Hallo Daniela49,
da Sie eine Leistung von der BG erhalten haben (auch abgefunden), ist die Frage im Rentenantrag zu bejahen. Damit sind Sie verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger alle erforderlichen Informationen zu geben, damit er prüfen kann, ob und inwieweit angerechnet werden kann. Dies geschieht ggf. auch durch Rückfrage bei der entsprechenden BG. Die hier durch Sie gegebenen Informationen sind nicht ausreichend für eine abschließende Beurteilung.