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Experten-Antwort

Warum ist es für die Erwerbsminderungsrente wichtig, wie lange ich BG Rente erhalten habe

von Daniela4910.09.2018 | 09:13
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16 Antworten

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Ich erhalte in Kürze Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich habe ich seit 20 Jahren eine BG Rente, die lebenslang bewilligt wurde. Allerdings habe ich mich anfinden lassen, Dh ich habe das Geld schon lange nicht mehr. Die DRV will aber trotzdem die Info, da ein fiktives Gehalt für diese Zeit zugrunde gelegt werden soll. Wie wirkt sich das nun auf die Erwerbsminderungsrente aus? Also, warum ist es nötig, das es die DRV erfährt. Hab ich da große Nachteile von? Also, wird das nun von der ohnehin mickerigen Erwerbsminderungsrente auch noch abgezogen? Oder wozu ist das gut?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniela49,

da Sie eine Leistung von der BG erhalten haben (auch abgefunden), ist die Frage im Rentenantrag zu bejahen. Damit sind Sie verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger alle erforderlichen Informationen zu geben, damit er prüfen kann, ob und inwieweit angerechnet werden kann. Dies geschieht ggf. auch durch Rückfrage bei der entsprechenden BG. Die hier durch Sie gegebenen Informationen sind nicht ausreichend für eine abschließende Beurteilung.

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15 Antworten

Captain Futuream 10.09.2018 | 09:50
Welcher Faktor wurde den beim Abfindungsbetrag der Unfallrente angesetzt? Weil: Ist anstelle der Verletztenrente oder Unfallhinterbliebenenrente ab 01.07.1963 eine Abfindung gewährt worden, so ist § 93 Abs. 1 bis 3 SGB VI anzuwenden. (...) Die Unfallrente gilt für den Zeitraum als fortlaufend gezahlt, für den die Abfindung bestimmt ist. Bei abgefundenen kleinen Dauerrenten (§ 76 SGB VII) ist dies für den Zeitraum in Jahren und Monaten der Fall, der dem Faktor entspricht, der dem Abfindungsbetrag zugrunde liegt (Beschluss des Großen Senats des BSG vom 07.10.1992, AZ: GS 2/91).
Daniela49am 10.09.2018 | 11:02
Und das bedeutet für die Rente genau was? Ich war doch selbständig in der Zeit. Wieso wird es trotzdem abgezogen?
Captain Futuream 10.09.2018 | 11:19
Das bedeutet, dass GRUNDSÄTZLICH eine UV Rente, auch eine abgefundene, auf die gesetzliche Rente angerechnet werden KANN (nicht. zwingend MUSS). Ob es im Einzelfall auch dazu kommt, hängt von vielen Faktoren ab, zu denen sie aber nichts hier kundgetan haben (zugrunde liegender JAV, Höhe der MdE, Höhe der gRV, Dauer der UV Rentenabfindung). Einer dieser Faktoren wäre zu Beispiel der angesprochene "Kapitalfaktor", mit dem abgefunden wurde. Ist dieser z.B. 13,5 (=wenn Alter bei Abfindung 50 bis 54), so gilt die UV Rente ab dem Zeitpunkt der Abfindung für die nächsten 13,5 Jahre als gezahlt. Dann kommt es darauf an, ob dieser Zeitraum schon vorbei ist oder nicht. Sie sehen, mit wenig inhaltlichen Anhaltspunkten kann man naturgemäß auch nur wenig inhaltlich dazu sagen.
???am 10.09.2018 | 12:15
Wenn die Unfallrente damals nicht nach einem Einkommen, sondern nach einer Versicherungssumme (Sie waren Selbständig!) berechnet wurde, kommt es zu keiner Anrechnung.
Obiter dictumam 10.09.2018 | 13:35
Beruht die Unfallrente auf eigener Beitragsleistung des Versicherten oder seines Ehegatten oder Lebenspartners einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, findet § 93 Abs. 1 bis 4 SGB VI keine Anwendung, die Rente ist neben der Unfallrente ungekürzt zu leisten.
Danielaam 10.09.2018 | 14:54
Ja genau, ich bin der gleichen Meinung wie es im letzten Beitrag beschrieben. Noch mal: ich war selbständig, habe selber eingezahlt! Trotzdem erwartet die DRV ein fiktives Einkommen für diese Zeit. Warum? Ich finde schon, wegen meiner Selbständigkeit dürfte das null relevant sein. Kann ich bitte mal eine Expertenantwort?
Daniela49am 11.09.2018 | 13:39
Was braucht es da denn noch an Infos?
DRVam 12.09.2018 | 07:12
Z.B. wie schon zuvor genannt, der Faktor mit dem Ihre UV-Rente abgefunden wurde, damit der Zeitraum ermittelt werden kann, über den Ihre UV-Rente für eine Anrechnung überhaupt in Frage kommt. Evtl. kommen dann ja EM-Rente und UV-Rente zeitlich gar nicht in Konflikt und eine Anrechnung scheidet aus. Für diese Prüfung benötigt Ihr Rententräger aber Angaben von Ihnen.
Danielaam 12.09.2018 | 10:02
Wie schon erwähnt: ich war Selbstzahler in der Zeit!!! Das schließt eine Anrechnung aus!
Cassandraam 12.09.2018 | 10:25
Dan teilen Sie das der DRV mit....was soll diese Diskussion im Forum.
DRVam 12.09.2018 | 13:16
Diese Entscheidung liegt nicht bei Ihnen. Antworten Sie besser wie verlangt oder lassen Sie es bleiben und leben mit der dann folgenden Reaktion Ihres Rentenversicherungsträgers. Im Übrigen scheinen Sie den Sachverhalt nicht ganz zu verstehen. Sie sollten sich diesbezüglich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV beraten lassen.
Daniela49am 12.09.2018 | 15:12
Eine Anrechnung ist definitiv auszuschließen!!! Ansonsten macht sich die DRV strafbar!
santanderam 12.09.2018 | 15:50
Ich denke die Regeln sind der DRV bekannt.
DRVam 12.09.2018 | 16:06
Dann müssen Sie sich ja keine Gedanken machen und können wahrheitsgemäß die Fragen zur Unfallrente beantworten.
W*lfgangam 12.09.2018 | 20:03
... *Behauptungen können Sie aufstellen, wie Sie wollen - die DRV entscheidet nach nachgewiesen/nachprüfbaren Fakten (auf denen übrigens auch Ihre Rente basiert). Zur Angabe wahrheitsgemäßer Angaben sind Sie verpflichtet. Wenn Ihnen das zu umständlich ist, akzeptieren Sie doch dann einfach die Ablehnung der Rente wegen fehlender Mitwirkung Ihrerseits ...oder dem nachträglichem Entzug/mit Rückforderung wegen falscher Angaben. Warum regen Sie sich HIER überhaupt auf? - die Entscheidung liegt bei Ihnen, ob Sie diese Sozialleistung/Rente haben wollen/mit allen dazu erforderlichen Angaben. Das Forum bietet Ihnen zielführende Hilfestellung/Antworten an - wenn Sie dann ohnehin weiter auf *Krawall gebürstet sind, ignorieren Sie die Antworten und bitten um Löschung Ihrer Frage ...und machen Ihr Rentending einfach alleine *JippiJajaJippi JippiVeh ;-) Gruß w.
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