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Experten-Antwort

Wartezeit von 45 Jahren

von Karl-Heinz07.09.2021 | 09:51
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Geb.Jahr 1961 Voraussetzungen für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. _______________________________________________________ https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzl…   Zusammenfassend zählen demnach folgende Zeiten bei der Wartezeit von 45 Jahren mit: Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit, Zeiten der versicherungspflichtigen, geringfügigen Beschäftigung (Minijob mit eigener Beitragszahlung) Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld oder Leistungen der beruflichen Weiterbildung bezogen wurden, mit Ausnahme der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn – es sei denn, die Arbeitslosigkeit wird durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht, Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde, Zeiten, in denen Übergangsgeld bezogen wurde, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld, Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), Zeiten der freiwilligen Versicherung, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder aus selbstständiger Tätigkeit vorliegen – mit Ausnahme der letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen, Ersatzzeiten. ____________________________________________________ In der Liste finde ich nicht Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Wie zählt das ? Und wenn wie? Theoretisch hätte ich von 1977 zum 1.8.2022 meine 45 Jahre voll. Ab Mai.2021 ohne Leistungsbezug. Es fehlen noch 10 Monate Kann ich dann ab 1.8.2022 ohne Abschlag in Rente gehen? Grüße KH

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl-Heinz,

auf die Wartezeit von 45 Jahren können nur die von Ihnen bereits aufgeführten rentenrechtlichen Zeiten angerechnet werden. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug gehören nicht dazu und können daher leider auch nicht auf diese Wartezeit angerechnet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Kkkam 07.09.2021 | 10:22
Zumal Sie Ihren eigenen Beitrag nochmals lesen sollten, da steht drin auch Bezug von Arbeitslosengeld zählt mit hinein aber nicht 2 Jahre vor Beginn der Rente. Es ist also irrelevant ob so 2021 mit oder ohne Leistungsbezug Arbeitslos waren, beides zählt nicht mit in die Wartezeit mit hinein, wenn sie 2022 erfüllt sein sollte und Sie in Rente geben wollen.
äham 07.09.2021 | 10:07
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind in der Liste nicht aufgeführt, weil sie nicht zur Wartezeit von 45 Jahren dazu zählen.
Bernd1954am 07.09.2021 | 11:40
unabhängig davon ob der ALG1-Bezug angerechnet wird, haben Sie noch ausreichend Zeit, die fehlenden 10 Monate z.B. durch Minijob auszugleichen. Für die Rente für besonders langjährig Versicherte gilt für Jahrgang 1961 ein Mindestalter von 64 Jahren und 6 Monaten. Am 1.8.2022 wird das also nichts mit der Rente ...
Deutsche Rentenversicherung
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