erhalten Sie eine aktuelle Rentenauskunft aus der Sie entnehmen können, wann Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen und der frühestmögliche Renteneintritt ohne Abschlag ist.
Benötigen Sie die Rentenauskunft dringend zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber zwecks Altersteilzeitangebot, so empfehlen wir den Sachbearbeiter darüber telefonisch oder per E-Mail zu informieren.
Möchten Sie so früh wie möglich eine Altersrente in Anspruch nehmen, so können die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 13,8 % in Anspruch nehmen. Bei Schwerbehinderung ist der frühste Renteneintritt mit 61 Jahren und 10 Monaten mit einem Abschlag von 10, 8 % möglich.
Auch in Corona-Zeiten sind unsere Auskunfts-und Beratungsstelle für Sie erreichbar. Sie können sich, am besten nach Erhalt der neuen Rentenauskunft, telefonisch oder per Video beraten lassen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de