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Experten-Antwort

Wartezeiterfüllung 35 Jahre

von Monika07.02.2020 | 18:11
102 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich suche seit Tagen und Nächten nach Informationen. Ich schaffe es aber so nicht alle Antworten zu finden. So möchte iuch Sie freundlich bitten, mir meine dringenden Fragen hier zu beantworten. Ich habe die Regelsalterrente zum 01.06.2020 (65 + 8 Monate) erreicht. Für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren fehlen mir 7 Monate. Spabnien hat mir Beitragszeiten von 2 Jahren, 10 Monaten und 24 Tagen bestätigt. Dazu schon meine erste Frage. Werden die 24 Tage auf die Wartezeit als ein voller Monat gerechnet? Wenn ja, dann fehlen mir noch 7 Beitragszahlungen (Monate), wenn nicht, 8 Monate. Nun habe ich zum 01.11.2019 meine Rente hier in Spanien beantragt, da ich hier meine Wartezeit erfüllt habe gemeinsam mit den Deutschen Zeiten. Ich würde gern 3 Monate rückwirkend die Rente für langjährig Versicherte beantragen. Da diese Frist zu laufen beginnt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, möchte ich gern wissen, für welche Monate genau ich für 2019 (7 oder 8 ?) freiwillige Beiträge nachzahlen. Wenn ich von April 2019 bis einschliesslich Oktober 2019 nachzahle, wann beginnt dann die 3 Monatsfrist für den rückwirkenden Antrag an zu laufen ? Ich habe meinen Rentenantrag hier am 08.02. in Spanien eingereicht für November 2019. Was kann ich tun, damit die DRV erfährt, dass ich die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen ab November? Dezember ? 2019 beantragen möchte? Wann muss der letzte Beitrag 2019 gezahlt worden sein, damit mein Antrag vom 08.02. hier in Spanien nicht zu spät gestellt ist? und dann die Rente erst ab Antragstellung bewilligt wird. Ich habe mir ausgerechnet, dass ich Beiträge bis Oktober einzahlen muss, damit die Rente zum 01.11.2019 bewilligt wird. Oder ist mein Antrag vom 08.02.20 bereits zu spät gestellt? Zahle ich die letzte Rate für den 01.11.2019 ein, beginnt die Rente am 01.12.2019 ? Entschuldigen Sie den Umfang und meine umstänndlichen Erklärungen, aber mir raucht der Kopf. Wann genau läuft die Frist von 3 Monaten ab, und gilt mein Antragsdatum hier in Spanien auch als das Antragsdatum für Deutschland? Oder läuft die Frist erst, wenn der Antrag dort eingeht? Was raten Sie mir, zu welchem Zeitpunkt ich die letzte Rate der 7/8 fehlenden Beiträge für 2019 einzahlen soll, damit mein Antrag hier rechtzeitig gestellt ist, um noch 3 Monate rückwirkend die erste Rente zu erhalten? Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe Monika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika,

um Ihre umfangreichen Fragen zu klären, empfehle ich Ihnen unbedingt einen Auskunfts- und Beratungsstelle aufzusuchen. Hier ist der Link auf die Beratungsstellensuche auf der Internetseite der Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Dort können Sie auch gleich einen Beratungstermin buchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Siehe hieram 07.02.2020 | 19:08
Hallo Monika, bis sich ein User oder Experte meldet, der Ihnen Ihre Fragen in zwei bis drei Sätzen verständlich erklären kann, hier der Link zu einer Broschüre der DRV... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Hierdrin sind auch Ansprechpartner genannt. Alles Gute!
W°lfgangam 07.02.2020 | 19:18
Hallo Monika, ich versuche es mal auf den Punkt zu bringen: 1. > Für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren fehlen mir 7 Monate. 2. > Spabnien hat mir Beitragszeiten von 2 Jahren, 10 Monaten und 24 Tagen bestätigt. 3. > Nun habe ich zum 01.11.2019 meine Rente hier in Spanien beantragt 4. > Ich habe meinen Rentenantrag hier am 08.02. in Spanien eingereicht für November 2019. Maßgebend ist daher Ziff. 4 für etwaige Fristen in D: - wie Rentenbeginn - Bestimmung des Rentenbeginns noch zum 01.12.2018 - wie auch auch die Möglichkeit der rechtzeitigen freiwilligen Beitrags(nach)zahlung im Rahmen eines anhängigen Rentenverfahrens für 2018 <- sofern hier nachzahlungsfähige Lücken vorliegen (bei keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung in D grundsätzlich immer). Ob Ihnen tatsächlich noch Monate an den 35 Jahren fehlen, wenn nach Ziff. 2. auch spanische Versicherungszeiten zu den 35 Jahren hier anzurechnen sind, wird sich zeigen ...vielleicht sind die damit sogar vorhanden und die Gedanken zur freiwilligen Beitragszahlung für die dtsch. Rente erübrigen sich. Einen Haken hat eine vorgezogene dtsch. Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze allerdings: Liegen vor Erreichen Ihrer Regelaltersrente noch Einkünfte vor (zB. aus Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit – ja auch in Spanien) kann das zu nur einer Teilrente bis hin zur Ablehnung der vorgezogenen Altersrente führen. Grundsätzlich sollten die spanischen Behörden Ihren dortigen Rentenantrag längst an die dtsch. Rentenversicherung weitergeleitet haben, damit hier in D Ihre Rentenansprüche geprüft werden können. Ihr Antrag in E im Febr. 2019 eingereicht und bisher NULL Antwort aus D spricht allerdings Bände, dass Ihr E-Antrag eben nicht umgehend nach D weitergeleitet worden ist. Nehmen Sie daher daneben direkt/jetzt Kontakt mit Ihrer zuständigen DRV auf /schildern den Sachverhalt und erfragen weitere Hilfestellungen. Gruß w.
Monikaam 07.02.2020 | 20:02
Ich bitte um Entschuldigung. Ich habe Fehler gemacht! Die Jahreszahlen schwirren mir im Kopf. Rente in Spanien beantragt 8.2.20 Regulärer Rentenbeginn 01.06.2020 Rente hier beantragt für November 2019 Mein Rentenkonto ist geklärt. Zeiten für langj. Versicherte: 378 Monate Spanien Rentenauskunft, anerkannte Beitragszeiten 2 Jahre, 10 Monate und 24 Tage zaehlen die 24 Tage als voller Monat fehlen an 420 Monaten noch 7, sonst 8 Monate. Wenn ich diese Rente rückwirkend beantragen möchte mit Abschlägen zum 01. November 2019, läuft die Frist dafür 3 Monate später ab. Wenn ich nun warte, bis mein Rentenantrag geklärt ist, verliere ich diese Möglichkeit, da dann die Frist von 3 Monaten verstrichen ist und Rente nur noch ab Antragsdatum beantragen kann. Wenn also die letzte der 7/8 Raten jetzt für den 1. Oktober 19 eingezahlt wird, geht die Frist dann noch bis zur Antragstellung 08.02.? Und gilt das Antragsdatum in Spanien auch für die deutschen Fristen? oder muss ich direkt etwas unternehmen. Wann wäre die Voraussetzung für diese Rente geschaffen? Einzahlung 1.10.19 am 31.10.19? oder am 01.11.2019? An welchem Tag genau beginnt diese 3 Monatsfrist? Zahle ich besser die letzte Rate zum 01.11.2019 damit die 3 Monatsfrist sicher reicht? Entschuldigen Sie bitte die Verwirrung, die ich gestiftet habe.
Monikaam 07.02.2020 | 20:06
Nachsatz: Ich arbeite schon lange nicht mehr. Spanien hat mir per Rentenauskunft vom 06.02.2020 2 Jahre, 10 Monate und 24 Tage als anerkannte Beitragszeiten bestätigt und diese werden wohl in Deutschland auch so anerkannt, sagte mir mein Steuerberater hier.
Monikaam 07.02.2020 | 21:21
Hallo Wolfgang, herzlichen Dank für Ihre Mühe. Ich hatte auch schon den Eindruck, dass das so simpel nicht zu klären ist. Haben Sie vielen Dank. Das Problem ist, mir läuft die Zeit davon und Antworten der DRV dauern verständlicherweise immer einige Zeit, sodass ich Angst hatte, die Fristen zu verpassen. Werde mich umgehend an die DRV wenden. Einen freundlichen Gruß Monika
W^lfgangam 07.02.2020 | 20:53
Zitat von Monika anzeigenausblenden
...dass mit den 7 fehlenden Monaten ist dann richtig. In D zählt bereits der angefangene Monat als ganzer Monat in der DRV. > Rente in Spanien beantragt 8.2.20 > Regulärer Rentenbeginn 01.06.2020 > Rente hier beantragt für November 2019 Dass mit der wirksamen Antragsstellung ist nach wie vor etwas 'nebulös' ...davon hängt eben auch die Möglichkeit der Nachzahlung freiwilliger Beiträge ab, um zum frühestmöglichen Rentenbeginn die dtsch. Rente erhalten zu können. Die Frage wird man hier im Forum nicht abschließend klären können, da es um glasklare Rechtsvorschriften geht - und damit verbundene Nachzahlungs- und Rentenbeginnvorschriften. Daher erneut der Hinweis: wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre DRV, damit die den Sachverhalt und die von Ihrem Antrag abhängigen Möglichkeiten einer vorgezogenen Altersrente prüfen kann. Gruß w.
Floorwalkeram 08.02.2020 | 12:30
Hallo, Monika. So wie ich den Sachverhalt verstehe, kann die Altersrente in Deutschland frühestens zum 01.03.2020 beginnen. Unabhängig für welchen Zeitraum (hier 2019) die Beiträge gezahlt werden, gelten sie als im Zeitraum der Antragstellung entrichtet. Die Rente -unter Berücksichtigung der freiwilligen Beiträge- würde erst im Monat danach beginnen. Zur Sicherheit also jetzt selbst die Altersrente in Deutschland beantragen.Dabei angeben, dass die für die Wartezeit noch fehlenden Monate rückwirkend für 2019 gezahlt werden sollen. Inwieweit die Antragstellung in Spanien irgendwelche Fristen in Deutschland hemmt entzieht sich leider meiner Kenntnis. Alles Gute und geniessen Sie Spanien....
Monikaam 08.02.2020 | 16:58
Hallo Floorwalker, das ist ja nun leider keine gute Nachricht. Aber ich bedanke mich natürlich für diesen Nachtrag. Allerdings ist es allgemeine Vorschrift, dass ich als Resident in Spanien, ohne Deutsche Anschrift meinen Rentenantrag für die deutsche Rente hier in Spanien stellen muss. Insofern ist Spanien Erstempfänger. So bin ich recht sicher, dass das Eingangsdatum beim spanischen Versicherer akzeptiert werden muss, da die RV Bund dies ja selbst vorschreibt. Aber das werde ich sicherheitshalber nochmal erfragen. Vielen Dank und ein schönes Wochenende den Foris hier. Gruss Monika
Monikaam 08.02.2020 | 20:32
Eine kleine Nachfrage ergab sich noch. Um zu errechnen, ob sich die Beitragsnachzahlung überhaupt lohnt, hätte ich gern noch eine Begrifferklärung. Rentenbeginn 01.03.2020 heisst das die erste Rentenzahlung erfolgt zum 01.03. oder heisst das die erste Rentenzahlung erfolgt Ende März, also zum 01.04.? Meinen Antrag auf freiwillige Beiträge für 2019 hatte ich am 04.02.2020 per Post an die DRV geschickt. Ich hoffe, das nervt nicht.....ich bin dankbar, dass es so ein Forum gibt. Gruss Monika
Monikaam 08.02.2020 | 21:06
Ja, es ging ums Prinzip...nicht um den tatsächlichen Zahlungstermin, das ist mir bewusst. Weil in meiner Rentenbescheinigung steht Rentenbeginn 01.06.2020. Erklärt wurde mir, dass dies der erste Auszahlungstermin sei. Vorausasetzungen erfüllt am 07.05.2020 - Rentenbeginn (1. Zahlung ) 01.06.20 Voraussetzung erfüllt mit Antrag (Anfang Febr.20) auf freiwillige Beiträge... hätte dann ja durchaus auch bedeuten können - Rentenbeginn (erste Zahlung) 01.03.20.
Monatsendeam 08.02.2020 | 20:39
Die Rentenzahlung der DRV erfolgt zum Monatsende. Ob das allerdings gleich zum 30.03.2020 schon klappt... es benötigt ja auch etwas Bearbeitungszeit.
senf-dazuam 10.02.2020 | 09:19
Zitat von Monika anzeigenausblenden
Hallo Monika! Was für eine RentenBESCHEINIGUNG? Meinen Sie die Rentenauskunft oder gibt es schon einen REntenbescheid? Am besten suchen Sie einen DRV-BEratungsselle auf, damit man mit Blick auf die vorhandnen Daten alle Fragen und Nachfragen zügig beantworten kann. Hier ist das (auch aufgrund diverser Zahlenvertipper) nie so 100% sicher zu beantworten. Und zum "angebrochenen" Monat: wenn Spanien Ihnen x Jahre, y Monate und 24 Tage bescheinigt, stellt sich dir Frage, was mit dem Rest des Monats war. Ist der vielleicht von deutschen Zeiten belegt? Ein Monat kann nicht doppelt gezählt werden! Auch das wird die BEratungsstelle beantworten können, wenn man prüft, für welchen Monat eine spanische Zeit vorliegt und was sonst noch in diesem Monat an deutschen Zeiten erfast ist oder nicht. Wenn es keinen (kurzfristigen) Termin in der nächsten Beratungsstelle gibt, können Sie auch die in Stadt/Gemeide-Verwaltung vorhandenen Stellen oder Versichertenälteste aufsuchen, die vielleicht auch im Gespräch ein paar Punkte klären können.
Monikaam 10.02.2020 | 11:17
Sorry, klar die Rentenauskunft. Ich habe keine doppelt belegten Zeiten, da ich in Spanien lebte und noch lebe. Darum kann ich auch zu keiner Beratungsstelle gehen. Alles was ich übers Internet oder Telefon versuche, ergibt keine klaren Antworten, wenn man überhaupt Antwort erhält. Ich muss mir alle Infos hier im Netz zusammen suchen. Schriftlich dauert jede Frage Wochen und Fristen gehen verloren und die Zeit vergeht. Auf meine "meine Frage" Mail bekam ich nie eine Reaktion, das kann man auch als Serviceangebot weg lassen. Da mich niemand je darauf hingewiesen hat, dass spanische Zeiten auch in Deutschland zählen, obwohl eine Kontenklärung vor Jahren statt fand und dort bekannt ist, dass ich in Spanien gearbeitet habe, habe ich schon 2 Jahre Rente mit Abshlägen verloren, was nicht hätte sein müssen. Man hat zwar die Zeiten in das Protokoll geschrieben, aber kommentarlos. Jetzt vergeht für die letzten möglichen Monate ebenfalls wieder extrem viel Zeit, weil einfach keine umfangreiche Beratung statt findet. Und was man nicht weiss, kann man auch nicht erfragen. Es gab auch bnie einen Hinweis, dass man fehlende Monate privat ausgleichen kann. Schlicht immer nur die Auskunft Wartezeit nicht erfüllt. Masn muss seine Rechte dort jemandem aus der Nase ziehen, was nicht gefragt wird, wird auch nicht erwähnt. Man könnte denken, das ist gewollt. Wer nichts weiss, beantragt auch nicht, was ihm zusteht. Allein schon, dass man eine gesetzlich zustehene Rente, die man selber eingezahlt hat nur! auf Antrag erhält ist schon erwähnenswert unseriös. Dass Ausnahmen, wie Rente mit Abschlägen etc. beantragt werden müssen, ist nachvollziehbar, aber eine rechtlich zustehende Rente nur auf Antrag zu erhalten, nicht. Da wird viel Geld "gespart" da nicht jeder Rentner fit im Internet ist und zufällig auf seine Rechte dort stösst....Aber das nur am Rande... Aber Danke für die Mühe. Gruss Monika
Berateram 10.02.2020 | 12:48
Wenn man in mehreren Ländern gearbeitet hat, ist es unvermeidlich sich in jedem Land selbst nach seinen Rentenansprüchen zu erkundigen. So stellt die Deutsche Rentenversicherung entsprechende Broschüren zur Verfügung. Ob das andere Länder auch machen, kann ich nicht sagen. Hier die Broschüre Deutschland-Spanien. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Siehe hieram 10.02.2020 | 13:01
Es gibt natürlich auch entsprechende spanische Internetseiten der zuständigen Behörden... www.seg-social.es/wps/portal/wss/internet/Pensionistas Und üblicherweise geben auch in den ayuntamentos die Mitarbeiter Auskunft, wo ein Rentenberater ortsnah auch für Migranten ansässig ist.
Monikaam 10.02.2020 | 23:53
Aus Spanien giebt es nur diese Kontaktmöglichkeit: Hier giebt es keine Beratungsstellen der DRV. "Für allgemeine Fragen zum Thema deutsche Rentenversicherung können Sie sich auch an die Verbindungsstelle für Spanien der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf wenden, die auch über einen kostenlosen Telefonservice verfügt. Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Rheinland: Tel.-Nr. 00800 1000 4800 (ohne Vorwahl für Deutschland) Montag-Donnerstag von 7:30 Uhr – 19:30 Uhr Freitag von 7:30 Uhr – 15:30 Uhr" Da verweist man mich für spezielle Fragen auf den Postweg. Quelle: Hinweis auf der HP der DRV Bezogen auf das vorige post: Und die spanischen Rathäuser vermitteln selbstverständlich keine Beratungsstellen für alle europäuschen Länder, aus denen Residenten hier leben, also auch nicht für Deutsche.
Monikaam 11.02.2020 | 11:12
Noch einmal danke für Ihre Unterstützung. Das war mir durchaus bekannt, kam aber wegen der Entfernungen nicht infrage. Mit den e-mail Adressen werde ich mich nocheinmal beschäftigen. Von meinem spanischen Steuerberater erfuhr ich ja erstmals über die Anrechnung ausländischer Zeiten. Der Rentenberater, der mir vor Jahren bei der Kontenklärung in Deutschland gegenüber sass und mit mir meine nicht erfüllten Wartezeiten besprach und auch meine Auslandsjahre Thema waren und protokolliert hat, sagte KEIN Wort von dieser Anrechnung. Sonst hätte ich mich selbstverständlich darüber ausführlich informiert. Steuern muss ich nicht zahlen, da meine Rente noch (auch beide Renten zusammen) unter der Höchstgrenze liegt. Auf jeden Fall ist dieses Forum weit hilfreicher und schneller als alle Telefonberatungen und E-Mailkontakte, die ich bisher zahlreich genutzt habe. Gruss Monika
Siehe hieram 11.02.2020 | 02:36
Zitat von Monika anzeigenausblenden
Nicht "vermitteln", aber Auskunft erteilen, z.B. hierüber: https://spanien.diplo.de/blob/2183872/302f49d9903fef417e4e780559… In Malaga und Sevilla gibt es auch noch im Februar Termine. (was Ihnen aktuell vielleicht nun auch nicht hilft, weil Sie ganz woanders oder auf einer der Inseln leben...) Aber Sie finden hier noch mal komplette Anschriften, inklusiv E-MailAdresse, wenn denn das Kontaktformular "online" nicht funktioniert hat. Sie dürfen dabei aber nicht vergessen, dass die DRV nicht per E-Mail antwortet, außer man verfügt über ein zertifiziertes E-Mail-Konto bei "web.de". Sollten Sie also eine Anfrage per E-Mail stellen und diesen Zugang nicht haben, dauert die Post natürlich auch eine Weile. Vielleicht hilft es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage eine INSS-Stelle in Ihrer Nähe angeben können, an die dann vielleicht die Antwort "hausintern" schneller erfolgen kann (ob das tatsächlich möglich ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis). Und noch ein kleiner Hinweis, auch wenn nicht "Rententhema" - weil Sie in einem Ihrer vorigen Posts meinten, keiner erzählt was... - Ihr Steuerberater hat Sie hoffentlich darauf hingewiesen, dass Sie Ihre deutsche Rente auch ohne Wohnsitz in Deutschland (zum Teil) hier versteuern müssen.
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