Ich verstehe das nach seinen Angaben so das er 3 Monate vor seiner Abschlagsfreien Altersrente in Rente gegangen ist.
Also 0,9% Abzug.[/quote]
Ja, genau so.
Der Vorschlag mit dem Rentenbescheid lesen ist gut,
leider versteh ich nicht allzu viel davon.
Um solche Dinge hat sich immer meine Frau gekümmert und die sagte
das alles in Ordnung wäre. Allerdings ist die seit einiger Zeit nicht mehr da...
Aber ich verstehe nicht das andere jünger, mit weniger Arbeitsjahren heute dann ohne Abschläge in Rente gehen können.
So liest man das doch überall, auch hier.
Darum die Frage, sollte ja nichts hoch verwaltungstechnisches sein als Antwort.[/quote]
Hallo Lucy,
bei Rentenbeginn 2006 galt eine andere Rechtslage als heute.
In diesen Tabellen müssten Sie also die Erklärung für die 0,3% Abzug/pro Monat finden, die bei Ihnen angefallen sind, weil Sie noch nicht 65 waren
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Kontrovers/Rente67/altersgrenzen.pdf
Aber ärgern Sie sich nicht zu sehr, dass sich das zwischenzeitlich geändert hat. Denn wer 'heute' (2023) nach 45 Jahren beitragsfrei in Rente gehen kann, hat von vornherein einen zu versteuernden Anteil der Rente von 83%. Während Ihr steuerpflichtiger Anteil der Rente nur 52% betrug und dann lediglich die jährlichen Rentenanpassungen zu 100% zu versteuern waren/sind.
Ihr Frau hatte also Recht, nach damaliger Gesetzeslage war 'alles in Ordnung' und mit heute können Sie es nicht auf eine Stufe stellen, denn heute ist auch das Regelrentenalter höher als damals.
Ein schönes Wochenende und alles Gute!