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von Andreas M.02.05.2008 | 13:19
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Hallo! Ich habe ein großes Problem, und weiß irgendwie nicht, wie es weitergehen soll. Ich bin seit ca. 10 Jahren Psychosomatisch erkrankt, und bin nun seit dem 01.04.08 Rentner wegen voller Erwerbsminderung. Den Antrag habe ich am 11.09.07 gestellt, und wurde auch sofort bewilligt. Laut Bescheid bestand seit Antragsstellung Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nun mein Problem: Ich habe vom 01.01.08 ALG 2 in Höhe von 650 Euro pro Monat bezogen, bis 31.03.08. Meine Rente beträgt 860 Euro. Warum wird mir nicht für vier Monate die Differenz von 210 Euro gezahlt?? Meine erste volle Rente bekomme ich erst ende Mai, für Mai!! Ich weiß nicht wovon ich meine laufenden Kosten tragen soll, denn ich habe für den Monat Mai nur 210 Euro bekommen. Die Differenz von ALG2 zur Rente. Ich bin völlig Pleite, und weiß nicht wie es weiter gehen soll!! Ich konnte mir von 650 Euro pro Monat keine Rücklagen schaffen, ganz im Gegenteil, mein Konto ist auch am Limit!! Bitte um Antwort, ob das alles so richtig gelaufen ist. Danke

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.05.2008 | 16:19

Wenn Ihnen im Rahmen eines Leistungsfalles am 11.09.2007 und rechtzeitiger Rentenantragstellung eine Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde, beginnt diese nach dem Gesetz tat-sächlich am 01.04.2008. Die 210 Euro, die sie bereits erhalten haben, sind sehr wahrscheinlich die Nachzahlung für den Monat April nach Verrechnung mit dem für den gleichen Monat gezahlten Ar-beitslosengeld II. Mit der Erstattung weiterer Beträge würde ich nicht rechnen. Die laufende Rente wird immer erst am Monatsende ausgezahlt. Tatsächlich käme dann jetzt nur eine unterstützende Leistung des Sozialamtes oder Grundsicherungsamtes in Betracht.

1 Antworten

Wolfgangam 05.05.2008 | 08:21
Hallo Andreas, Sie werden eine EM-Rente auf Zeit bewilligt bekommen haben. Diese beginnen 6 volle Monate nach Feststellung des Rentenfalls (11.09.07), Rentenbeginn: 01.04.2008. Der April wird als 'Nachzahlung' im Rentenbescheid ausgewiesen sein - und, sofern kein anderer Leistungsträger darauf Ersatzansprüche geltend macht, in volle Höhe auch noch ausgezahlt. Die laufende Zahlung für Mai erfolgt in der Tat erst Ende des Monats. Ich empfehle Kontakt mit dem örtlichen Sozialamt aufzunehmen, das evtl. Darlehensweise den Mai 'überbrücken' kann. Gruß w.
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