Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Ihnen im Rahmen eines Leistungsfalles am 11.09.2007 und rechtzeitiger Rentenantragstellung eine Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde, beginnt diese nach dem Gesetz tat-sächlich am 01.04.2008. Die 210 Euro, die sie bereits erhalten haben, sind sehr wahrscheinlich die Nachzahlung für den Monat April nach Verrechnung mit dem für den gleichen Monat gezahlten Ar-beitslosengeld II. Mit der Erstattung weiterer Beträge würde ich nicht rechnen. Die laufende Rente wird immer erst am Monatsende ausgezahlt. Tatsächlich käme dann jetzt nur eine unterstützende Leistung des Sozialamtes oder Grundsicherungsamtes in Betracht.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.