Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Warum Anerkennungsjahr belegen?

von Ron06.04.2008 | 13:36
2533 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, nach einiger Suche im Internet bin ich auf diese tolle Seite hier gestossen - prima Sache! Ich habe eine Kollegschule besucht und dort sowohl mein Abitur als auch die schulische Ausbildung zum Erzieher abgeschlossen (= Anrechnungszeit). Soweit klar. Danach musste ich als Teil der Ausbildung ein Anerkennungsjahr absolvieren, um "staatlich anerkannter Erzieher" zu werden. In dieser Zeit habe ich eine (kleine) Vergütung erhalten, von der auch Rentenversicherungsbeiträge geleistet wurden. Aus meiner Sicht auch klar: Pflichtbeitragszeit, und als solche taucht sie auch in meinem bisherigen Versicherungsverlauf auf. Nun musste ich zur Klärung meines Versicherungsverlaufs beitragen und wurde dabei aufgefordert, einen Nachweis über dieses Anerkennungsjahr zu erbringen. Wieso? Pflichtbeitragszeit ist Pflichtbeitragszeit, die Beiträge wurden mir ja bestätigt - also was soll das jetzt? Ich fürchte mögliche Nachteile. Daher wäre es super wenn mir hier erklärt werden könnte, welche Auswirkungen der Beleg des Anerkennungsjahres haben wird. Viele Grüße Ron

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von "zelda" und "Wolfgang Amadeus" ist nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

zeldaam 06.04.2008 | 14:22
Hallo Ron, die Pflichtbeiträge für das Anerkennungsjahr bleiben dir auf jeden Fall. Der Rentenversicherungsträger möchte diese Zeit nun - zusätzlich - als eine Zeit der Berufsausbildung anerkennen, damit diese Zeit bei der Rentenberechnung evt. etwas besser bewertet wird. Dazu benötigt er einen Nachweis, dass es sich hierbei um ein Praktikum / Anerkennungsjahr handelt. Falls du dich in die Gesetze einlesen willst: § 54 (3) SGB VI. (Dabei hört sich der Ausdruck "beitragsgeminderte Zeit" schlimmer an als es gemeint ist, man will damit nur ausdrücken, dass du in dieser Zeit nicht voll verdient hast.) Also keine Sorge, einfach einen entsprechenden Nachweis dem Rentenversicherungsträger zusenden. (Solltest du keinen Nachweis mehr haben und auch keinen beschaffen können, ist das auch halb so schlimm, die Zeit ist ja bereits mit den Beiträgen gefüllt.) MfG zelda
Wolfgang Amadeusam 06.04.2008 | 19:15
Wenn Du der Rentenversicherung zu Deinem Anerkennungsjahr einen Nachweis schickst, dass es sich um eine berufliche Ausbildung gehandelt, könnte diese dieses Jahr als Pflichtbeitragszeit während Ausbildung kennzeichnen. Da Du, wie Du selbst sagst, in dieser Zeit selber nur geringe Beiträge gezahlt hast, würde sich sehr wahrscheinlich durch die Kennzeichnung als Ausbildungszeit Deine monatliche Rente erhöhen. Was Deine Pflichtbeiträge bisher wert sind, kannst Du Dir ausrechnen, indem Du Deinen Verdienst (so wie er im Versicherungsverlauf der Rentenversicherung steht) durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten teilst und das Ergebnis mit 26,27 Euro vervielfältigst. Die Durchschnittsverdienste in den einzelnen Jahren kannst Du unter folgendem Link entnehmen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1_558.html Also nochmals Rechenformel: Verdienst : Durchschnittsverdienst x 26,27 Euro = monatiche Rente Bei Kennzeichnung als Ausbildungszeit kann nun dieser Wert auf maximal bis zu 0,75 Entgeltpunkte für ein Jahr (0,0625 Entgeltpunkte pro Monat) erhöht werden, was maximal 0,75 x 26,27 Euro = 19,70 Euro monatliche Rentenerhöhung für ein Jahr Ausbildungspflichtbeitrag ergibt.
Ronam 07.04.2008 | 18:46
Herzlichen Dank für diese Auskünfte - das ist ja wirklich prima! Beste Grüße vom Ron
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026