Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Svenja,
in einem Kalenderjahr können alle 12 Monate zur Wartezeit von 35 Jahre (auch 45 Jahre) mitzählen, wenn Sie aus dem genannten Minijob selbst Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen, d.h. Ihr Arbeitgeber den Beitragssatz von 3,6% des Brutto-Einkommens über die Minijobzentrale abführt.
Wenn Sie einen Minijob ausüben und nicht selbst diese Beiträge entrichten, sondern nur der Arbeitgeber pauschal Beiträge leistet, kann das Kalenderjahr NICHT komplett zur Wartezeit gezählt werden. Im Schnitt werden Ihnen in einem Kalenderjahr dann ca. 1-2 Monate für die Wartezeit gutgeschrieben. Ein Wechsel des Minijobs von einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung zu einem Minijob mit Versicherungspflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Infos erhalten Sie auch auf der Seite der Minijobzentrale.
Hallo, nochmals,
bei der Fragestellung ging es unserer Interpretation nach um die Frage, ob ein Minijob ohne Versicherungspflicht (VP), der neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ausgeübt wird, auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet werden kann. Diese Frage wurde beantwortet – unabhängig davon, welche Auswirkung der Rentenbezug hat.
Bezogen auf Zurechnungszeiten wegen des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente ist der Hinweis von Jonny zutreffend. Denn, wie er schon erwähnte, können diese Zurechnungszeiten als Anrechnungszeit auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet werden.
Für das Erreichen der Wartezeit wäre in Ihrem Fall eine Beitragszahlung aus dem Einkommen des Minijobs nicht erforderlich, da aufgrund des Rentenbezuges Zurechnungszeiten entstehen.
Die Zurechnungszeiten enden allerdings mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Wenn bis zum Ablauf der Zurechnungszeit die Wartezeit noch nicht erreicht wäre, könnte dann ein Minijob mit VP mithelfen die Wartezeit zu erreichen.
Hinweis 62. Lebensjahr: Hierbei könnte es allerdings zukünftig zu positiven Veränderungen kommen, da lt. Planung der zukünftigen Bundesregierung hier Verbesserungen (evtl. Anerkennung der Zurechnungszeiten bis zum 65. Lebensjahr) geplant sind. Diese Entscheidungen bleiben jedoch abzuwarten.
Sorry, dass wir nicht das für Sie Wesentliche in Ihrer Frage erkannt haben!
Hallo, nochmals,
bei der Fragestellung ging es unserer Interpretation nach um die Frage, ob ein Minijob ohne Versicherungspflicht (VP), der neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ausgeübt wird, auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet werden kann. Diese Frage wurde beantwortet – unabhängig davon, welche Auswirkung der Rentenbezug hat.
Bezogen auf Zurechnungszeiten wegen des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente ist der Hinweis von Jonny zutreffend. Denn, wie er schon erwähnte, können diese Zurechnungszeiten als Anrechnungszeit auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet werden.
Für das Erreichen der Wartezeit wäre in Ihrem Fall eine Beitragszahlung aus dem Einkommen des Minijobs nicht erforderlich, da aufgrund des Rentenbezuges Zurechnungszeiten entstehen.
Die Zurechnungszeiten enden allerdings mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Wenn bis zum Ablauf der Zurechnungszeit die Wartezeit noch nicht erreicht wäre, könnte dann ein Minijob mit VP mithelfen die Wartezeit zu erreichen.
Hinweis 62. Lebensjahr: Hierbei könnte es allerdings zukünftig zu positiven Veränderungen kommen, da lt. Planung der zukünftigen Bundesregierung hier Verbesserungen (evtl. Anerkennung der Zurechnungszeiten bis zum 65. Lebensjahr) geplant sind. Diese Entscheidungen bleiben jedoch abzuwarten.
Sorry, dass wir nicht das für Sie Wesentliche in Ihrer Frage erkannt haben!
Ja ich merke jetzt auch, dass man mich an meinem Stil erkennt, auch wenn ich den Namen eines anderen benutze. Mehr bekomme ich leider nicht hin.Gehe Flaschen sammeln, da hast Du vom Minijob mehr davonWarum?
Dein "Stil" ist einfach viel zu primitiv als dass Du dem echten @Kaiser das Wasser reichen könntest. Ich mag ihn ja auch nicht besonders. Aber was Du hier abziehst ist einfach nur peinich!Warum?Ja ich merke jetzt auch, dass man mich an meinem Stil erkennt, auch wenn ich den Namen eines anderen benutze. Mehr bekomme ich leider nicht hin.
Wenn dem so sein sollte, ist der Hinweis auf die Berechnung aus Minijob mit oder ohne eigene Beiträge doch allenfalls nach Ablauf der Zurechnungszeit von Bedeutung. Bis zum Zurechnungszeitenende zählt doch jeder Monat ohnehin als Anrechnungszeit für die 35 Jahre. Dann ist sogar eine Zuzahlung ziemlich sinnlos Meint jedenfalls JonnyGenau das ist meine Frage! Zählt die EM-Rente nicht als Wartezeit für die 35 Jahre, unabhängig davon, ob ich mich beim Minijob noch rentenversichere?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.