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Experten-Antwort

Warum 2x KV zahlen?EM-Rente + Teilzeitjob!

von tompa10.10.2012 | 09:28
4864 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Warum muß ich auf meine mini Teil-EM-Rente Krankenversicherung und PV zahlen und nochmals in meinem Teilzeitjob? Das ist doch unfair! Bekommt man einen KV-Betrag wieder ausbezahlt, oder muß man bei Teil. EM-Rente und Teilzeitjob immer 2x KV zahlen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Krankenkassenbeiträge nicht positionieren kann.

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19 Antworten

Krankenkasseam 10.10.2012 | 09:33
Es muss ganz einfach auf ALLE Einkuenfte Krankenkassenbeitrag abgefuehrt werden.
Gaubs nichtam 10.10.2012 | 11:05
Manche Fragen sind unfassbar. Man fragt sich wiirklich welch Geistes Kind einige Leute haben.
Tante Kätheam 10.10.2012 | 10:06
tompa! Steuern und andere Sozialbeiträge zahlen Sie doch auch! Sie wollen doch von der Krankenkasse wenn Sie krank sind auch die volle Leistung bezahlt haben! Selbst bei einem Minijob zahlen Sie Krankenkassenbeiträge auch wenn diese dann der Arbeitgeber alleine für Sie übernimmt! Die Rente haben Sie doch auch nur durch Beiträge erworben! Es grüßt Sie die alte Tante Käthe die auch Krankenkassenbeiträge bezahlen muss!
Schadeam 10.10.2012 | 10:38
Das angesprochene Verfahren entspricht der gültigen Gesetzeslage, die es nun so schon seit Jahrzehnten in Deutschland gibt. Ob Sie das persönlich als unfair betrachten, interessiert bestenfalls am Rande.
Herr Lederkuhnam 10.10.2012 | 11:22
Ja, die Staatskasse ist knapp, deshalb wird abkassiert wo es nur geht. Die kassieren ja sogar von Betriebsrenten volle Sozialversicherungsbeiträge (aktuell 17,45 %) . Also nicht nur die Hälfte wie bei Lohn- und Gehalt, wo der Arbeitgeber die andere Hälfte bezaht. Selbst dann wird voll abkassiert, wenn man die Betriebsrente voll aus privaten Mitteln, also ohne Unterstützung des Arbeitgebers, angespart hat. Das ist nicht nur unfair, sondern im Grund sogar eine unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu vertretene Enteignung. Aber im Sozialrecht gibt es keine Vorschrift, die es dem Staat bzw. den Ländern verbietet, daß man für das gleiche Geld zweimal Sozialversicherungsbeiträge zu verlangen. Im Gegensatz zum Steuerrecht. Also zahle lieber Michel.
stupsiam 10.10.2012 | 11:51
hallo herr lederkuhn, wenn sie ihre altersvosorge ohne arbeitgeberzuschüsse im rahmen einer pensionskasse eingezahlt haben sollten sie schleunigst gegen die kk klagen. es gibt schon rechtskräftige urteile dass diese einnahmen dann nicht mit kk-beiträge zu belasten sind.
Studienratam 10.10.2012 | 11:11
Sind ja wieder Schulferien. Da sind dann immer einige Blagen hier unterwegs und stellen aus Langeweile dämliche Fragen. Kann man hier immer regelmäßig während der Ferienzeit beobachten.
Philosopham 10.10.2012 | 14:33
Antwort: Das Leben an sich ist unfair, dies beginnt schon bei der Geburt!
Reniam 10.10.2012 | 12:27
@tompa: Was ist daran unfair? Bekämen Sie das Geld in einem Betrag, ob als Rente oder als Gehalt, würden Sie auch auf alles Beiträge zahlen? Sie zahlen also nicht zweimal, sondern einmal auf beides. Unfair finde ich allerdings, dass man für Btriebsrenten den vollen Beitrag zahlt, also AG- und AN-Anteil.
Herr Lederkuhnam 10.10.2012 | 13:06
Vielen, vielen Dank für die Info. Könnte es aber vielleicht so sein, daß sie jetzt den Durchführungsweg "Pensionskasse", mit dem Durchführungsweg "Direktversicherung" verwechseln?
R.A.am 10.10.2012 | 14:30
Weil es sonst unfair wäre, wenn jemand mit einer Rente von 1000 Euro doppelt so hohe Beiträge zahlen müsste, als ein Rentner mit 500 Euro und zusätzlich 500 Euro Nebenverdienst. Prozentrechnung beherrschen Sie doch, oder?
R.A.am 10.10.2012 | 14:41
Da ähnliche Fragen auch schon häufig bei anderen Gelegenheiten gestellt wurden, glaube ich nicht unbedingt an einen "ForenTroll". Manche Witwen "wundern" sich auch darüber, dass Sie von ihrer Witwenrente GKV-Beiträge zahlen müssen, obwohl ihr Gatte doch gar nicht mehr lebt. MfG
Wirtschaftsdiktaturam 10.10.2012 | 17:37
Deutschland ist halt von reichen für reiche kreiert. Hätten Sie Kapitaleinkünfte, müßten Sie davon keine Beiträge an die GKV zahlen. Es grüßt die Wirtschaftsdiktatur
Zinshaiam 10.10.2012 | 17:54
Bekomme im Monat ca. 400 Euro Zinsen Damit bin ich sehr zufrieden.
Claire Grubeam 10.10.2012 | 21:18
Versicherungspflichtig ist Ihre Person. Sie zahlen nicht 2x KV und PE, sondern sind Versicherungspflichtig mit den gesetzlich festgelegten persönlichen Einnahmen. Wenn Sie 2 Jobs haben, müssen Sie ja auch von beiden Jobs Beiträge zahlen und nicht nur von einem. Genauso müssen Sie vom Job und von der Rente Beiträge zahlen. Wenn Sie Hinterbliebenenrente und Versichertenrente beziehen, zahlen Sie auch von beiden Renten Beiträge. Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen. Episode am Rande: Anruferin: "Wieso muss man denn von der Witwenrente auch Beiträge zahlen? Mein Mann ist doch tot!" Berater: "Eben, deshalb erhält ja Ihr Mann auch inzwischen keine Rente mehr, sondern Sie. Da Sie die Rente beziehen, müssen auch Sie die Beiträge zahlen."
Gerd Mülleram 14.10.2012 | 14:07
Versicherungspflichtig ist Ihre Person. Sie zahlen nicht 2x KV und PE, sondern sind Versicherungspflichtig mit den gesetzlich festgelegten persönlichen Einnahmen. Wenn Sie 2 Jobs haben, müssen Sie ja auch von beiden Jobs Beiträge zahlen und nicht nur von einem. Genauso müssen Sie vom Job und von der Rente Beiträge zahlen. Wenn Sie Hinterbliebenenrente und Versichertenrente beziehen, zahlen Sie auch von beiden Renten Beiträge. Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen. Episode am Rande: Anruferin: "Wieso muss man denn von der Witwenrente auch Beiträge zahlen? Mein Mann ist doch tot!" Berater: "Eben, deshalb erhält ja Ihr Mann auch inzwischen keine Rente mehr, sondern Sie. Da Sie die Rente beziehen, müssen auch Sie die Beiträge zahlen."
Ja, ja. Als ob es nicht gereicht hätte, dem Verblichenen mit Sozialversicherungsbeiträgen die Rente zu schrumpfen, müssen jetzt auch die Erben nochmals dran glauben. Manche können nie genug kriegen.
Wo denkst du denn hin? Der Herrgott ist Beamter, dem stört das wenig.
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