Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Krankenkassenbeiträge nicht positionieren kann.
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Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Krankenkassenbeiträge nicht positionieren kann.
Wo denkst du denn hin? Der Herrgott ist Beamter, dem stört das wenig.Versicherungspflichtig ist Ihre Person. Sie zahlen nicht 2x KV und PE, sondern sind Versicherungspflichtig mit den gesetzlich festgelegten persönlichen Einnahmen. Wenn Sie 2 Jobs haben, müssen Sie ja auch von beiden Jobs Beiträge zahlen und nicht nur von einem. Genauso müssen Sie vom Job und von der Rente Beiträge zahlen. Wenn Sie Hinterbliebenenrente und Versichertenrente beziehen, zahlen Sie auch von beiden Renten Beiträge. Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen. Episode am Rande: Anruferin: "Wieso muss man denn von der Witwenrente auch Beiträge zahlen? Mein Mann ist doch tot!" Berater: "Eben, deshalb erhält ja Ihr Mann auch inzwischen keine Rente mehr, sondern Sie. Da Sie die Rente beziehen, müssen auch Sie die Beiträge zahlen."Ja, ja. Als ob es nicht gereicht hätte, dem Verblichenen mit Sozialversicherungsbeiträgen die Rente zu schrumpfen, müssen jetzt auch die Erben nochmals dran glauben. Manche können nie genug kriegen.
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